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KG Bezug, kurz arbeiten, KG-Bezug?
Verfasst: 17.07.2013, 18:52
von BillBixby
Hallo,
bin nach erhaltener Kündigung erkrankt und beziehe nun KG.
Trotz Krankheit versuche ich wieder neuen Job zu bekommen und bewerbe mich fleißig. Nun kam eine Anfrage, ob ich für drei Wochen eine Urlaubsvertretung übernehmen könnte. Das würde ich auf alle Fälle machen, da ich in dieser Firma ab nächstes Jahr eine sehr gute Aussicht auf Anstellung habe.
Meine Frage nun: wenn ich mich zum betreffendem Tag gesund schreibe, auch wenn meine Krankheit noch nicht ausgeheilt ist (Psyche), dann die drei Wochen meine Vertretungsarbeit mache und mich dann wieder krank schreiben lasse....bekomme ich dann wieder mein altes KG gleich? Werde mich auf meine alte Diagnose krank schreiben lassen.
Oder wie ist da die Sachlage.
Über eure Hilfe wäre ich dankbar, denn diese drei Wochen sind für mich sehr wichtig und mein potentieller AG ab 2014 freut sich auch über meinen Willen. Er weiß nicht, dass ich im KG-Bezug bin, für ihn bin arbeitsuchend.
Schwarz arbeiten möchte ich nicht, ich vermute doch mal, dass der AG mich für die drei Wochen sozialversicherungsmäßig anmelden wird oder muss er das nicht?
Verfasst: 17.07.2013, 19:01
von CiceroOWL
entweder oder krank oder gesund, solltest du arbeiten, wird dein Arbeitgeber dich melden müssen Beitragsgrupee 3-1-1-1, kurzfristige berufsmäßige, versicherungspflichtige Beschäftigung ( Da Arbeitslos bzw Arbeitssuchend gemeldet),
ohne Krankengeldanspruch, wenn er dich gemeldet hat wird die Kasse die AU denke ich sehr genau unter die Lupe nehmen. Ich bin mir da nicht so ganz sicher ob es denn da wohl wieder Krankengeld gibt.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
Unter anderem sind Personen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind, als berufsmäßig beschäftigt anzusehen. Sie sind unabhängig von der Dauer der Beschäftigung versicherungspflichtig, es sei denn, die Arbeitsentgeltgrenze liegt unter 450 € im Monat.
Ein gewagtes Spiel im Zweifellsfall
Verfasst: 17.07.2013, 19:18
von BillBixby
Hi,
und wenn es nur ein paar Stunden am Tag sind, welche nicht zu einer Versicherungspflicht führen?
Woher will die Kasse wissen, dass es mir gut oder nicht gut geht?
Ich weiß auch bisher nicht, ob es für die drei Wochen einen Vertrag geben wird.
Für meine Psyche würden die drei Wochen sehr, sehr hilfreich sin, eine Art Therapie.
Was für eine miese Lage für mich, was mache ich nur? Es ist so eine Riesenchance, die mir gegeben wird und später dort auch fest zu arbeiten.
Verfasst: 17.07.2013, 19:19
von CiceroOWL
tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/64349/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall.pdf
Deine Entscheidung, deine Verantwortung.
Verfasst: 17.07.2013, 19:38
von Czauderna
BillBixby hat geschrieben:Hi,
und wenn es nur ein paar Stunden am Tag sind, welche nicht zu einer Versicherungspflicht führen?
Woher will die Kasse wissen, dass es mir gut oder nicht gut geht?
Ich weiß auch bisher nicht, ob es für die drei Wochen einen Vertrag geben wird.
Für meine Psyche würden die drei Wochen sehr, sehr hilfreich sin, eine Art Therapie.
Was für eine miese Lage für mich, was mache ich nur? Es ist so eine Riesenchance, die mir gegeben wird und später dort auch fest zu arbeiten.
Hallo,
was meinst, soll ein Krankenkassenmitarbeiter darauf antworten ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.07.2013, 19:44
von CiceroOWL
Rede mit deiner Kasse klär das ab..
Verfasst: 17.07.2013, 20:11
von BillBixby
Ob meine Kasse da mitmacht? Kann ich mir nicht vorstellen.
Könnte aber mit dem AG sprechen, ob er die drei Wochen als unbezahltes Praktikum oder Probearbeiten abnickt. Vllt. geht er darauf ein und verzichtet auf eine Anmeldung. Muss ich alles abklären dann.
Verfasst: 18.08.2013, 10:46
von BillBixby
Habe mich entschieden, in meinem KG-Bezug nicht als Vertretung zu arbeiten. Möchte mir evtl. Ärger ersparen und "genieße" weiterhin meinen KG-Bezug, wenn ich das mal so sarkastisch/ironisch sagen darf.
Verfasst: 18.08.2013, 10:49
von CiceroOWL
Hm was sagt denn ein AG dazu?
Verfasst: 18.08.2013, 10:50
von BillBixby
Was für ein AG? Ich beziehe KG nach Kündigung. Habe keinen AG, siehe meinen Eröffnungspost!
Verfasst: 18.08.2013, 10:51
von CiceroOWL
sorry dein zukünftiger AG..
Verfasst: 18.08.2013, 10:52
von BillBixby
Was für ein künftiger AG? Nochmals: ich wurde gekündigt, habe keinen Job und beziehe KG.
Verfasst: 18.08.2013, 11:45
von Lady Butterfly
zunächst mal: entweder bist du arbeitsunfähig - dann solltest du nicht arbeiten. Oder du bist nicht arbeitsunfähig - dann hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.
Sich "gesundschreiben" oder "krankschreiben" lassen, wie es dir passt ist- um es mal so auszudrücken - rechtlich etwas kritisch zu sehen.
Wenn du das wirklich machst, wird die Kasse sicherlich ganz genau hinschauen - ggf. mit der Folge, dass du hinterher kein Krankengeld mehr bekommst.
und wenn es nur ein paar Stunden am Tag sind, welche nicht zu einer Versicherungspflicht führen?
Woher will die Kasse wissen, dass es mir gut oder nicht gut geht?
dass weiß sie nicht - aber wie oben geschrieben: entweder bist und arbeitsunfähig oder nicht. Und dementsprechend solltest du dich verhalten.
was sagt eigentlich dein Arzt dazu?
Verfasst: 18.08.2013, 11:49
von BillBixby
Wie erwähnt, werde ich es nicht tun. Bin nach wie vor au und mein Arzt sieht das genauso.