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Übergang Krankengeld-EM-Rente / letzter Auszahlungsschein?
Verfasst: 22.06.2013, 12:53
von Miep
Hallo Forum,
ich werde ab 01.07.2013 eine volle EM-Rente bekommen.
Krankengeld ist noch bis 30.06.2013 zu zahlen. War bzw. bin noch nicht ausgesteuert.
Mein nächster Arzttermin ist am Montag, den 24.06.2013.
Zahlt die KK das Krankengeld in o.g Fall auch nur bis zum gestempelten Datum, hier dem 24.06.2013, aus, so dass ich nach dem 30.06.2013 noch einen letzten Auszahlungsschein einreichen muss?
Oder wird aufgrund der Einreichung vom 24.06.2013 bis 30.06.2013 gezahlt, da dann der Krankengeldanspruch wg. Rentenbeginn endet?
Danke.
Verfasst: 22.06.2013, 13:20
von broemmel
Frag doch ein einziges mal Deine Kasse.
Die entscheidet wie sie zahlt
Verfasst: 22.06.2013, 14:53
von Miep
Hallo Broemmel,
das war nicht meine Frage.
Die KK zahlt Krankengeld bis 30.06.2013, da der Rentenbezug am 01.07.2013 beginnt.
Verfasst: 22.06.2013, 16:15
von broemmel
Moin Miep,
das war Deine Frage. Nämlich wie gezahlt wird.
Und das entscheidet die Kasse. Den Zeitraum hast Du hier schon gefühlte x-mal gefragt
Verfasst: 22.06.2013, 16:24
von derKVProfi
Juristisch betrachtet muss der Arzt noch einmal stempeln, oder?
Bei Miep würde ich als Sachbearbeiter darauf bestehen
Verfasst: 22.06.2013, 17:26
von Carola
Da du eindeutig ab 01.07 erstmal dauer AU bist, EM-Rente, musst du trotzdem bis zum 01.07 den Schein weiter stempeln lassen, dein Arzt darf gerne bis 01.01 2014 sofort weiter schreiben, stimmt ja da EM-Rente das aussagt. Stört kein Mensch wenn du weiter geschieben bist, besorg dir den Stempel und gut ist.
lg
@ brommel..ich denke das die KK sich das Geld schon längst bis zum 01.07 via Rückforderung an der DRV gesichtert hat, also wenn sie nicht zahlt darf die DRV auch nicht an die KK zahlen oder sehe ich das Falsch ?
Verfasst: 23.06.2013, 02:19
von broemmel
Carola, die Frage ist, ob die Kasse aufgrund des Stempels vom 24.6. die KG Zahlung bis 30.6. vornimmt oder ob nochmal ein Schein vorgelegt werden muss.
Da die Rente schon lange bekannt ist kommt es nicht zu einer Verrechnung
Verfasst: 23.06.2013, 08:51
von Miep
Ja, genau.
Die Rente wurde nicht rückwirkend bewilligt.
Es gibt keinen Erstattungsanspruch seitens der Krankenkasse.
Wäre etwas bürokratisch, wenn ich dann Anfang Juli noch einen letzten Auszahlungsschein für 6 Tage Krankengeldanspruch einreichen muss, aber wenn es nicht anders geht, muss ich das wohl so machen.
Bringe morgen den Auszahlungsschein zur Krankenkasse und frage dann nach.
Hatte hier gepostet, weil ich dachte, dass es eine einheitliche Regelung gibt, wie mit der letzten Auszahlung vor Rentenbeginn zu verfahren ist.
Gruss.