Krankenkasse willZwangsrente schicken (Dispositionsrecht)?
Moderator: Czauderna
Krankenkasse willZwangsrente schicken (Dispositionsrecht)?
Hallo,
ich bin durch zufall auf diese Seite gestossen-
Ich bin 63 Jahre alt hatte vor kurzem eine Bypass OP, diese wurde auch behandelt. Es wurde eine Reha damal gestellt, diese wurde abgelehnt vom Rententräger. Mit der Begründung ich könnte danach eh nicht mehr arbeiten.
So dann hat die Krankenkasse, das also übernommen. Meine Hausärztin meinte, sie würde mich 1,5 Jahre Krankschreiben. Vor kurzem schreibt die Aok, zwecks Beratung etc sollte ich vorbei kommen (wers glaubt).
Am Telefon sagt sie was von DIspositionsrecht, welches mir es nicht erlaubt gegen den Rentenantrag der Rentenkasse widerspruch einzulegen. Das wäre durch die Übernahme der Reha verwirkt.
Da Problem ist ich will ja wieder arbeiten, aber doch nicht so schnell.
UNd nicht vollzeit, trotzdem will ich mein Krankengeld weiterhin haben.
Dürfen die einfach mich in die Rente schicken???
Gesetze sind mir kein Fremdwort, wer welche Paragraphen dazu hat immer her damit.
Danke im Vorraus
ich bin durch zufall auf diese Seite gestossen-
Ich bin 63 Jahre alt hatte vor kurzem eine Bypass OP, diese wurde auch behandelt. Es wurde eine Reha damal gestellt, diese wurde abgelehnt vom Rententräger. Mit der Begründung ich könnte danach eh nicht mehr arbeiten.
So dann hat die Krankenkasse, das also übernommen. Meine Hausärztin meinte, sie würde mich 1,5 Jahre Krankschreiben. Vor kurzem schreibt die Aok, zwecks Beratung etc sollte ich vorbei kommen (wers glaubt).
Am Telefon sagt sie was von DIspositionsrecht, welches mir es nicht erlaubt gegen den Rentenantrag der Rentenkasse widerspruch einzulegen. Das wäre durch die Übernahme der Reha verwirkt.
Da Problem ist ich will ja wieder arbeiten, aber doch nicht so schnell.
UNd nicht vollzeit, trotzdem will ich mein Krankengeld weiterhin haben.
Dürfen die einfach mich in die Rente schicken???
Gesetze sind mir kein Fremdwort, wer welche Paragraphen dazu hat immer her damit.
Danke im Vorraus
§ 51 SGB V
http://www.finkenbusch.de/?p=909
http://www.finkenbusch.de/?p=1429
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0611600
1) (weggefallen)
(2) Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und
1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder
2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... =SGB4_19R0
Mal zur info
http://www.finkenbusch.de/?p=1429
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0611600
1) (weggefallen)
(2) Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und
1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder
2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... =SGB4_19R0
Mal zur info
danke
Hallo danke erstmal für die Information....
Also ich will ja garnicht in rente gehen, weil die rente ja viel zu wenig ist allein schon aus dem Grund!
Ich will mich erstmal von meiner Krankheit auskurrieren.... und danach kann ich wieder arbeiten aber erstmal bin ich Krank und hab schmerzen.
Was denkt sich die BlödAOK überhaupt mich einfach in die Rente zu schicken.... ich zahl jahrelang meine Versicherung und plötzlich bist du dreck wie die........
ich wurde auf die Reha geschickt damit es mir besser geht kaum bin ich zurück kommen die mit sowas......
Können die mich überhaupt zwingen in rente zu gehen?
Also ich will ja garnicht in rente gehen, weil die rente ja viel zu wenig ist allein schon aus dem Grund!
Ich will mich erstmal von meiner Krankheit auskurrieren.... und danach kann ich wieder arbeiten aber erstmal bin ich Krank und hab schmerzen.
Was denkt sich die BlödAOK überhaupt mich einfach in die Rente zu schicken.... ich zahl jahrelang meine Versicherung und plötzlich bist du dreck wie die........
ich wurde auf die Reha geschickt damit es mir besser geht kaum bin ich zurück kommen die mit sowas......
Können die mich überhaupt zwingen in rente zu gehen?
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: danke
Um mal auf deinem Niveau zu antworten:Jürgen50 hat geschrieben: Was denkt sich die BlödAOK überhaupt mich einfach in die Rente zu schicken.... ich zahl jahrelang meine Versicherung und plötzlich bist du dreck wie die........
Der Drecksgesetzgeber hat entschieden, dass die BlödAOK nur solange zuständig ist, wie sie deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. Wenn die DoofRentenversicherung entscheidet, dass deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr herzustellen ist, ist sie zuständig - mit einer Rente. Egal wielange du in die BlödAOK eingezahlt hast und wieviel du davon schon wieder rausgeholt hast.
Nun, du hast einfach ein paar Probleme..
Die DRV steckt in dich kein Cent mehr rein, zu alt, zu wenig Rente.
Rechnet sich einfach die Rente zu bewilligen.
Ist auch belegt so, das Renten die sehr niedrig sind, bzw sogar wo es kein Rentenanspruch gibt, die Leute sehr schnell eine Rente bekommen, die selbe Diagnose führt oft bei Teuren Kunden (mit hoher Rente z.b) zur vollständigen Gesundung.
Ein Volltreffer für die Krankenkasse in deinem Falle, sie stürzen sich drauf.
Ich hoffe nicht das GKV Kundenkontakt mit Patienten hat wenn er so schnell auf Aggro fährt, ich denke sich etwas in einen Kunden reinzuversetzen darf doch wohl nicht verboten werden, und auf Verzweifelung mit Hohn und Spott zu Antworten und die Sprirale umsoweiter zu drehen muss ein SB ja nicht unbedingt machen.
Es sei den er will zur AOK wechseln.
Ausserdem hat GKV teilweise recht, was bildest du dir ein hier dich zu beschweren, sei es auch nur mit ein Satz der aus Wut und Verzweifelung gesagt wurde ?
Du hast das Recht 40 Jahre einzuzahlen und das Maul zu halten, ich beschwer mich ja auch nicht bei meinem Henker das er diesen Job macht.
Ansonsten lass es sein, geh zum Anwalt, oder SOVD und lass dich mal vernünftig beraten, es gibt reichlich wege die zum Ziel führen die ich selber auf Anhieb wüsste, nur ein KK Mitarbeiter hier wird sie dir nie aufzeigen (dürfen, obwohl sie legal sind)
lg
Die DRV steckt in dich kein Cent mehr rein, zu alt, zu wenig Rente.
Rechnet sich einfach die Rente zu bewilligen.
Ist auch belegt so, das Renten die sehr niedrig sind, bzw sogar wo es kein Rentenanspruch gibt, die Leute sehr schnell eine Rente bekommen, die selbe Diagnose führt oft bei Teuren Kunden (mit hoher Rente z.b) zur vollständigen Gesundung.
Ein Volltreffer für die Krankenkasse in deinem Falle, sie stürzen sich drauf.
Ich hoffe nicht das GKV Kundenkontakt mit Patienten hat wenn er so schnell auf Aggro fährt, ich denke sich etwas in einen Kunden reinzuversetzen darf doch wohl nicht verboten werden, und auf Verzweifelung mit Hohn und Spott zu Antworten und die Sprirale umsoweiter zu drehen muss ein SB ja nicht unbedingt machen.
Es sei den er will zur AOK wechseln.
Ausserdem hat GKV teilweise recht, was bildest du dir ein hier dich zu beschweren, sei es auch nur mit ein Satz der aus Wut und Verzweifelung gesagt wurde ?
Du hast das Recht 40 Jahre einzuzahlen und das Maul zu halten, ich beschwer mich ja auch nicht bei meinem Henker das er diesen Job macht.
Ansonsten lass es sein, geh zum Anwalt, oder SOVD und lass dich mal vernünftig beraten, es gibt reichlich wege die zum Ziel führen die ich selber auf Anhieb wüsste, nur ein KK Mitarbeiter hier wird sie dir nie aufzeigen (dürfen, obwohl sie legal sind)
lg
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wie Aggro? Ich wollte mich doch in den Kunden hineinversetzen. Was stört dich denn an meinem Beitrag, wenn ich die Füllwörter weglasse?Carola hat geschrieben: Ein Volltreffer für die Krankenkasse in deinem Falle, sie stürzen sich drauf.
Ich hoffe nicht das GKV Kundenkontakt mit Patienten hat wenn er so schnell auf Aggro fährt, ich denke sich etwas in einen Kunden reinzuversetzen darf doch wohl nicht verboten werden, und auf Verzweifelung mit Hohn und Spott zu Antworten und die Sprirale umsoweiter zu drehen muss ein SB ja nicht unbedingt machen.
Es sei den er will zur AOK wechseln.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Krankenkasse nur solange zuständig ist, wie sie deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. Wenn die Rentenversicherung entscheidet, dass deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr herzustellen ist, ist sie zuständig - mit einer Rente. Egal wielange du in die Krankenkasse eingezahlt hast und wieviele Leistungen du bereits bezogen hast.
Ganz davon abgesehen bin ich hier als Privatmann unterwegs. Wenn mich jedoch rein beruflich ein Kunde als Blödmann tituliert, bekommt er von mir keine Bauchpinselung mehr, nur noch die reinen Fakten.
Zeig doch mal die Wege auf, die in dieser Situation zum Ziel führen (Rehaantrag umgedeutet, Gestaltungsrecht eingeschränkt, Antrag soll mit der Begründung "weniger Geld" hinausgezögert werden). Ich bin gespannt.
Nun, Ahso, ich will mich zu dir nicht weiter auslassen.
Nur mal Anmerken möchte ich, das man gegen den DRV-Bescheid widerspruch einlegen kann, und das es nicht immer um "Ich will Rente" gehen muss.Bei Ablehnung der DRV-Rente ist ja auch nicht sofort schluss und KK raten sogar dazu im wiederspruch zu gehen ?
Auch die andere seite gibt es, aber Falschinfos sind eben..naja, ich hätte noch 3 sachen auf Lager, werde sie aber mit Sicherheit nicht schreiben, kenn ja die Mitleser, Wobei ich anmerke das sollte jeder gute Anwalt/SOVD/VDK auch wissen.
Es sei den sie haben so einen Mitarbeiter der mit den Messer zwischen den Zähnen dort sitzt, und besser im Autoteilehandel aufgehoben wäre.
Wer mit Kranken arbeitet sollte sich so wie einige andere SB`s hier doch zurückhalten, die sich reindenken können. Jemanden der an Tourett z.b leidet eine Kopfnuss zu verpasssen, Pfefferspray, sollte es ehr von einen Naiven Menschen erwarten, nicht von einen Krankenkassensachbearbeiter, denke (hoffe) aber das du ja eh nur schriftlich noch Kontakt mit Kunden hast.
Nur mal Anmerken möchte ich, das man gegen den DRV-Bescheid widerspruch einlegen kann, und das es nicht immer um "Ich will Rente" gehen muss.Bei Ablehnung der DRV-Rente ist ja auch nicht sofort schluss und KK raten sogar dazu im wiederspruch zu gehen ?
Auch die andere seite gibt es, aber Falschinfos sind eben..naja, ich hätte noch 3 sachen auf Lager, werde sie aber mit Sicherheit nicht schreiben, kenn ja die Mitleser, Wobei ich anmerke das sollte jeder gute Anwalt/SOVD/VDK auch wissen.
Es sei den sie haben so einen Mitarbeiter der mit den Messer zwischen den Zähnen dort sitzt, und besser im Autoteilehandel aufgehoben wäre.
Wer mit Kranken arbeitet sollte sich so wie einige andere SB`s hier doch zurückhalten, die sich reindenken können. Jemanden der an Tourett z.b leidet eine Kopfnuss zu verpasssen, Pfefferspray, sollte es ehr von einen Naiven Menschen erwarten, nicht von einen Krankenkassensachbearbeiter, denke (hoffe) aber das du ja eh nur schriftlich noch Kontakt mit Kunden hast.
Carola, herzlichen Dank für deine Beiträge hier! MMn hast du die Nägel - in jeder Hinsicht - auf die Köpfe getroffen.Carola hat geschrieben:Nun, du hast einfach ein paar Probleme..
Die DRV steckt in dich kein Cent mehr rein, zu alt, zu wenig Rente.
Rechnet sich einfach die Rente zu bewilligen.
Ist auch belegt so, das Renten die sehr niedrig sind, bzw sogar wo es kein Rentenanspruch gibt, die Leute sehr schnell eine Rente bekommen, die selbe Diagnose führt oft bei Teuren Kunden (mit hoher Rente z.b) zur vollständigen Gesundung.
Ein Volltreffer für die Krankenkasse in deinem Falle, sie stürzen sich drauf.
Ich hoffe nicht das GKV Kundenkontakt mit Patienten hat wenn er so schnell auf Aggro fährt, ich denke sich etwas in einen Kunden reinzuversetzen darf doch wohl nicht verboten werden, und auf Verzweifelung mit Hohn und Spott zu Antworten und die Sprirale umsoweiter zu drehen muss ein SB ja nicht unbedingt machen.
Es sei den er will zur AOK wechseln.
Ausserdem hat GKV teilweise recht, was bildest du dir ein hier dich zu beschweren, sei es auch nur mit ein Satz der aus Wut und Verzweifelung gesagt wurde ?
Du hast das Recht 40 Jahre einzuzahlen und das Maul zu halten, ich beschwer mich ja auch nicht bei meinem Henker das er diesen Job macht.
Ansonsten lass es sein, geh zum Anwalt, oder SOVD und lass dich mal vernünftig beraten, es gibt reichlich wege die zum Ziel führen die ich selber auf Anhieb wüsste, nur ein KK Mitarbeiter hier wird sie dir nie aufzeigen (dürfen, obwohl sie legal sind)
lg
LG
Janne
Hallo,
nun mal nicht so aufregen - dass der Fragesteller nicht erbaut davon ist, dass ihn seine Kasse aber auch dere Rentenversicherungsträger gerne als Rentner sehen würden, das ist wohl verständlich. Seine Ärzte haben iohm bescheinigt, dass sie ihn noch 1,5, Jahre krank schreiben würden - dann wäre er 64,5 Jahre. Von seinem Jahrgang ausgehend nehme ich mal an, dass er dann mit sehr wenigen bzw. keinen Abschlägen mit 65 Jahren in Rente gehen wird. Also, was will er - er will wieder arbeiten, seine Ärzte glauben das aber nicht. Er will nicht in Rente - sein gutes Recht dagegen anzugehen, aber sein Dispositionsrecht ist eingeschränkt, d.h., er ist auf
die Zustimmung seiner Kasse, die er so nett bezeichnet hat, angewiesen.
Sicher gibt es Möglichkeiten und Fallkonstellationen, bei denen die Kasse
zustimmt wenn auf die Rentenantragstellung verzichtet werden soll - das muss man aber mit der Kasse direkt besprechen.
Er will wieder arbeiten , aber nicht so schnell und dann auch nur in Teilzeit, aber bis dahion will er sein Krankengeld- schön, wenn seine Gesundheit es zulässt kann er dies auch als Erwerbsminderungsrentner. Ich sehe hier keine Willkür seitens der Kasse und seitens des RV-Trägers sondern eher eine logische Abfolge des Fallverlaufes. Aber ich kann mich auch irren denn wir kennen ja nur den Standpunkt der einen Seite in diesem Fall.
Gruss
Czauderna
nun mal nicht so aufregen - dass der Fragesteller nicht erbaut davon ist, dass ihn seine Kasse aber auch dere Rentenversicherungsträger gerne als Rentner sehen würden, das ist wohl verständlich. Seine Ärzte haben iohm bescheinigt, dass sie ihn noch 1,5, Jahre krank schreiben würden - dann wäre er 64,5 Jahre. Von seinem Jahrgang ausgehend nehme ich mal an, dass er dann mit sehr wenigen bzw. keinen Abschlägen mit 65 Jahren in Rente gehen wird. Also, was will er - er will wieder arbeiten, seine Ärzte glauben das aber nicht. Er will nicht in Rente - sein gutes Recht dagegen anzugehen, aber sein Dispositionsrecht ist eingeschränkt, d.h., er ist auf
die Zustimmung seiner Kasse, die er so nett bezeichnet hat, angewiesen.
Sicher gibt es Möglichkeiten und Fallkonstellationen, bei denen die Kasse
zustimmt wenn auf die Rentenantragstellung verzichtet werden soll - das muss man aber mit der Kasse direkt besprechen.
Er will wieder arbeiten , aber nicht so schnell und dann auch nur in Teilzeit, aber bis dahion will er sein Krankengeld- schön, wenn seine Gesundheit es zulässt kann er dies auch als Erwerbsminderungsrentner. Ich sehe hier keine Willkür seitens der Kasse und seitens des RV-Trägers sondern eher eine logische Abfolge des Fallverlaufes. Aber ich kann mich auch irren denn wir kennen ja nur den Standpunkt der einen Seite in diesem Fall.
Gruss
Czauderna
Ich denke nicht, @ Czauderna, dass es Carola um die sachliche Richtigkeit geht bzw. sie diese nicht in Frage stellt, sondern 'wie' dem Fragesteller geantwortet wurde.Es sei den sie haben so einen Mitarbeiter der mit den Messer zwischen den Zähnen dort sitzt, und besser im Autoteilehandel aufgehoben wäre.
Wer mit Kranken arbeitet sollte sich so wie einige andere SB`s hier doch zurückhalten, die sich reindenken können. Jemanden der an Tourett z.b leidet eine Kopfnuss zu verpasssen, Pfefferspray, sollte es ehr von einen Naiven Menschen erwarten, nicht von einen Krankenkassensachbearbeiter, denke (hoffe) aber das du ja eh nur schriftlich noch Kontakt mit Kunden hast.
Gruss
KKA
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Bei eingeschränktem Dispositionsrecht? Das ist ein schlechter Tipp.Carola hat geschrieben:Nun, Ahso, ich will mich zu dir nicht weiter auslassen.
Nur mal Anmerken möchte ich, das man gegen den DRV-Bescheid widerspruch einlegen kann,
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
NSA? CIA?Carola hat geschrieben: Auch die andere seite gibt es, aber Falschinfos sind eben..naja, ich hätte noch 3 sachen auf Lager, werde sie aber mit Sicherheit nicht schreiben, kenn ja die Mitleser,
Immer wieder nett, die persönlichen Angriffe. Bei demjenigen, der damit angefangen hat, wird Tourette vermutet, derjenige, der darauf reagiert, sollte im Autoteilehandel arbeiten. Warum eigentlich, da wurde ich bisher immer nett bedient?!?Carola hat geschrieben: Es sei den sie haben so einen Mitarbeiter der mit den Messer zwischen den Zähnen dort sitzt, und besser im Autoteilehandel aufgehoben wäre.
Wer mit Kranken arbeitet sollte sich so wie einige andere SB`s hier doch zurückhalten, die sich reindenken können. Jemanden der an Tourett z.b leidet eine Kopfnuss zu verpasssen, Pfefferspray, sollte es ehr von einen Naiven Menschen erwarten, nicht von einen Krankenkassensachbearbeiter, denke (hoffe) aber das du ja eh nur schriftlich noch Kontakt mit Kunden hast.
Vielleicht können die beleidigenden Äußerungen auch weggelassen werden - egal, wie sauer, wütend oder genervt man ist. Das ist nicht zielführend oder hilfreich, sondern verpestet die Luft hier.
Wer sein Gemüt abkühlen will, soll an die frische Luft gehen, tief durchatmen und erst dann schreiben. Und wenn der Hals dann immer noch dick ist, gibt es dafür den "Frust-Thread".
Zum Fachlichen hat u.a. Czauderna alles gesagt. Im Übrigen auch GKV, aber da schien nur der (kopierte) Stil Beachtung zu finden... Schade eigentlich!
Und Carola, warum Du jetzt in alte Klischeebilder verfällst, erschließt sich mir nicht. Du solltest unsere und vor allem auch GKVs Beiträge lange genug kennen, um zu wissen, dass er wohl kaum Deinem Negativbild entspricht.
Back to topic, everyone?
Wer sein Gemüt abkühlen will, soll an die frische Luft gehen, tief durchatmen und erst dann schreiben. Und wenn der Hals dann immer noch dick ist, gibt es dafür den "Frust-Thread".
Zum Fachlichen hat u.a. Czauderna alles gesagt. Im Übrigen auch GKV, aber da schien nur der (kopierte) Stil Beachtung zu finden... Schade eigentlich!
Und Carola, warum Du jetzt in alte Klischeebilder verfällst, erschließt sich mir nicht. Du solltest unsere und vor allem auch GKVs Beiträge lange genug kennen, um zu wissen, dass er wohl kaum Deinem Negativbild entspricht.
Back to topic, everyone?