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Beitragsnachzahlung möglich?!?
Verfasst: 23.06.2013, 15:14
von Sipoc
Hallo,
Ich bin Student und war bis Januar familienversichert und somit von der Beitragszahlung befreit. Ab Januar müsste ich den ermäßigten Beitrag eines Studenten bezahlen, da ich die Altersgrenze überschritten hatte. Ich persönlich hatte das total vergessen, meine Krankenkasse hingegen aber auch. Letzte Woche bekam ich dann einen Brief meiner Krankenkasse mit der Aufforderung die Beiträge, die die Krankenkasse vergessen hatte seit Januar einzuziehen, nachzubezahlen.
Da diese Beiträge sich mittlerweile auf gut 320€ belaufen ist das für mich als Student schon ein erstzunehmender Betrag, den ich nicht ohne weiteres aufbringen kann.
Meine Frage lautet nun, ob ich einerseits zu verpflichtet bin den Beitrag nachzuzahlen (immerhin hat die Krankenkasse es einfach 'vergessen'), oder ob ich andererseits eine Minderung erwirken kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Verfasst: 23.06.2013, 15:44
von derKVProfi
Die Krankenkasse hat es nicht vergessen, weil Du hast ja Post!
Verjährung setzt später ein!
Ja, Du musst den Betrag bezahlen! Und ja, Du bist ja auch selbst verantwortlich!
Du warst übrigens mitnichten von der Beitragszahlung befreit, sondern Du warst im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei versichert.
Verfasst: 23.06.2013, 15:45
von Rossi
Tja, grundsätzlich kann die Kasse Beiträge für das lfd. Jahr zzgl. 4 Jahre rückwirkend nachfordern.
Somit liegt die Kasse schon mal richtig, denn es werden nur Beiträge für das lfd. Kalenderjahr gefordert.
Du solltest ein Gespräch mit der Kasse führen und eine vernünftige Lösung (angemessene Ratenzahlung) suchen. Denn ganz offensichtlich hat die Kasse hier ein wenig gepennt.
Verfasst: 23.06.2013, 15:55
von CiceroOWL
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/254.html
du mußt zahlen
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html
2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
Sie zu das du das geregelt bekommst
Denn sonst: .3) Die Krankenkasse hat der Hochschule das Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten oder die Nichterfüllung der dem versicherungspflichtigen Studenten ihr gegenüber auferlegten Verpflichtungen unverzüglich mitzuteilen.
http://www.gesetze-im-internet.de/skv-m ... 00996.html
Droht die Exmatrikulation.
Allerdings wie Kollege Heinrich so schön zusagen pflegt, in einem Gespräch läßt sich vieles regeln, auch die Ratenzahlungen. dde Kassen haben meistens auch kein großes Intresse daran die Situation eskaliern zu lassen, wenn man sich auf einander zubewegt.
Verfasst: 23.06.2013, 15:59
von Sipoc
Danke für die schnelle fachliche Antwort!
Dann werde ich mich so schnell wie möglich mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
Thema ist für mich beendet.
Verfasst: 23.06.2013, 16:03
von Rossi
Nun mal langsam an und nicht bitte sofort wieder die Keule herausholen.
Es mag zwar sein, dass Sipoc durch ein Schriebchen der Kasse vielleicht wusste, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung im Januar 2013 endeten.
Okay, danach wird die Mitgliedschaft als Student weitergeführt. Wenn denn diese Mitgliedschaft Geld kostet, dann hat die Krankenkasse einen Beitragsbescheid hierfür zu erlassen.
@Jochen. Muss die Kasse keine Statusfeststellung hierfür treffen? Muss die Kasse keinen Beitragsbescheid erlassen? Ist der Poster dafür selber verwantwortlich?
Solche Klamotten (Ende Fami / Feststellung Mitgliedschaft / Beitragsbescheid) vollziehen sich doch nicht von selbst, sondern bedürfen der Umsetzung durch die Kasse. Und genau dies Umsetzungsverfahren hat doch offensichtlich nicht funktioniert oder?!
Verfasst: 23.06.2013, 16:06
von CiceroOWL
muss Sie nicht, wenn die leuzete Imma vorliegt, wird davon ausgegangen das die SV Pflicht als Student besteht, wird ja meistens im Rahmen der Bestandspflege angefordert und gut ist. Nich das die Kasse noch auf Idee kommt wenn nix pasiert mal ebend 638 € anzusetzen oder?
Verfasst: 23.06.2013, 16:07
von Rossi
Upsela Jochen, hast Du gerade deinen Beitrag geändert und die Keule bzw. den Knüppel wieder in den Sack gesteckt?!
Verfasst: 23.06.2013, 16:08
von CiceroOWL
Ich rede leise und habe den dicken Knüppel in der Hand zur Warnung
Verfasst: 23.06.2013, 16:10
von Rossi
Wie, die Kasse muss noch nicht mal einen Beitragsbescheid erlassen? Ehrlich?
Wo kann ich diesen Selbstvollzug im Gesetz finden?
Verfasst: 23.06.2013, 16:13
von CiceroOWL
Ich gehe davo aus das der Gutse den Bescheid vorliegen hat, oder sonst hätte er sich nicht gemeldet.
Letzte Woche bekam ich dann einen Brief meiner Krankenkasse mit der Aufforderung die Beiträge, die die Krankenkasse vergessen hatte seit Januar einzuziehen, nachzubezahlen.
Gelegentlich nützt auch ein nettes Anschreiben im Sinne von § 3 und § 69 SGB X an die Uni....
und denn noch zum guten Schluss die nette Mitteilung das keine gesetzliche KV besteht usw nett nicht.
Verfasst: 23.06.2013, 23:43
von Rossi
Nun ja, ich gehe derzeit nicht davon aus, dass Sipoc sofort im Januar 2013 einen Beitragsbscheid bzw. eine Statusfeststellung erhalten hat.
Nach der bisherigen Sachverhaltsschilderung ist die Kasse ganz offensichtlich im Juni 2013 aus dem Dornröschenschlaf erwacht.
Nach diesem Erwachen aus dem Dörnröschenschlaf kommt dann sofort die "Knüppel aus dem SacK-Nummer aller Jochen".
Diese Knüppel aus dem Sack-Nummer beschreibst Du hier sehr eindrucksvoll, mein lieber Jochen und drohst sofort mit einer Exmatriklation.
Dann gehst Du hin und änderst nachher Dein Posting und verweist auf die Nummer von Heinrich. Denn Heinrich versucht immer zuvor ein vernünftiges Gespräch mit den betroffenen Kunden zu führen. So sehe ich es auch; nicht sofort draufballern.
Unser Jochen kann dies offensichtlich nicht und haut immer im ersten Anlauf mit der Keule drauf.
Geht es noch, mein lieber Jochen!?
Danach beginnt unser Jochen zu überlegen. Och war die Nummer nicht zu hart?!
Vielleicht denkst Du darüber mal nach!
Verfasst: 24.06.2013, 00:20
von CiceroOWL
Rossi schwing dich nicht auf, die Kasse entscheidet. wie das wird man sehen.
Verfasst: 24.06.2013, 12:59
von roemer70
Letztlich ist es auch egal, was Jochen, Heinrich, Rossi, ich oder wer auch immer in diesem Forum machen würden - die Möglichkeiten von / bis sind hier ja aufgezählt. Entscheidend ist, wie die Kasse verfährt - und das wissen wir nunmal nicht.
Wichtig ist es daher, zügig ein freundliches und offenes Gespräch zu suchen - dann wird man sich auch einig werden, schätze ich mal.
Verfasst: 24.06.2013, 19:21
von CiceroOWL
Letzendlich entscheided die Kasse wohl wahr. Allerdings, sollte man denn auch bitte schön das Gespräch suchen.