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Krankengeld

Verfasst: 20.06.2013, 17:04
von Buttala
Bin Neuling im Forum ,

bin seit Tagen im Forum unterwegs , und hoffe das mir jemand helfen kann.
Bin Jahrgang 1952 , seit 10 Monaten krank wegen Depressionen , Fibromyalgie , Arthrose an beiden Händen , hatte in der zeit zwei Fussoperationen , nehme 40 Citalopram , 150 Elontril , Abends 80 Dominal ,
täglich Schmerzmitteln , versch. andere Medikamente .
Dazu kommt noch Mobbing am Arbeitsplatz .
Habe nie was von meinem Arbeitgeber gehört bis vor 8 Tagen ,
Personal Abteilung bittet um Termin zwecks Gespräch ,
habe mit meinem Anwalt schriftlich abgelehnt , hat mich wieder total runtergezogen , 5 Tage später schreiben von KK , MDK und KK schicken mich in Zwangs - Reha , so kann man das nennen , habe 8 Wochen Zeit um den
Antrag bei der KK abzugeben , das ist doch kein Zufall , vermute das meine Chefs dahinterstecken . Was wollen die damit bezwecken ?
Bin wieder total am Boden , vielleicht hat ja jemand von Euch ähnliche Probleme , weiß nicht was ich machen soll ,

Verfasst: 20.06.2013, 18:48
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert kann das schon zutreffen, nämlich das der Arbeitgeber die
AU. anzweifelt und die Kasse gebeten hat, das prüfen zu lassen.
Du bist seit 10 Monaten Arbeitsunfähig ?? - Da hast du aber großes Glück bisher gehabt, dass deine Kasse so lange die Füße still gehalten hat - in ähnlich gelagerten Fällen wird der MDK, schon wesentlich früher, aber sehr wesentlich, eingeschaltet durch die Kasse. Von einer "Zwangs_Reha" kann hier auch keinerlei Rede sein. Der MDK. hat aufgrund der ihm überlassenen Unterlagern sehr wahrscheinlich festgestellt, dass deine Erwerbsfähigkeit stark bedroht ist oder nicht mehr vorliegt - in diesem Fall kann die die Kasse auffordern eine Reha zu beantragen, muss dir allerdings 10 Wochen Zeit für die Antragstellung geben.
Das ist im Gesetz (§ 51 SGB V.) so geregelt.
Zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und vom Arbeitgeber nichts gehört soweie zu dem Gesprächsangebot deines Arbeitgebers sage ich nix, das ist Arbeitsrecht.
Mein Rat, stelle den Antrag (überprüfe nochmals die gesetzte Frist) und warte ab.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.06.2013, 19:56
von Poet
@Buttala: Depression ist eine Krankheit. Mobbing ist zielgerichtetes systematisches Beschädigen oder Zerstören eines Menschen durch andere Menschen.

Variante 1: Wenn das so durch den AG selbst praktiziert wurde -> Gespräch ablehnen solange Du arbeitsunfähig bist.

Variante 2: Wenn es sich um Mobbing innerhalb von Arbeitskollegen gehandelt hat, macht es keinen Sinn ein Gespräch abzulehnen. Die Dinge müssen auf den Tisch. Es kann sein, dass Dein Arbeitgeber lediglich wissen will, wann und ob Du wieder arbeitsfähig sein wirst.

Der AG kann eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über den MdK beantragen, zur "Zwangs-Reha" schicken kann er Dich nicht.

Was hat der MdK gesagt: Weiter arbeitsunfähig?

Verfasst: 20.06.2013, 21:03
von GerneKrankenVersichert
Der Arbeitgeber darf nur dann eine Begutachtung verlangen, wenn er noch Gehalt zahlt. Das ist hier anscheinend nicht mehr gegeben, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass die Begutachtung auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist.

Zum Thema Mobbing: Wenn es sich um Mobbing handelt, sollte dagegen vorgegangen werden, Infos u. a. hier: praxishilfen-bg.de/pdf/6mobbing.pdf

Da schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, wurden auch bereits Schritte in Richtung eines Arbeitsgerichtsprozesses unternommen?