Nutzung IRINA nach Reha

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Urmelchen
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Nutzung IRINA nach Reha

Beitrag von Urmelchen » 22.06.2013, 16:21

Hallo

ich habe eine Frage für eine Bekannte die im Moment in Reha ist, die von der mhplus Betriebskrankenkasse genehmigt wurde.

Kann/darf sie nach der Reha das IRINA Programm beantragen lassen von der Rehaklinik und es im Bottwartal ausführen.

Sie ist Rentnerin, oder steht das "nur" Leuten zu die noch im Arbeitsprozess stehen zu

Freundliche Grüße
Urmel

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.06.2013, 16:22

Montag Morgen bei der mhplus anrufen und klären?

Jeder Fall ist für sich ein individueller Fall - und damit ist es auch weitestgehend eine individuelle Frage!

Montag ist mhplus für Sie erreichbar!

CiceroOWL
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RENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversiche

Beitrag von CiceroOWL » 22.06.2013, 17:28

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.

http://www.carolabad.de/config/media/fi ... atient.pdf

und noch im Erwerbsleben stehen und keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erhalten haben

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html

Leistungsträger ist die GKV im Rahmen von § 40 SGB V >

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/40.html > daraus ergibt sich meiner Ansicht nach, das grundsätzlich keine Teilnahme an Leistungen des DRV Bund möglich ist > unzuständiger Leistungsträger.

Im Rahmen der GKV wäre dies denn ein DMP Programm

mhplus-krankenkasse.de/dmp_bericht0.html

Lesen denken antworten und sich auskennen

:roll:

Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 22.06.2013, 19:19

Vielen Dank für die Antworten

So wie ich es jetzt verstehe, gilt das IRENA Nachsorgeprogramm nur für Leute die von der Rentenversicherung eine Reha erhalten haben, also noch im Berufsleben stehen.

Viele Grüße
Urmelchen

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.06.2013, 19:21

richtig, dafür ist IRENA gedacht.

Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 23.06.2013, 15:08

Danke für die Antwort.

Es gibt aber auch Leute die noch im Berufsleben stehen und von der Krankenkasse eine Reha genehmigt bekommen, haben dieses auch Anspruch auf IRENEA Nachsorgeprogramm?

Gibt es für die Leute die nicht mehr im Berufsleben stehen, (z.B Renter ) eine Alternative nach der Reha. (wie IRENA)

LG
Urmelchen

CiceroOWL
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Leistungen RV Träger

Beitrag von CiceroOWL » 23.06.2013, 15:28

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _SGB6_11G1

entscheidend ist hier § 11 Abs. 2 SGB VI, ob die versicherungsrechtlichen Vorrausetzungen vorliegen.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _SGB6_15G1

Vom Grundsatz her git die denn imer zu prüfen welcher Träger für die Maßnahme zuständig ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html

Es gilt denn also zu prüfen:

Krankenkasse

Rentenversicherungsträger

Unfallversicherungsträger

Versorgungsbehörde.

Das hängt denn jeweils mit der Krankheit, den Gründen der Krankheit usw zusammen.

Für den Bereich der Krankenkasse gibt es denn die DMP Programme z.B.

Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 23.06.2013, 17:16

Vielen Dank für die Antwort

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