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Aus dem Ausland zurück --> in die gesetzliche KV?

Verfasst: 12.06.2013, 15:26
von audrey_55
Hallo zusammen
ich lebe derzeit im EU Ausland und bin dort gesetzlich versichert. Ich möchte nun nach Deutschland zurück, evtl. noch ohne konkretes Jobangebot.

Zu meiner Historie: Bevor ich ins Ausland gegangen bin habe ich studiert und war zunächst über meinen Vater familienversichert - privat. Die letzten Monate meines Studiums musste ich mich aufgrund der Befreiung von der gesetzlichen KV, privat versichern. Diese konnte ich dann aufgrund meines Wegzugs aus Deutschland kündigen. Während meines Studiums war ich teilweise in Angestelltenverhältnissen (Praktika, Werkstudententätigkeit), die eine gesetzliche Versicherung erfordert haben.

Nun meine Frage: Kann ich mich in der gesetzlichen Kv anmelden oder muss ich aufgrund meiner Versicherung während meines Studiums nun privat versichern? Muss mir die PKV einen sog. Basistraif gestatten? Was passiert wenn ich direkt einen Job annehme der unter dem Mindestjahreseinkommen f.d PKV liegt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Verfasst: 12.06.2013, 20:33
von Poet
@Audrey: Um korrekt antworten zu können, müsste man wissen wie alt Du bist und wann Du die private Krankenversicherung beendet hast wegen Wegzug.

Verfasst: 12.06.2013, 22:54
von audrey_55
hallo poet. ich bin 30 und sei ca 2.5 jahren nicht mehr privat versichert. danke

Re: Aus dem Ausland zurück --> in die gesetzliche KV?

Verfasst: 13.06.2013, 05:56
von derKVProfi
audrey_55 hat geschrieben:
Zu meiner Historie: Bevor ich ins Ausland gegangen bin habe ich studiert und war zunächst über meinen Vater familienversichert - privat.

Es gibt keine Familienversicherung in der PKV - es bestand ein eigenständiger Vertrag, ggf. unter der VSNR (Versicherungsscheinnummer) des Vaters, der dann auch Versicherungsnehmer war!

Die letzten Monate meines Studiums musste ich mich aufgrund der Befreiung von der gesetzlichen KV, privat versichern.

Das warst du schon vorher! Du musstest ggf. die entfallende Beihilfe nachversichern!

Nun meine Frage: Kann ich mich in der gesetzlichen Kv anmelden oder muss ich aufgrund meiner Versicherung während meines Studiums nun privat versichern?

Wegen GKV im EU Ausland besteht Zugangsrecht zur GKV, wenn die letzten 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 6ß0 Monaten 24 Monate pflichtversicherung in der GKV (oder einer EU-Sozialversicherung *** GKV - und in der EU gibt es NICHTS anderes)!

Muss mir die PKV einen sog. Basistraif gestatten?

Nein, weil GKV zustädnig ist - wenn nicht § 9 dann § 5.1.13 SGB V! PKV Basistarif sollte auch vermieden werden, weil er den Höchstbeitrag verlangt!

Was passiert wenn ich direkt einen Job annehme der unter dem Mindestjahreseinkommen f.d PKV liegt?

Dann ist man versicherungspflichtig und MUSS in die GKV - also AUCH!

Verfasst: 13.06.2013, 08:12
von Poet
@Audrey: Den Ausführungen von KV Profi kann ich nur noch hinzufügen, dass wenn Du verheiratet sein solltest und Dein Partner gesetzlich versichert ist, Du Dich auch für ev. Zeiten der Nichtbeschäftigung bei ihm kostenfrei familienversichern kannst.

Re: Aus dem Ausland zurück --> in die gesetzliche KV?

Verfasst: 13.06.2013, 08:44
von CiceroOWL
[quote="audrey_55" Während meines Studiums war ich teilweise in Angestelltenverhältnissen (Praktika, Werkstudententätigkeit), die eine gesetzliche Versicherung erfordert haben.

Nun meine Frage: Kann ich mich in der gesetzlichen Kv anmelden oder muss ich aufgrund meiner Versicherung während meines Studiums nun privat versichern? Muss mir die PKV einen sog. Basistraif gestatten? Was passiert wenn ich direkt einen Job annehme der unter dem Mindestjahreseinkommen f.d PKV liegt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.[/quote]

Fragen wir mal anders wie war dein Status vor der Ausreis privat oder gesetzlich?

Re: Aus dem Ausland zurück --> in die gesetzliche KV?

Verfasst: 13.06.2013, 08:52
von derKVProfi
CiceroOWL hat geschrieben: Fragen wir mal anders wie war dein Status vor der Ausreis privat oder gesetzlich?

Lesen: Die letzten Monate meines Studiums musste ich mich aufgrund der Befreiung von der gesetzlichen KV, privat versichern. Diese konnte ich dann aufgrund meines Wegzugs aus Deutschland kündigen.

und

ich bin 30 und sei ca 2.5 jahren nicht mehr privat versichert.
Ist aber irrelevant, weil er aus einem EU-Land nach deutschland kommt und man in JEDEM EU-Land, außer in D, immer in einer GKV ist!

Er kann freiwillig beitreten, weil er 12 bzw. 24/60 erfüllt!

Verfasst: 13.06.2013, 08:53
von Poet
@Cicero: "...ich lebe derzeit im EU Ausland und bin dort gesetzlich versichert." Passt schon. Sie muss in die GKV.

Verfasst: 13.06.2013, 08:53
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:@Cicero: "...ich lebe derzeit im EU Ausland und bin dort gesetzlich versichert." Passt schon. Sie muss in die GKV.
Danke!

Verfasst: 13.06.2013, 12:28
von audrey_55
Danke, euch allen. Das klingt gut, denn ich möchte vermeiden in die PKV zu gehen.

Aus eurer Erfahrung , muss ich noch etwas beachten, oder kann ich mich einfach bei einer GKV meiner Wahl melden?

Wie gesagt, ich gehe wahrscheinlich nach D-land ohne konkretes Jobangebot zurück und müsste evtl. etwas Zeit joblos überbrücken.

Danke schon im Voraus!

Verfasst: 13.06.2013, 16:52
von Poet
@Audrey: Nein, Du musst Dich nur idealerweise gleich ab dem 1. Tag in D bei der Gesetzlichen Kasse melden.

Verfasst: 13.06.2013, 20:14
von Swantje B.
audrey_55 hat geschrieben: Aus eurer Erfahrung , muss ich noch etwas beachten, oder kann ich mich einfach bei einer GKV meiner Wahl melden?
Hallo audrey_55,

lass dir vor der Rückkehr von deiner ausländischen Kasse das Formular E104 oder S1 ausstellen. Damit werden die Versicherungszeiten europaweit einheitlich bescheinigt, so dass du in Deutschland ganz einfach nachweisen kannst, dass du wirklich gesetzlich versichert warst.

Gruß
Swantje

Verfasst: 14.06.2013, 18:57
von GerneKrankenVersichert
Das E104 gibt es nicht mehr und das S1 ist ganz was anderes. Das passende Formular habe ich letztens auch gesucht, ich weiß jetzt nicht mehr wie es heißt, aber das ist ein Formular auf dem Informationen in freier Form mitgeteilt werden können. Nächste Woche kann ich auf der Arbeit nachsehen, wie es tatsächlich heißt.