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Bearbeitungszeitraum..

Verfasst: 24.06.2013, 16:20
von Pule_Jule
Halllo Ich hab da mal ne Frage...

vieleicht wisst ihr ja wie lange die kasse sich zeit lasen darf bis sie so ein Antrag auf reha braucht bis er bearbeitet wird... also ich bin der meinung ich hab was gehört von 3 wochen zeit lassen dürfen...

nun find ich im netz nichts dazu gefunden vieleciht habt ihr ja nen rat für mich...

Verfasst: 24.06.2013, 16:38
von Czauderna
Hallo,
der § 14 Abs. 2 SGB IX - regelt das Verfahren - demnach bleibt der Kasse nach Vorliegen eines eventuell notwendigen Gutachtens zwei Wochen für die Antragsentschreidung, nach meiner Meinung, also nicht immer zwei Wochen nach Antragseingang bzw. Antragsstellung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.06.2013, 16:44
von Pule_Jule
Ok..

Das heisst wenn ih das muster 61 abgebe dann sollte ich so nach 3 wochen spätestens bescheid bekommen....

Verfasst: 24.06.2013, 17:02
von Czauderna
Hallo,
ja, zumindest die Eingangsbestaetigung und ggf.
die Mitteilung, dass erst noch ein Gutachten
eingeholt werden muss und sich die Entscheidung
entsprechen zeitlich verzögern wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.06.2013, 17:12
von broemmel
spätestens nach 5 Wochen erhälst Du Bescheid.

Verfasst: 24.06.2013, 17:13
von Pule_Jule
Vielen Dank das hat mir sehr geholfen...

ich bin halt selber sehr unsicher ihc musst nun ein fragebogen ausfüllen damit sie feststellen können wer zuständig ist....

aber ich hab es vorher schon versucht zu klören und ist mir auch gelungen denn die AOK ist zuständig da seit Februar 08 keine renterbeiträge und auf 50 beitragsmonate komme ich auch nicht...