Ich habe zur Zeit ein Problem, das mehrere Bereiche berührt. Ich hoffe, hier Antworten zu finden, oder wenigstens Tips, wo ich sie finde.
Ich bin seit dem 18.12. AU (84.5 und 43.9) und beziehe Krankengeld. Ich kann und möchte nicht in meinen Beruf zurück (kaufm. Ang.). Ich bin schwerbehindert.
- - Mein Arbeitsverhältnis ist durch den AG zum 30.9. gekündigt.
- Der Antrag auf berufliche Reha ist gestellt, die Eingangsbestätigung kam vorgestern.
- Die Reha-Beraterin der DRV unterstützt meinen Antrag
- Ich habe eine Zusage für einen Umschulungsplatz in einem Beruf, den ich mir nach vielen Gesprächen mit meinem Hausarzt und meiner Familie ausgesucht habe. Beginn der Ausbildung ist der 1.8., ein späterer Beginn für mich ist denkbar.
- - Kann ich den Ausbildungsvertrag einfach unterschreiben, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen? Vermute: Nein.
- Oder anders gefragt: Wie stelle ich es an, daß ich den Umschulungsplatz nicht verliere, während ich auf die Zusage der DRV warte?
- Gibt es eine rechtliche Handhabe, das Arbeitsamt mit ins Boot zu holen, bis die DRV entschieden hat? Bin Arbeitssuchend gemeldet und habe auch schon einen Termin gehabt. Und ich ich habe meine SB schriftlich über die Situation informiert.