freiwillige GKV + Kapitalerträge
Verfasst: 10.07.2013, 13:49
Hallo, liebe Experten!
Meine Frage ist rein akademischer Natur. Mir geht es auch nicht um Fragen der Beitragsgerechtigkeit, sondern nur um das Verständnis der Berechnung. Dazu folgendes konstruierte Beispiel:
'Hans im Glück' gewinnt im Lotto und hängt seinen Job an den Nagel und wird entsprechend fortan als "freiwillig Versicherter" bei seiner GKV geführt. Er lebt zunächst aus seinem üppig gefüllten Sparstrumpf (kein zu versteuerndes Einkommen -> KK-Mindestbetrag 150 €/M). Einen Teil seines Gewinns legt er allerdings an. Nach ein paar Jahren, sagen wir am 29.12.2012, werden ihm dafür Zinsen in Höhe von 48.000 € (entspricht aufs Jahr gerechnet einem monatl. Einkommen von 4000 €) überwiesen (= Kapitalerträge). Steuerrechtliche Taschenspielertricks (Werbungskosten usw) mögen unberücksichtigt bleiben. Stichtag für die Berechnung der Einkünfte für die Krankenkasse sei der 01.01. eines jeden Jahres. Bei einem monatlichen Einkommen von 4000 € wird einfachshalber ein KK-Beitrag von 600 €/M angenommen. Obwohl er keine weiteren Einkünfte aus Kapitalerträge im folgenden Jahr (2013) erzielt, wird ihm trotzdem auf der Grundlage seiner Einkünfte in 2012 (48.000 €) ein fiktives Einkommen in Höhe von 4000 €/M von der GKV unterstellt. Hans zahlt also in 2013 zwölf Monate lang schön brav einen KK-Beitrag von 600 €. Das müsste soweit richtig sein, oder?
Hier aber nun meine eigentliche Frage: Wirken sich die 48.000 € auch bereits im Jahr 2012 aus? Einkommensänderungen müssen der GKV doch, wenn ich richtig informiert bin, unverzüglich bekannt gemacht werden und werden auch sofort wirksam, oder? Welche Alternative ist also richtig:
A. Die 48.000 €, obwohl sie erst im Dezember 2012 angefallen, werden fiktiv dem ganzen Jahr 2012 zugerechnet (= 4000 €/M). Daher KK-Beitrag 2012: 600 €/M -> saftige Nachzahlung
B. Die 48.000 € werden zwar fiktiv auf 12 Monate aufgeteilt (= 4000 €/M), aber erst ab dem Monat wirksam, in dem sie tatsächlich anfallen. Daher KK-Beitrag nur Dezember 2012: 600 €/M. Januar - November 2012: 150 €/M
C. Die 48.000 € werden ab dem Tag wirksam, an dem sie anfallen, d.h. Hans müsste ab dem 29.12. bis zum 31.12. einen erhöhten KK-Beitrag bezahlen (150€/28 Tage + 600€/2 Tage).
D. Die 48.000 € werden erst im darauffolgenden Monat wirksam, in dem sie anfallen. In diesem Fall also Januar 2013, was allerdings unerheblich wäre, weil hier sowieso von einem fiktiven Monatseinkommen von 4000 € ausgegangen wird (neues Berechnungsjahr).
E. ???
Vielen Dank für euere Hilfe. Bin gespannt auf euere Antworten!
Meine Frage ist rein akademischer Natur. Mir geht es auch nicht um Fragen der Beitragsgerechtigkeit, sondern nur um das Verständnis der Berechnung. Dazu folgendes konstruierte Beispiel:
'Hans im Glück' gewinnt im Lotto und hängt seinen Job an den Nagel und wird entsprechend fortan als "freiwillig Versicherter" bei seiner GKV geführt. Er lebt zunächst aus seinem üppig gefüllten Sparstrumpf (kein zu versteuerndes Einkommen -> KK-Mindestbetrag 150 €/M). Einen Teil seines Gewinns legt er allerdings an. Nach ein paar Jahren, sagen wir am 29.12.2012, werden ihm dafür Zinsen in Höhe von 48.000 € (entspricht aufs Jahr gerechnet einem monatl. Einkommen von 4000 €) überwiesen (= Kapitalerträge). Steuerrechtliche Taschenspielertricks (Werbungskosten usw) mögen unberücksichtigt bleiben. Stichtag für die Berechnung der Einkünfte für die Krankenkasse sei der 01.01. eines jeden Jahres. Bei einem monatlichen Einkommen von 4000 € wird einfachshalber ein KK-Beitrag von 600 €/M angenommen. Obwohl er keine weiteren Einkünfte aus Kapitalerträge im folgenden Jahr (2013) erzielt, wird ihm trotzdem auf der Grundlage seiner Einkünfte in 2012 (48.000 €) ein fiktives Einkommen in Höhe von 4000 €/M von der GKV unterstellt. Hans zahlt also in 2013 zwölf Monate lang schön brav einen KK-Beitrag von 600 €. Das müsste soweit richtig sein, oder?
Hier aber nun meine eigentliche Frage: Wirken sich die 48.000 € auch bereits im Jahr 2012 aus? Einkommensänderungen müssen der GKV doch, wenn ich richtig informiert bin, unverzüglich bekannt gemacht werden und werden auch sofort wirksam, oder? Welche Alternative ist also richtig:
A. Die 48.000 €, obwohl sie erst im Dezember 2012 angefallen, werden fiktiv dem ganzen Jahr 2012 zugerechnet (= 4000 €/M). Daher KK-Beitrag 2012: 600 €/M -> saftige Nachzahlung
B. Die 48.000 € werden zwar fiktiv auf 12 Monate aufgeteilt (= 4000 €/M), aber erst ab dem Monat wirksam, in dem sie tatsächlich anfallen. Daher KK-Beitrag nur Dezember 2012: 600 €/M. Januar - November 2012: 150 €/M
C. Die 48.000 € werden ab dem Tag wirksam, an dem sie anfallen, d.h. Hans müsste ab dem 29.12. bis zum 31.12. einen erhöhten KK-Beitrag bezahlen (150€/28 Tage + 600€/2 Tage).
D. Die 48.000 € werden erst im darauffolgenden Monat wirksam, in dem sie anfallen. In diesem Fall also Januar 2013, was allerdings unerheblich wäre, weil hier sowieso von einem fiktiven Monatseinkommen von 4000 € ausgegangen wird (neues Berechnungsjahr).
E. ???
Vielen Dank für euere Hilfe. Bin gespannt auf euere Antworten!