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Selbständig - schwankendes Einkommen

Verfasst: 20.07.2013, 11:25
von MBerger
Hallo,

meine Frau ist noch bei mir familienversichert und hat jetzt Aussicht auf einen Verdienst, auf selbständiger Basis; dabei wird das Einkommen sehr schwanken, außerdem wird unregelmäßi abgerechnet - 3-4 Monate im Jahr 800 - 900 EUR, ein paar Monate nichts, dann wieder gering ..
Frage: Wird in solchen Fällen das Jahreseinkommen durch 12 geteilt, d.g. mit 12x385 EUR = 4620 wäre sie noch unter der Grenze, und bei 5000 wird sie dann mit einem Mindestsatz veranlagt werden, sehe ich das richtig?
Danke!
M. Berger

Verfasst: 20.07.2013, 11:38
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich wird Arbeitseinkommen lt. Steuerbescheid durch 12 geteilt, ausgenommen in dem Jahr, in dem die selbständige Tätigkeit begonnen wurde, also wenn deine Ehefrau sich zum 01.08.2013 selbständig macht,. dann wird das Arbeitseinkommen durch 5 geteilt und nicht durch 12.
Wenn wegen des Einkommens die Familienversicherung beendet wird (Zeitpunkt muss von der Kasse aufgrund der Erklärung bzw. des Einkommensteuerbescheides festgelegt werden), dann kann sich deine Ehefrau entweder in der bisherigen Krankenkasse oder in einer anderen GKV-Kasse freiwillig versichern oder in eine Privatkasse wechseln.
Was den Status bei einer GKV-Kasse angeht, so prüft diese ob deine Ehefrau hauptberuflich selbständig ist oder nicht. Ist sie es nicht, dann gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 898,33 € mtl. - ist sie hauptberuflich Selbständig gilt grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 2021,25 € mtl.
Gruss
Czauderna

Selbständig - schwankendes Einkommen

Verfasst: 20.07.2013, 11:58
von MBerger
Danke für die schnelle und punktgenaue Antwort! Kleine Nachfrage: Für die Feststellung, ob man hauptberuflich selbständig ist oder nicht, wird wohl das Jahreseinkommen herangezogen, oder? Kann man bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst von, sagen wir, unter 700 EUR davon ausgehen, dass es nicht als hauptberuflich angesehen wird?

Re: Selbständig - schwankendes Einkommen

Verfasst: 20.07.2013, 12:25
von Czauderna
MBerger hat geschrieben:Danke für die schnelle und punktgenaue Antwort! Kleine Nachfrage: Für die Feststellung, ob man hauptberuflich selbständig ist oder nicht, wird wohl das Jahreseinkommen herangezogen, oder? Kann man bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst von, sagen wir, unter 700 EUR davon ausgehen, dass es nicht als hauptberuflich angesehen wird?
Hallo
die Faustregel lautet - unter 20 Stunden wöchentlich selbständig tätig und das Einkommen ist nicht von wirtschaftlicher Bedeutung, gemessen am Gesamteinkommen der Familie bedeutet nicht hauptberuflich Selbständig.
In diesem Fall scheint das wohl der Fall zu sein, allerdings "ohne Gewähr", da der Rest nicht bekannt ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.07.2013, 15:13
von CiceroOWL
700 € mtl ? vor oder nach Steuern? das sieht eher nach Rauswurf aus.