Dauer des Krankengeldbezugs
Verfasst: 19.06.2013, 21:32
Hallo hab nochmal ne Frage an die Experten hier.
Folgender Sachverhalt:
Mitte 02/11 - Anfang 03/11 AU physische Ursache (Lohnfortzahlung LF)
Anfang 03/11 - Mitte 03/11 AU physische Ursache + psychische Ursache (LF)
eine Woche arbeitsfähig (Lohn)
Anfang 04/11 - 01/12 AU physische rsache ( 6 Wochen LV ab Mitte 05/11 KG)
02/12 Rehamaßnahme (Übergangsgeld)
03/12 - Mitte 05/12 (Wiedereingliederung Übergangsgeld)
Mitte 05/12 - 04/13 arbeitsfähig
04/13 - jetzt AU wegen selber psychischer Ursache wie ab 03/11
Ist es dann richtig das der Dreijahreszeitraum ab Mitte 02/11 läuft oder müsste er nicht erst Anfang 03/11 beginnen, da dies der Zeitpunkt der Diagnose der psychischen Erkrankung war, an der ich immer noch leide?
Ist es richtig das die Zeit in der ich Arbeitsentgeld bezogen habe, weil ich faktisch gearbeitet habe, dem Dreijahreszeitraum hinzugerechnet wird, da das Krankengeld dort ruht?
So argumentiert meine KK.
Finde ich komisch.
Folgender Sachverhalt:
Mitte 02/11 - Anfang 03/11 AU physische Ursache (Lohnfortzahlung LF)
Anfang 03/11 - Mitte 03/11 AU physische Ursache + psychische Ursache (LF)
eine Woche arbeitsfähig (Lohn)
Anfang 04/11 - 01/12 AU physische rsache ( 6 Wochen LV ab Mitte 05/11 KG)
02/12 Rehamaßnahme (Übergangsgeld)
03/12 - Mitte 05/12 (Wiedereingliederung Übergangsgeld)
Mitte 05/12 - 04/13 arbeitsfähig
04/13 - jetzt AU wegen selber psychischer Ursache wie ab 03/11
Ist es dann richtig das der Dreijahreszeitraum ab Mitte 02/11 läuft oder müsste er nicht erst Anfang 03/11 beginnen, da dies der Zeitpunkt der Diagnose der psychischen Erkrankung war, an der ich immer noch leide?
Ist es richtig das die Zeit in der ich Arbeitsentgeld bezogen habe, weil ich faktisch gearbeitet habe, dem Dreijahreszeitraum hinzugerechnet wird, da das Krankengeld dort ruht?
So argumentiert meine KK.
Finde ich komisch.