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Und wieder wollen sie nicht zahlen
Verfasst: 01.07.2013, 08:55
von Hilde
Hallo,
ich weiß mir langsam echt keinen Rat mehr.
Nun diskutiere ich schon seit Wochen immer wieder mit meiner SB von der AOK.
(Siehe meinen anderen Bericht)
Krankengeldstop wegen 400€ Job??
Und nun habe ich es schriftlich:
Ab 1.7. gibt es kein Krangengeld mehr
Sie beruft sich auf den § 10 Sozialgesetzbuch V,Familienversicherung
Der Entstehenstatbestand greift für mich angeblich nicht.
Und gleichzeitig kam die Mitteilung daß der MDK mich laut Aktenlage mal wieder für gesund hält.
War am 22.5.2013 schon beim MDK vorstellig und mir wurde bescheinigt daß ich noch nicht arbeitsfähig sei und evtl noch eine OP ansteht.
Und nun soll ich schon wieder dahin??!!
Ist das noch normal?
Der Brief kam am 27.6.2013
Zeit um Widerspruch einzulegen habe ich bis zum 2.7.2013
Ist diese Frist überhaupt lange genug?
Und warum gibt meine SB überhaupt die Unterlagen an den MDK,wenn Sie doch angeblich ab 1.7. kein Krankengeld mehr zahlen muß???
Fragen über Fragen und ich hab langsam keine Kraft mehr mit denen zu diskutieren.
LG Steffi
Verfasst: 01.07.2013, 10:19
von broemmel
Da ist mir jetzt was durcheinander.
Hat der MDK Arbeitsfähigkeit festgestellt? Wenn ja, zu wann soll da die Arbeitsunfähigkeit enden?
Was ist die genaue Begründung der AOK?
Verfasst: 01.07.2013, 11:27
von Hilde
Hallo,
also die AOK sagt mir schon seit Monaten daß ich ab 1.7. kein Krankengeld mehr bekomme,da mein Teilzeitvertrag ausläuft.
Und ich somit familienversichert wäre.
(Genau beschrieben habe ich das alles in :
Krankengeldstopp wegen 400€ Job???
War am 28.5. bei der AOK und habe gesagt ich möchte diese Aussage inkl § schriftlich haben,damit ich Widerspruch einlegen kann.
Dienstag 25.6. habe ich dann meine SB angerufen und zum wiederholten mal die schriftliche Aussage verlangt.
Sie war recht kurz angebunden und hat gesagt ich bekomme den Brief.
Und am gleichen Tag hat Sie meine Unterlagen zum 2ten mal beim MDK eingereicht.
Der hat mich ab dem 28.6. für gesund erklärt.
Hoffe mein komplizierter Fall ist jetzt halbwegs verständlich
LG Steffi
Verfasst: 01.07.2013, 13:15
von broemmel
Es ist leider nicht klarer.
Die Aussage das kein Krankengeld mehr gezahlt wird, da der Teilzeitvertrag ausläuft. Ist das jetzt die Interpretation oder steht das in dem Bescheid drin?
Was steht in dem Bescheid über das Ende der Krankengeldzahlung aufgrund des Gutachtens vom MDK?
Verfasst: 01.07.2013, 17:42
von GerneKrankenVersichert
Dieser Beitrag bringt einiges Licht ins Dunkel:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#59873
Ich vermute, dass es darum geht, dass es sich auch bei dem Supermarkt-Job um eine ungelernte Tätigkeit handelt. Solange das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, wird die Arbeitsunfähigkeit nach der letzten Beschäftigung beurteilt, endet das Beschäftigungsverhältnis, kann auch auf ähnliche Tätigkeiten verwiesen werden (§ 2 Abs. 4 AU-RL). Da ein Minijob nicht versicherungspflichtig ist, wird er m. E. nicht als Beschäftigungsverhältnis im Sinne der AU-RL angesehen, da daraus kein Krankengeldanspruch entsteht.
Der Brief, den du bekommen hast, ist bestimmt nur die Anhörung, das erkennst du an dem Text: "Wir beabsichtigen" "bitte teilen Sie uns bis zum .... mit" oder so ähnlich. Erst wenn du dich innerhalb der Frist nicht meldest, ergeht ein Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, erkennbar an dem letzten Satz: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der xy-Kasse eingelegt werden.
Wenn es sich anders verhält, müsstest du den Brief hier einstellen oder abtippen, sonst kann sich da wahrscheinlich niemand einen Reim drauf machen.
Verfasst: 02.07.2013, 12:55
von Hilde
Hallo,erst mal danke fürd die Antworten,werde nun den Text hier rein setzten den ich bekommen habe.
Sehr geehrte Frau...,
wir informieren Sie darüber,dass der Anspruch auf Krankengeld endet,wenn Sie von der Mini-Job-Zentrale ab 01.07.2013 angemeldet werden.
Ihre Versicherung wird dann ab dem 01.07.2013 in eine Familienversicherung bei Ihrem Ehemann aufgebaut nach § 10 Sozialgesetzbuch V.
In der Familienversicherung ist der Anspruch auf Krankengeld nicht erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen....
2ter Brief kam am gleichen Tag:
....
Am 25.06.2013 haben wir Ihre Unterlagen dem MDK vorgelegt.
Dieser kommt zu dem Ergebnis,dass Ihre Arbeitsunfähigkeit am 28.06.2013 endet.
Bitte beachten Sie unser Schreiben bezüglich der weiteren Versicherung,siehe auch unser heutiges beigefügtes Schreiben(Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale ab dem 01.07.2013).
......
Sofern hr Arzt weitere Arbeitsunfähigkeit attestiert,muss er dies ausführlich medizinisch begründen.
Wir benötigen die Unterlagen bis spätestens 02.07.2013
.....
Wie gesagt ich werde auch in dem 400€ noch nicht arbeiten gehen,da ich ja laut Arzt noch nicht darf.
Arbeitsamt nimmt mich ja auch nicht,da war ich ja auch schon
LG Steffi
Verfasst: 02.07.2013, 13:37
von GerneKrankenVersichert
Boah, also das ist ja jetzt harter Toback. Das würde ich auf jeden Fall darüber nachdenken, die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Du hast zwei Baustellen: Diesen angeblichen Wegfall des Krankengeldes aufgrund des Minijobs und die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Zum angeblichen Wegfall des Krankengeldes: Die Meldung der Mini-Job-Zentrale erfolgt ja nur aufgrund eines Wechsels vom befristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zurück zum vorherigen Minijob. Sozialversicherungsrechtlich bleibt allerdings deine versicherungspflichtige Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld nach § 192 Abs. 2 SGB V bestehen. Ein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht in diesem Fall nicht. Ich frage mich wirklich, ob die SB es nicht besser weiß oder das eine neue Art des "Fallmanagements" ist. Extrem wichtig ist für dich, dass keine Lücke in der Krankschreibung entsteht, also am besten 2 Tage vor Ende des letzten Auszahlungsscheins schon zum Arzt gehen, sollte der wegen Urlaub, Vertretung, Trauerfall oder sonstigem nicht erreichbar sein und auch sonst kein Arzt greifbar sein, zur Not in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen.
Dann die Sache mit der Arbeitsunfähigkeit: Das ist schon gewichtiger. Da müsste deinem Arzt eigentlich ein Gutachten des MDK vorliegen, gegen das er Widerspruch einlegen kann. Rede am besten mit deinem Arzt, ob er sich der Einschätzung anschließt oder ein Zweitgutachten verlangt.
Verfasst: 02.07.2013, 14:02
von Hilde
Tja,die SB hat Haare auf den Zähnen
Also,ich habe von meinem Arzt gestern schon einen Widerspruch bekommen und den heute bei der AOK persönlich eingereicht und mir einen Durchschlag mit Eingangsstempel geben lasse(man lernt ja dazu)
Meinem Arzt lag noch kein neues Gutachten vor,nur das vom 23.5. wo ich ja schon mal vom MDK untersucht worden bin und weiterhin als nicht arbeitsfähig eingestuft wurde.
Wie gesagt,weiß net was ich jetzt noch machen soll.
Soll ich nun abwarten ob der MDK sich meldet?
Beschwerde einlegen???
Oder,oder,oder??
Steffi
Verfasst: 02.07.2013, 14:17
von GerneKrankenVersichert
Hilde hat geschrieben:
Wie gesagt,weiß net was ich jetzt noch machen soll.
Mit behaarten Zähnen zurückschlagen
.
1. Akteneinsicht in das Gutachten des MDK verlangen, da dem Arzt nichts vorliegt - Gutachten kann/soll alternativ an den Arzt geschickt werden (ich vermute eher, es gibt überhaupt kein Gutachten, sonst hätte dein Arzt eine Durchschrift).
2. Rechtsgrundlage für den Wegfall des Krankengeldes aufgrund der Ummeldung der Beitragsgruppe (von versicherungspflichtig zu Minijob) verlangen (versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt aufgrund § 192 Abs. 2 SGB V erhalten).
3. Durchschrift an den Vorstand der Kasse
4. Durchschrift an die Aufsichtsbehörde der Kasse und eine Kopie des Briefes der Kasse beifügen
5. Antrag bei Agentur für Arbeit oder jobcenter abgeben mit der Begründung, dass der MDK dich für arbeitsfähig erklärt hat, sie sollen ggf. einen Erstattungsanspruch bei der Kasse geltend machen. Nicht abwimmeln lassen, sonst heißt es später, falls es wider Erwarten bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit bleibt, dass du ja keinen Antrag gestellt hättest.
6. Abwarten. Bis Ende Juni hast du dein Geld, vor Ablauf von 14 Tagen (oder wie war der Zahlmodus?) läuft dir noch nix weg.
Verfasst: 02.07.2013, 14:33
von broemmel
2. Rechtsgrundlage für den Wegfall des Krankengeldes aufgrund der Ummeldung der Beitragsgruppe (von versicherungspflichtig zu Minijob) verlangen (versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt aufgrund § 192 Abs. 2 SGB V erhalten).
Also so wie das geschrieben wurde ist das rechtlich ok.
Da steht das der KG Anspruch wegfällt, wenn eine Anmeldung vorgenommen wird.
Eine Anmeldung kann nur erfolgen wenn die Tätigkeit wirklich aufgenommen wurde. Ansonsten wäre das ein vereinbartes Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltfortzahlung und das wäre kein Meldetatbestand.
Die Kanonen mit dem Vorstand und der Aufsichtsbehörde würde ich mal gepflegt wieder in die Garage schieben.
Jetzt ist die Frage, ob Au besteht oder nicht. Ab zum Arzt, weitere Krankschreibung anfordern und den Widerspruch gegen das MDK Gutachten veranlassen.
Gleichzeitig beim AA melden und ALG beantragen.
Verfasst: 02.07.2013, 15:14
von GerneKrankenVersichert
Ich vermute, dass der Arbeitgeber eine Meldung wegen Änderung der Beitragsgruppe abgesetzt hat. Egal wie, so sollte man als Mitarbeiter einer Kasse dem Versicherten Glauben schenken, wenn er sagt, dass er die Arbeit nicht aufnehmen kann und wird und ggf. mit dem Arbeitgeber klären, wie es denn nun aussieht, statt aus dieser evtl. falsch abgesetzten Meldung ein Ende des Krankengeldanspruches zu konstruieren. Genau dieses Vorgehen stößt mir sauer auf, weshalb ich persönlich, auch nachdem das Ganze schon über einen Monat läuft, nix in die Garage schieben würde. Aber das entscheiden ja nicht wir, sondern Steffi.
Verfasst: 03.07.2013, 08:13
von Hilde
Moin Moin,
ich werde erst mal abwarten ob und wann die Einladung zum MDK kommt.
Dann werde ich Wideruf gegen die Einstellung des Krankengeldes einlegen und dann mal sehen was passiert.
Hab langsam schon die Panik den Briefkasten zu leeren,könnte ja wieder so eine Hiobsbotschaft dabei sein.
LG Steffi
Verfasst: 03.07.2013, 09:49
von röschen
Hilde hat geschrieben:Dann werde ich Wideruf gegen die Einstellung des Krankengeldes einlegen und dann mal sehen was passiert.
Aber Vorsicht: Nicht die Widerspruchsfrist versäumen!
Verfasst: 03.07.2013, 09:53
von broemmel
Moin,
abwarten ist von allen Möglichkeiten die Schlechteste.
Es liegt wohl ein Gutachten nach Aktenlage vom MDK vor. Danach besteht bei Dir Arbeitsfähigkeit. Das Gutachten ist bindend.
Eine Einladung zum MDK wirst Du nicht bekommen.
Dein Arzt muss nach den AU Richtlininien Widerspruch gegen das Ergebnis des Gutachtens einlegen. Und dieser Widerspruch muss ausführlich medizinisch begründet werden.
Verfasst: 04.07.2013, 10:56
von Hilde
Hallo,
den Widerspruch vom Arzt habe ich bereits am Dienstag bei der AOK abgegeben.
Und das letzte Mal war es so,daß ich nach dem Widerspruch 3 Tage später die Einladung zum MDK hatte
Nur mit dem Widerspruch gegen Einstellung des Krankengeldes warte ich noch bis nächste Woche.
LG Steffi