Ablehnung Krankengeld, nachdem MDK die AU bestätigt hat
Verfasst: 20.06.2013, 11:29
Kann mir hier jemand helfen? Zum Ende der Probezeit erhielt ich plötzlich die Kündigung zum 14.05.2013, obwohl mir der Arbeitgeber immer wieder signalisiert hat, dass er zufrieden ist und ich langfristig bleiben kann. Die Kündigung hat mich so aus den Latschen gehauen, dass ich nicht mehr in der Lage war die einfachsten Dinge zu tun, ich saß nur zu Hause (musste eine Unmenge von Überstunden abbummen), unfähig zu irgendeiner Handlung. Nach 2 Wochen hat mich eine Freundin schließlich zur Ärztin gejagt, das war am 14. Mai 2013. Ich wurde ab sofort krank geschrieben (Depression). Umgehend ging der Telefonterror (sorry für diesen Ausdruck, aber so hab ich es empfunden) durch die Krankenkasse los. Nach 3 Anrufen erhielt ich am 29.05 2013 eine Vorladung zum MDK für den 02.06.2013. Ebenfalls am 29.05.2013 erhielt ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass für Beginn und Höhe des Krankengeldes noch die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers abgewartet werden muss. Es lag ein Auszahlungsschein bei und die Erklärung, dass ich diesen ab 14. Juni 2013 vom Arzt ausfüllen lassen soll. Beim MDK war ich dann, aber nur weil mich meine Freundin regelrecht dorthin geschliffen hat, ich war voller Panik, was jetzt passieren wird und danach ging es mir noch dreckiger als zu Anfang meiner Krankheit.
Heute erhielt ich nun ein Schreiben mit etwa folgendem Inhalt:
1. kein Krankengeldanspruch mit Verweis auf §46 Satz 1 Nr. 2 SGB V, da mein Beschäftigungsverhältnis am 14.05.13 geendet hat und die Ärztin am diesem Tag mich AU geschrieben hat
2. Die Krankenkasse zieht meine Arbeitsunfähigkeit nicht in Zweifel (super, wenigstens hab ich es jetzt auch noch von der Krankenkasse schriftlich, dass ich krank bin)
Meine Freundin hat schon etwas recherchiert: gilt hier die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG); (AZ: B1 KR 19/11 R) vom 10.05.2012? Und wenn ja, wieso schicken die erst den Auszahlungsschein und nachdem das MDK die Krankheit bestätigt, habe ich plötzlich "aus versicherungsrechtlichen Gründen" sowieso keinen Anspruch. Und wieso schreiben sie, dass ich den Auszahlungsschein ab 14.06.2013 ausfüllen lassen soll, aber ich bin doch ab 14.05.2013 krank??? Die Frage beschäftigt mich am meisten, weil am Ende kriege ich vom 14.05. - 14.06.2013 kein Geld, weil der Auszahlungsschein nicht vorlag. Ich bin total verwirrt und völlig fertig, bin allein mit meinem Sohn und wir brauchen das Geld dringend.
Heute erhielt ich nun ein Schreiben mit etwa folgendem Inhalt:
1. kein Krankengeldanspruch mit Verweis auf §46 Satz 1 Nr. 2 SGB V, da mein Beschäftigungsverhältnis am 14.05.13 geendet hat und die Ärztin am diesem Tag mich AU geschrieben hat
2. Die Krankenkasse zieht meine Arbeitsunfähigkeit nicht in Zweifel (super, wenigstens hab ich es jetzt auch noch von der Krankenkasse schriftlich, dass ich krank bin)
Meine Freundin hat schon etwas recherchiert: gilt hier die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG); (AZ: B1 KR 19/11 R) vom 10.05.2012? Und wenn ja, wieso schicken die erst den Auszahlungsschein und nachdem das MDK die Krankheit bestätigt, habe ich plötzlich "aus versicherungsrechtlichen Gründen" sowieso keinen Anspruch. Und wieso schreiben sie, dass ich den Auszahlungsschein ab 14.06.2013 ausfüllen lassen soll, aber ich bin doch ab 14.05.2013 krank??? Die Frage beschäftigt mich am meisten, weil am Ende kriege ich vom 14.05. - 14.06.2013 kein Geld, weil der Auszahlungsschein nicht vorlag. Ich bin total verwirrt und völlig fertig, bin allein mit meinem Sohn und wir brauchen das Geld dringend.