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Familienversicherung und freiwillige Mitgliedschaft
Verfasst: 25.06.2013, 09:23
von Janina33
Hallo,
in meiner selbstständiger Tätigkeit wir die Grenze von 345 Euro im Monat nicht überschritten, daher bin ich in der Familienversicherung meines Mannes.
Im Jahr 2011 hat ein Brand meine Arbeitsstätte vernichtet und vom Oktober 2011 bis Februar 2012 hatte ich keinen Laden mehr. Von meiner Versicherung habe ich für die Verluste eine eimalige Entschädigung bekommen.
Die Krankenkasse hat die Entschädigung zu meinen Einkünften hinzugerechnet und so laut KK übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze in der Familienversicherung.
Somit soll ich mich jetzt selbst versichern.
Ich kann nicht nachvollziehen warum die KK die Versicherungsleistung zu den Einkünften dazu gerechnet hat. Gibt es eine Regelung für solche Besonderheit?
Im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Janina
Verfasst: 25.06.2013, 10:38
von broemmel
Die Einnahmen sind bestimmt als Betriebseinnahme gebucht worden und sind im Steuerbescheid als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit aufgeführt.
Daher die Anrechnung. Es sind Einnahmen die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit angefallen sind.
Verfasst: 25.06.2013, 12:42
von Janina33
Hallo,
die Grenze von 345 Euro im Monat war in 2012 nicht überschritten worden und wird auch 2013 nicht erreicht.
Meine telef. Nachfrage im Jahr 2011 bei der KK nach Gesprächen mit mehreren Mitarbeitern hat ergeben, das diese einmalige Zahlung nicht angerechnet wird. Daher gehe ich davon aus, dass hier auch eine gesetzliche Regelung geben muss. Die Frage ist wie kann ich mein Widerspruch begründen. Die telef. Gespräche mit der KK sind hier als Nachweis nicht möglich.
Viele Grüße
Janina
Verfasst: 25.06.2013, 12:49
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das Ganze als "Sachschadensersatz" gem. § 13 SGB VII., und danach darf keine Anrechnung im Rahmen der Familienversicherung als Einkommen vorgenommen werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.06.2013, 14:29
von broemmel
Wie sieht denn Dein Steuerbescheid aus?
Wie hoch sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?
Verfasst: 25.06.2013, 15:43
von Janina33
Hallo,
bis zu dem Brandereignis hatte ich negative Einkünfte. Da die Haftpflichtversicherung für gesamte Ladenausstattung Sachschadensersatz geleistet hat, ist verständlich das dies locker die 345 Euro im Monat übersteigt. Sofort einen Ersatzladen zu finden und mit dem Geld die neue Ladenausstattung zu finanzieren war nicht möglich.
Viele Grüße
Janina
Verfasst: 25.06.2013, 17:02
von Rossi
Nun ja, ferner muss man doch sehen, dass es nur eine "einmalige Zahlung" war.
Die Fami ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Einkommen "regelmäßig" die Grenze überschreitet. Dies ist hier nicht der Fall.
Dazu gab es doch auch eine BSG-Entscheidung. Hier hat sich mit dem Charakter von einmaligen Zahlungen beschäftigt.
Verfasst: 25.06.2013, 17:04
von broemmel
Und daran liegt es.
Das sind Einnahmen die der selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden.
Da musst Du mit der Kasse sprechen, die Sachlage schildern. Evtl. sehen sie die Einnahmen als nicht regelmässig an und es verbleibt bei der Familienversicherung.
Grundsätzlich werden die Einkünfte der selbständigen durch 12 geteilt, um die regelmässigen Einnahmen zu ermitteln.
Verfasst: 25.06.2013, 17:13
von Janina33
Hallo,
wo finde ich diese BSG-Entscheidung?
Vielen Dank
Janina
Verfasst: 25.06.2013, 17:41
von Swantje B.
Rossi hat geschrieben:Dazu gab es doch auch eine BSG-Entscheidung. Hier hat sich mit dem Charakter von einmaligen Zahlungen beschäftigt.
Hallo Rossi,
meinst du diese:
http://lexetius.com/2007,4336, Randnummer 22?
Für mich ist schon fraglich, ob die Versicherungsleistung überhaupt zum "Gesamteinkommen" zählt. Das die Zahlung einmalig (und damit
nicht regelmäßig) ist, steht aber wohl außer Frage. Schließlich wollen wir nicht hoffen, dass Janina "mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich" die Bude abbrennt und die Versicherung zahlt.
Für mich eine recht klare Sache: Die Auszahlung der Versicherungssumme darf bei der Fami-Prüfung nicht auf einzelne Monate "umgerechnet" werden.
Gruß
Swantje
Verfasst: 25.06.2013, 19:11
von Czauderna
Hallo,
ich darf noch einmal wiederholen, es handelt sich um einen Schadensersatz, der einmalig gezahlt wurde von einer Sachversicherung - das ist eine einmalige Zahlung und wird nicht auf die Familienversicherung angerechnet - ich sehe das auch nicht als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.06.2013, 19:42
von heinrich
janina 33 sollte aber auch mal die Frage von Broemmel beantworten
Wie hoch denn die Einkünfte waren.
Ferner in welcher Position sie denn stehen im Einkommensteuerbescheid
in welchem Einkommensteuerbescheid
wann dieser ausgestellt wurde
und mit welchem Tag die KK die Familienversicherung als beendet ansieht.
Ferner in welcher Zeit der Laden in dem Jahr des Brandes geschlossen war und wie hoch die Einkünfte ohne die Versicherungsleistung war
Verfasst: 25.06.2013, 21:51
von Janina33
Hallöchen,
zuerst mal danke für eure Antworten. Wie schon geschrieben waren die ersten zwei Jahre die Einkünfte Negativ. Ich habe das Gewerbe 2009 angemeldet und alles was ich verdient habe gleich weiter investiert. 2011 war ich kurz in Plus ,habe mir ein Laden gemietet ,6 Wochen renoviert und nach 8 Wochen ist es abgebrannt.Konnte nicht weiter arbeiten, Kunden sind weggeblieben,dadurch wieder ins Minus gekommen. Es war ein Totalschaden. Ich habe das Geld von der Versicherung bekommen und habe angefangen das ganze Inventar wieder neu einzukaufen.Neuen Laden habe ich auch gefunden ,leider verzögerte sich der Einzug.Der Laden wurde dann entlich im März fertig. Langsam habe ich die Kunden wieder aufgebaut. Jetzt habe ich mein Steuerbescheid bekommen ,muss 20 % der Entschädigung ans Finanzamt zahlen, und ab 06.07 mich selbst versichern. Bin schon am überlegen ob ich nicht wieder auf 400 Euro arbeiten gehen soll.
Da muss man sich um nichts kümmern, habe viel mehr Zeit für meine Kinder und arbeite nur 10 Stunden in der Woche....
Verfasst: 25.06.2013, 22:16
von Poet
@Janina33: Nee, ganz so kann es nicht sein. Du hast garantiert Brandbeseitigungskosten, Ausfälle usw. steuerlich geltend gemacht bei den Werbungskosten. Durch die Erstattung der Versicherung wird Dir dieser Anteil jetzt wieder steuerlich belastet, also als Einnahme gebucht.
Die Entschädigung von der Versicherung für einen Vermögensschaden (z.B. Gebäudeschaden) muss im Jahr des Zuflusses als Einnahme z.B. aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden, steht dann also auch als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung im Steuerbescheid.
Du zahlst nur an's Finanzamt zurück was Du als Werbungskosten steuerlich zuviel geltend gemacht hast.
Respekt, dass Du trotz allem wieder von vorne angefangen hast! Da werden Dich solche Dinge hoffentlich nicht aus der Bahn schmeißen. Sehe es positiv: Hättest Du seinerzeit die Werbungskosten nicht abgezogen, hättest vielleicht damals schon Beiträge an die Kasse oder mehr Steuern zahlen müssen...q.e.d.
Verfasst: 25.06.2013, 22:28
von Janina33
Also ich war jetzt 2011 mit 7.000 im Plus,(durch die Entschädigung).Habe den Bescheid für Einkommensteuer bekommen und muss zusammen mit meinem Mann 1500 Euro ans Finanzamt zurückzahlen.