Hallo zusammen!
Ich bin in Woche 5 nach Beginn einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber erkrankt.
Mir ist bekannt, dass ich nach einem Arbeitgeberwechsel sechs Wochen Lohnfortzahlungsanspruch habe, auch wenn es Vorerkrankungen wegen derselben Erkrankung gab.
Wie ist das nach Ablauf der sechs Wochen? Werden bei der Höchstanspruchsdauer des Krankengeldbezuges Vorerkrankungen angerechnet oder entsprechend zur Lohnfortzahlung ebenso nicht?
Danke!
Krankengeld nach Arbeitgeberwechsel
Moderator: Czauderna