Hallo liebe Leute
ich habe ein neues Anliegen. Und zwar betrifft es meinen Lebensgefährten. Momentan ist er krank geschrieben und würde ab 2.8 dann Krankengeld beziehen. Ab 1.8 ist er bei einer neuen Krankenversicherung. Gerade hat diese angerufen und ihm mitgeteilt das es schwierig wäre ihm sofort nach Neueintritt Krankengeld zu zahlen. Der SB meinte dann auch das er dann einfach Pech hätte und kein Geld kriegt.
Stimmt das denn so? Kann die neue KK einfach die Zahlung verweigern nur weil er da jetzt neu ist? Er kann ja nicht einfach so wieder gesund werden nur weil er eine neue Kasse hat und diese schon so Aussagen macht.
Auf hilfreiche Antworten bin ich gespannt und freue mich schon
Liebe Grüße
David
Neue KV - sofortiger Anspruch auf KG?
Moderator: Czauderna
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ich würde jetzt mal behaupten, dass es hier ein Verständigungsproblem gibt. die Kasse meinte bestimmt nicht, dass sie das Krankengeld verweigern wird, sondern, dass die Auszahlung sich verzögern wird, weil die neue Kasse erstmal alle Unterlagen usw. von der alten Kasse anfordern muss.
und grundsätzlich wird Krankengeld immer rückwirkend gezahlt. wenn der Anspruch also ab dem 2.8. besteht, dann wird Krankengeld erst beim nächsten Auszahlschein rückwirkend für die Zeit ab dem 2.8. bis zum Datum des Auszahlscheins gezahlt.
und grundsätzlich wird Krankengeld immer rückwirkend gezahlt. wenn der Anspruch also ab dem 2.8. besteht, dann wird Krankengeld erst beim nächsten Auszahlschein rückwirkend für die Zeit ab dem 2.8. bis zum Datum des Auszahlscheins gezahlt.