Krankengeld-Wiederaufnahme

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Moderator: Czauderna

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Wesley
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Krankengeld-Wiederaufnahme

Beitrag von Wesley » 20.07.2013, 05:04

Hallo zusammen,

vor einigen Monaten tat ich kund, das mir die Krankenkasse nach wenigen Wochen Krankengeldbezug selbigen einstellte, da mich der MdK "gesund schrieb". Ich hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Bekannt war seinerzeit, das mich meine behandelnde Ärztin, trotz nahegelegtem (und demnächst eintretenden) Klinikaufenthalt aus persönlichen Beweggründen ihrerseits nicht krankgeschrieben hat; ich solle dies mit dem Hausarzt klären, aber der Hausarzt stellte, wie seinerzeit von der KK so angefordert, nur noch bis zum Ablauf des Krankengeldzeitraumes einen Auszahlungsschein aus und das war´s dann. Mit Aussetzung des Krankengeldes war ich gezwungen, ALGII zu beantragen, was ich seither beziehe.

Nun war die Aktenlage, wie soll es auch anders sein, beim MdK unvollständig und veraltet. Der MdK bzw die Kasse hatte von den Ärzten keinerlei aktuelle Diagnosen eingefordert, zudem war und ist ein Aussetzen des Krankengeldbezuges laut Urteil bei psychisch kranken Personen, ohne persönliche Begutachtung durch den MdK nicht möglich usw.

In Folge dessen habe ich nun, Monate später von der KK einen Schrieb erhalten, indem meinem Widerspruch recht gegeben wurde. Es heißt in dem Schreiben, das der MdK am XX.Juli 2013 festgestellt habe, das ich weiterhin arbeitsunfähig sei. Daher hätte ich Anspruch auf Krankengeld nach §XX SGB V, das der Bescheid vom XX. März aufgehoben würde und das mir weiter Krankengeld gezahlt würde.

Das klingt zwar auf den ersten "Blick" für eine arme, am Hungertuch nagende Sau sehr verheißungsvoll, da mich die KK mit ihrem Verhalten fast in den Ruin getrieben hat (muß von Hartz4 nebenbei noch über 250 Euro Schulden im Monat tilgen). Jedoch tun sich weitere, schwarze Löcher für mich auf.

Fakt 1: Ich war in dem Zeitraum zwischen Aussetzen des Krankengeldes bis heute nur ein mal beim Hausarzt, der mich zwar wegen der gleichen Problematik für eine Woche krankgeschrieben hat, seither aber nicht mehr. Ich war nur monatesweise bei meiner behandelnden Psychologin, die aber keine Krankmeldungen, halt Rezepte ausstellte und mir nahelegte, das ich mich um einen Klinikaufenthalt bemühen müsste. Sie meinte seinerzeit, das eine Arbeitsunfähigkeit dann schlussendlich sowieso vom Jobcenter geprüft werden müsse, die letztendlich einen Teufel taten. Die hat da irgendwie Spaß dran gehabt, da sie jemanden vor sich hat, der sich ncith wehren kann. Ich nage seit einigereit an psychischen Problemen, reultierend aus über 14 Jahren härtester Arbeit mit anschließender kranheitsbedinger Aufgabe und wurde schon seinerzeit, trotz meines Gesundheitzustandes vom JC in eine Tätigkeitsaufnahme (entgegen aller Vereinbarungen, eine Tätigkeit zu suchen, die meinem Gesundheitszustand entspricht) gedrängt, nachdem man mir eine Steurrückzahlung, die ich außerhalb des Leistungsbezugs erhielt, unberechttigerweise angerechnet hatte, womit mir letztendlich nur noch um die 400 Euro im Monat zum Leben übrig blieben. Alleine das nahelegen eines Klinkaufenthaltes, der kurz bevor steht bei gleichzeitiger Verweigeerung einer Krankschreibung mit Abwälzen der Verantwortung auf den Hausarzt diesbezüglich korrespondiert mal -überhaupt- nicht. Mein Problem ist: Ich kann mich aufgrund meiner Probleme keinen Meter wehren. Jegliche Aufregung -muß- ich vermeiden. Und das nutzen manche halt aus; die machen halt mit mir, was sie wollen und ich schlucks runter.


Fakt 2: Ich bin ALG2-Empfänger, welche in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Fakt 3: Ich muß demnächst in die Klinik. also ist von einer arbeitsfähigen "Gesundheit" keine Rede. Ich habe zwar mittlerweile nachgelesen, das ich mir hätte regelmässig die Arbeitsunfähigkeit weiterhin bescheinigen lassen müssen. Aber da hing ich in der Willkür dritter fest. Zudem ging ich bei der ALG-Antragsstellung aus: Bin ich nahtlos krank, wäre für mich das Jobcenter nicht zuständig; da es nur Geld für arbeits- und vermittlungsfähige Personen gäbe. Und im Brief von der KK hieß es damals, das man mir das Krankengeld einstellen würde, da mich der MdK als gesund deklariert hatte und ich mich um das ALG bemühen sollte. Alternativen dazu würden sie ja kaum aufzählen. Ich sah schlicht und ergreifend keinen Sinn, wieter zum Arzt zu gehen und mir eine weitere Arbeistsunfähigkeit zu bescheinigen, weil ich in erster Linie dachte "Wen interessierts? Für die Arge bin ich ohnehin laut Diagnose des MdK arbeitsfähig, um ALG zu erhalten, muß ich arbeitsfähig sein und die KK zahlt sowieso kein Geld mehr. Bescheinigt mir der Hausarzt weiterhin durchgängig eine Arbeitsunfähigkeit, bekomme ich kein ALG". Mich hat auch die finanzielle Not zu der Denke getrieben, monatelang mit nichts dazustehen und eben auch der Wortlaut im Aufhebungsbescheid der KK, mich um ALG zu bemühen, hat mich keine andere Alternative sehen lassen.

Wie soll ich den Brief jetzt der KK auslegen? Da man mir anerkennt, das ich zum XX.März den Gesundheitszustand X hatte? Oder das ich in den letzten Monaten bis heute tatsächlich nicht arbeitsfähig sei? Wie sol lich das mit dem Krankengeld verstehen - soll ich jetzt zusehen, das ich Auszahlscheine bekomme und mir dann Krankengeld gezahlt wird und ich das ALG aufgeben kann?

Der Witz an der Sache ist ja: Die Diagnosen, auf die sich der MdK angeblich neuerdings bei seiner revidierten Entscheidung gestützt hätte, wurden immer noch nicht eingesendet, zwar angefordert, liegen aber nicht vor. Da ich weiß, das der Hausarzt der Hauptansprechpartner war, er sich mittlerweile komplett aus der Verantwortung windet, habe ich erst vorgestern von ihm "die Aufgabe bekommen", die Diagnosen meiner behandelnden Fachärzte weiterzuleiten (was laut Anforderung der Krankenkasse seine Aufgabe war, aber mich mault er nur an, wohlwissend, warum) und weiß, das weder die KK bzw der MdK bis heute immer noch keine aktuellen Diagnosen vorliegen haben. Man kann davon ausgehen, das sowohl die Aussetzung, als auch die erneute Aufnahme des Krankengeldes nicht durch die Entscheidung des MdKs beeinflusst wurde.

Ich will mir in meinem Zustand keine falschen Hoffnungen machen. an hat mich schon einmal über den Tisch gezogen und ich vermute, das passiert hier gerade auch wieder. Ich vermute, ich würde zum Jobcenter gehen, das Schreiben kund tun, daraufhin der Anrechnungs-Rechner vom Sachbearbeiter gezückt wird, ich mir verheißungsvoll einen Auszahlungsschein mit "bitten und betteln (als ohnehin kranker mit potentiellem Klinikaufenthalt- das muß man sich mal geben!)" vom Arzt organisiere und dann kommt die Kasse mit dem nächsten Schlag an, von wegen, keine nahtlose Krankschreibung oder sowas, oder wenn, dann nur in prozentualer Höhe des ALGII usw (Anmerkung: die berechnete Differenz wischen ALGII udn Krankengeld laut des lezten Gehalts beträgt stolze 400 Euro pro Monat - das wären bis Ende Juli an die 2000 Euro Differenzbetrag und cicra schlappe 5000 Euro entgangenes Krankengeld) Ich bin doch kein wandelndes Gesetzbuch...ich könnte mich auf den Schrieb berufen. Aber was sagt das schon aus? Faktisch könnte der Schrieb 100% Gewicht haben, zumal ich mir zu 101% sicher bin, da immer noch kein MdK involviert war und irgendwas im argen ist. wenn da nicht sogar der Hausarzt mit drin steckt. Aber was will ich da beweisen?

Fakt ist: Ich bin krank und definitiv nicht arbeitsfähig. Ich wäre heilfroh darüber, wenn dem niccht so wäre.


Hat mir jemand einen Tip, wie ich mich wenigstens ansatzweise auf der sicheren Seitw wähnen könnte?

Viele Grüsse & Danke

Wes




Nun kann man den Breif wörtlich nehmen und annehmen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.07.2013, 11:23

Hallo,
da du gerne mit "Fakten" argumentierst, mache ich das auch mal so.
Fakt ist, dass deinem Widerspruch stattgegeben wurde und dein Krankengeld damals nicht hätte eingestellt werden dürfen. Du solltest damit zur ARGE gehen, damit die ihren Erstattungsanspruch bei der Kasse anmelden können. Des weiteren solltest du dir einen Krankengeldauszahlschein von der Kasse besorgen uns diesen von deinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Auf diesem Schein bestätigt dir der Arzt, dass du am ....... bei ihm in der Praxis warst, dass du noch b.a.w. arbeitsunfähig bist , die Diagnose und er kann noch vermerken dass du demnächst in Krankenhaus musst.
Diesen Auszahlschein dann an die Kasse und dann abwarten. Noch besser wäre es natürlich wenn du direkt hingehen könntest um das mit der Nachzahlung direkt zu klären.
Gruss
Czauderna

Wesley
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Beitrag von Wesley » 20.07.2013, 16:12

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. So werde ich wohl tun. Mir ist und war nur unwohl bei der ganzen Geschichte, das auf einmal der eine sagen könnte - "wie, nö, davon war nicht die Rede" und der andere sagt "also, wir haben damit ja nichts mehr zu tun etcpp", zack, aus. Ich mag das überbewerten, aber man muß sich mal in meine Lage hineinversetzen; ich als jemand, der ohnehin jegliche Probleme vermeiden müsste, um möglichst bald gesund zu werden. Es ist schlimm, als Kranker noch mit so einem Zeug konfrontiert zu werden. Je beschissener (sorry) es einem geht, desto besser, so scheint es zeitweise an manchen Stellen.

Sorry für die "Fakten" :-)

Viele Grüsse
Wes

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