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Einstweiligen Rechtschutz / Verfügung da kein KG

Verfasst: 06.07.2013, 10:56
von workaholic
hallo erstmal :-)

leider muss auch ich mit zu den "armen kranken" in diesem lande zählen, die tlws. von KK mürbe gemacht werden, bzw., ja fast schon mißhandelt werden!! ...... ja, das ist leider so. aber das wissen wir ja leider alle.

mein fall und frage in kurzform:

kg-antrag abgelehnt, WS, Gremium Entscheidung der KK negativ,
Klage beim SG eingereicht.

nun ist aber bekannt, daß es bis zur Entscheidung des SG doch "etwas" dauern kann. was mir gesundheitlich und finanziell schon jetzt schwerfällt. Klage wurde beim SG im April 2013 eingereicht.

nun die frage:

macht es sinn, bzw ist es möglich beim SG einen antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen, so daß ich mglw. schon vor der Hauptverhandlung beim SG mit Zahlung von KG rechnen kann?

Gründe, Anlass, und Bedarf können von mir vorgelegt werden.
wer weiß rat?
vorab schon mal schönen dank
und ein schönes, erholsames, gesundes Wochenende

lg
workaholic

Verfasst: 06.07.2013, 23:34
von CiceroOWL
Du mßtest einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen § 86 a SGB V

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508601

http://www.finkenbusch.de/?p=965

Der untere Link erklärt wie die Wirkung der des zu stellenden antrages. Allerdings ob das SG dem Antrag deinem Antrag annimmt und stattgibt vermag ich nicht zu beurteilen.
Der Inhalt der einstweiligen Anordnung liegt im Ermessen des Gerichts (vgl. § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 938 ZPO). Dabei kann die Anordnung zeitlich befristet werden oder mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
du müßtest deinen Antrag genau formulieren und begründen.

Gemäß § 86b Abs 2 Satz 1 SGG kann das Gericht der Hauptsache, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 der Vorschrift vorliegt, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind nach § 86b Abs 2 Satz 2 SGG auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die – summarische – Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung. Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs 2 ZPO). - See more at: http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/ei ... u90mr.dpuf


Versicherte beantragte vorläufigen Rechtsschutz gegen Krankengeldeinstellung
Die Versicherte ging gegen die Krankengeldeinstellung vor und beantragte während des Widerspruchsverfahrens beim Sozialgericht vorläufigen Rechtsschutz. Dies war vergeblich, sodass der Streit beim LSG Bayern landete. Das LSG lehnte mit rechtskräftigem Beschluss die beantragte aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Einstellung des Krankengeldes ab.
http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76456.html

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben61.pdf

der weitere Krankenversicherungschutz ist zur Zeit gegeben?

Verfasst: 07.07.2013, 11:03
von Czauderna
Hallo,
Um wa geht es genau. - Antrag auf Krankengeld oder Verweigerung der Weiterzahlung von Krankengeld ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.07.2013, 12:45
von workaholic
hallo, CiceroOWL, Czauderna

zunächst vielen lieben dank für die antworten und lesen.

czauderna: es handelt sich um einen erstantrag von KG. also keine einstellung. KG wurde nie bezahlt.

anfangs wehrte ich mich recht vehement, aber irgendwann, und das erscheint mir nicht als große kunst, macht einen die KK schon mürbe. vor allem, wenn schwarz auf weiß!!! dokumentierte sachen ignoriert werden, faxe, die nachweislich (sendeprotokoll) zugestellt worden sind "verloren gegangen sind", der Med.Dienst NACHWEISLICH falsche, so unterstelle ich mal von der KK "in auftrag" gegebene falsche diagnosen erstellt, - die es dann vom - ja, - sonst würde er ja keinen antrag stellen - sehr schwer kranken menschen, widerlegt werden müssen.
dazu noch das finanz. problem, wenn fachärzte!!! uni-klinik proffesoren!!! medikamente anordnen, - die, ja, leider ein leben, mit dieser krankheit ein wenig erträglicher macht. - wenn die KK dann solche med. ablehnt, jegl. KG verweigert, das über mehr als 1 jahr hinauszögert, - dann erlaube ich mir hier von der unmenschlichsten art einen menschen zu behandeln zu sprechen/schreiben, die mir je begegnet ist. widerwärtiger und menschenverachtender vermag kein wesen auf dieser erde sein !!!!

aber das nur nebenbei. sorry.

CiceroOWL, danke für die ausführliche info und verweise. den antrag werde ich noch stellen. den (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund
habe ich soweit schon formuliert. mit welchem ausgang auch immer. irgendwann resigniert man.

dennoch hoffe ich die kraft zu finden, all die für mich gesetzeswidrigen vorgänge die gemacht wurden anzuprangern......... natürlich auch hier.
es dauert halt ein wenig.

danke nochmal.
und ne gute zeit euch allen.

workaholic

Verfasst: 07.07.2013, 13:09
von CiceroOWL
Guten Tag workeaholic,
ggf sollte man sich rechtlichen Beistand holen durch den SovD, VDK, der UPM , der Gewerkschaft usw.

http://www.unabhaengige-patientenberatu ... seite.html

Es sollte hier meiner Ansicht nach eine umfassande rechtliche Betreung stattfinden.

So was kann auch, muss aber nicht nach hinten losgehen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive

Oder wie hier beim gleichen Gericht Erfolg haben.

http://www.schleswig-holstein.de/LSG/DE ... onFile.pdf

Verfasst: 08.07.2013, 06:19
von workaholic
hallo CiceroOWL

danke für die urteile/verweise. bestätigt sich wohl mal wieder.........

"auf hoher see........" wenn du den spruch kennst.

versuchen werde ich es dennoch.

rechtlichen beistand......... ja, den hatte ich schon mal, ziemlich am amfang. namen müssen nicht genannt werden. nur soviel.........

nachdem 2 jahresbeiträge von mir bezahlt wurden - vorraussetzung für eine beratung (außergerichtlich und NICHT von einem anwalt, - vielmehr für mich schreibkraft - selbsternannte "sozialfachkraft" wurde beim 3. zehnminütigen gespräch als ich noch fragen offen hatte unterbreitet, daß wir nun eigentlich alles "durch hätten" und ein letzter brief an die KK geschrieben wird.

meine bitte, diesen vor dem abschicken nochmals durchzusprechen wurde abgewiesen mit der wortwörtlichen begründung: "ich lasse mich doch nicht korrekturlesen!!!! "
soviel zu meinem griff zur vermeintlichen unterstützung bei sozialrechtlichen fragen.

ok. ich hatte pech. war wohl die große schlechte ausnahme. wobei die fast 150 euro "beratungsgebühr" für sagen wir 30 min. berätung doch hätten besser verwendet werden können.
(evtl. durch medikamente die von der KK nicht bez. werden.... oder auch jetzt für den mehrbedarf an ernährung - vielmehr spezieller bedarf, dessen antrag seit !!! dez. 2012 im job-center von Abteilung zu Abteilung gereicht wird, obwohl fachärztliche Besch. vorgelegt wurden, die dies bestätigen. Und der wohl ach so überforderte amtsarzt dort wohl nicht die zeit dazu findet, diesen einen bescheid zu lesen und mir einen termin zu geben. denn somit käme man ja in den "genuß" sich lebenserhaltende, schmerzlindernde präparate spritzen zu lassen. doch wer stärkt schon gerne seinen "feind"?
oder aber man könnte wohl schneller sein als die KK............ und welches amt würde sich dies wagen.

hut ab jedoch vor der strategie: wenn wir dich psychisch nicht fertig machen können, - schaffen wir es mit leichtigkeit dir körperlichen schaden zuzufügen.
sarkasmus ist wenn man trotzdem lacht.............oder auch nicht. egal.

schönen wochenstart euch.
und danke für die links.

lg
workaholic

Verfasst: 08.07.2013, 07:07
von CiceroOWL
http://openjur.de/suche/S+101+AS+862%2F06/

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... %201685/10

http://treffer.nwb.de/completecontent/d ... 434976.htm

Och das sieht im Bereich des SGB II auch sehr schlecht aus.

Stellt sich jetzt denn nur die Frage warum die Kosten von der Kasse nicht übernommen worden sind,

Hier findet man denn Informationen zu dem Thema:

http://www.g-ba.de/

https://www.iqwig.de/