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Rückwirkend selbst versichern - ab welchem Datum

Verfasst: 11.07.2013, 13:57
von Hill1988
Hallo zusammen,
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin zur Zeit Student, unter 25 Jahre alt und über meine Eltern familienversichert in der Techniker Krankenkasse. Da ich Musik studiere, hatte ich in der letzen Zeit einige Auftritte für die ich Geld bekommen habe und musste nun für die letzen zwei Jahre eine Steuererklärung machen.
Den Steuerbescheid fordert die Krankenkasse nun ein. Aus diesem geht hervor, dass ich als selbstständiger zu viel verdient habe, um familienversichert zu sein.
Meine große Frage ist nun, ab wann ich Rückzahlungen leisten muss.
Muss ich dies für die gesamten letzten zwei Jahre oder gilt hier das Datum des Steuerbescheids?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Verfasst: 11.07.2013, 16:05
von GerneKrankenVersichert
Normalerweise musst du erst ab Folgemonat der Erstellung des Steuerbescheides zahlen, wenn vorher nicht absehbar war, dass ein Einkommen in dieser Höhe erzielt wird. Es stellt sich die Frage, ob du deiner Kasse die selbständige Tätigkeit überhaupt gemeldet hast - wenn nein, könnte es wieder anders aussehen. Außerdem gibt es noch die Versicherungspflicht nach dem KSVG, ob die eintritt, müsstest du mit der Künstersozialkasse klären.

Verfasst: 11.07.2013, 16:17
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Außerdem gibt es noch die Versicherungspflicht nach dem KSVG, ob die eintritt, müsstest du mit der Künstersozialkasse klären.
hier hat er Recht, Du solltest Dich mit der KSK in Verbindung setzen,
da der Musiker zu den sogenannten Katalogberufen zählt.

Gruß Bully

Verfasst: 13.07.2013, 10:03
von Jessica1600
Du solltest Dich informieren, wie es sich handhabt mit dem Katalogberuf Musiker. Schließlich hast Du keine eigene Firma mit der Du selbstständig bist. Ich denke ebenso, dass, wenn Du nachzahlen musst, dies erst ab dem Folgemonat Deines Steuerbescheids beginnt.

Verfasst: 13.07.2013, 12:20
von Poet
@Jessica: Dümmlicher Post, dem eine Werbung folgen wird.