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Reha abgelehnt

Verfasst: 12.07.2013, 15:51
von matuschen
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber bin gerade sehr gefrustet.
Hab vor 2 1/2 Jahre eine Reha wegen meinen Deprissionen erhalten, die auch sehr toll war. Dort wurde mir gesagt, ich könnte nach 2 Jahre eine neue beantragen. Stimmt das etwa doch nicht? Habe nun eine neue beantragt, da mir meine Ärztin dazu geraten hat und auf dem Antragsbogen auch " dringend" notiert hat. Leider wurde mir diese abgelehnt, da die 4 Jahre noch nicht rum sind. Kann ich Widerspruch einlegen? Lohnt es sich? Hab ich evt. Aussicht auf Erfolg? Wie soll ich es anfangen, das ich diese Reha doch noch bekomme?
Bin auf eueren Tipps sehr gespannt.
Gruß
Gaby

Verfasst: 12.07.2013, 17:06
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich ist das richtig mit den 4 Jahren Wartefrist, allerdings kann es, je nach Falllage auch schon früher zu einer erneuten Reha wegen der gleichen Erkrankung kommen. Die Aussage der Reha-Klinik (??!!) war da schon nicht so ganz richtig, denn sie konnte ja nicht schon vor zwei Jahren wissen, dass sich der Gesundheitszustand innerhalb von zwei Jahren nicht verbessern würde.
Übrigens, auch nach Ablauf der vier Jahre heißt das nicht, dass man dann automatisch wieder eine Reha bekommt, aber das nur am Rande.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.07.2013, 17:10
von broemmel
Da musst Du mit dem behandelnden Arzt mal sprechen.

Ein Widerspruch lohnt sich nur, wenn die erneute Rehabiltationsmaßnahme vor Ablauf der 4 Jahre aus medizinischen Gründen unbedingt nötig ist.

Verfasst: 13.07.2013, 09:52
von Jessica1600
Grundsätzlich gilt, dass eine Therapie oder Rehamaßnahme erst nach vier Jahren wieder stattfinden kann. Ist es aber zwingend notwendig damit früher zu beginnen, dann muss das entsprechend von der Krankenkasse geprüft werden. Aber Krankenkassen lehnen gern erstmal ab.

Verfasst: 13.07.2013, 09:55
von matuschen
Hallo broemmel,
danke für deine Antwort. Der Arzt hat ja gesagt, das die Reha dringend wäre. Also hab ich doch noch eine Chance, sie zu bekommen,wenn ich Einspruch einlege?
Hallo Jessica 1600,
auch dir danke für deine Antwort. Das gibt mir Mut und ich werde nächste Woche mal mit meinem behandelden Arzt drüber reden. Muß ich da ein neues Formular mitnehmen oder wie geht das vor sich mit dem Einspruch?
Liebe Grüße
Gaby

Verfasst: 13.07.2013, 10:47
von matuschen
Hallo czauderna,
jetzt hätt ich dich beinahe vergessen, sorry. Auch dir danke für deine Antwort.
Aber, wie gesagt, wie mach ich das mit den Einspruch? Benötige ich einen neues Antrag oder reicht es, wenn meine Ärztin denen was schreibt? Wie geht das vonstatten?
Liebe Grüße
Gaby

Verfasst: 13.07.2013, 14:28
von Czauderna
Jessica1600 hat geschrieben:Grundsätzlich gilt, dass eine Therapie oder Rehamaßnahme erst nach vier Jahren wieder stattfinden kann. Ist es aber zwingend notwendig damit früher zu beginnen, dann muss das entsprechend von der Krankenkasse geprüft werden. Aber Krankenkassen lehnen gern erstmal ab.
Hallo,
woher weisst du das von allen Krankenkassen - dass die gerne erst mal ablehnen. Das hat so einen negativen Charakter, was du da schreibst - erkennts du den Grund nicht an oder meinst du das allgemein ?.
Tatsache ist, dass eine Wiederholung der Reha ohne zwingenden Grund nicht vor Ablauf von vier Jahren bewilligt wird (CA-Diagnosen sind da ausgenommen). Nur wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Kostenträger, also meist der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse auf die Einhaltung dieser 4 Jahres-Frist verzichten.
Ein Gespärch mit der Kasse bringt da erst mal nix. Es kommt einzig und allein darauf an, was der oder die behnadelnden Ärzte für Argumente in den Ring werfen, die dann den Gutachter der Rentenversicherung oder den MDK. für die Krankenkasse dazu bewegen können eine Reha-Wiederholung vor Ablauf der 4 Jahre zu zustimmen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.07.2013, 16:12
von matuschen
Hallo,
ja aber wie muß ich Einspruch anmelden? Muß ich einen neues Antrag stellen oder dort anrufen oder was muß ich machen?
Werde es auf alle Fälle mal versuchen. Meine Ärztin meint ja auch, das es notwendig wäre.
Gruß
Gaby

Verfasst: 13.07.2013, 16:22
von Czauderna
Hallo,
Wenn es eine schriftliche Ablehnung gibt, dann auch schriftlich den Widerspruch verfassen und zusammen mit dem passenden Arztattest hinschicken.
Gruss
Czauderna