Minijob und Zweitwohnsitz in D
Moderator: Czauderna
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Minijob und Zweitwohnsitz in D
Guten Tag,
Person (64 Jahre alt) ist in den frühen 90ern ausgewandert von D nach Frankreich und besitzt eine deutsche Sozialversicherungsnummer.
In Frankreich war die Person hauptberuflich selbständig und ist Mitglied der französischen gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber.
Die Person kommt einige Monate im Jahr nach Deutschland - hat auch hier einen Zweitwohnsitz und geht einem Minijob nach.
Frage: Muss hier beim Minijob auch der KV-Beitrag abgeführt werden?
Vielen
Dank
Manfred
Person (64 Jahre alt) ist in den frühen 90ern ausgewandert von D nach Frankreich und besitzt eine deutsche Sozialversicherungsnummer.
In Frankreich war die Person hauptberuflich selbständig und ist Mitglied der französischen gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber.
Die Person kommt einige Monate im Jahr nach Deutschland - hat auch hier einen Zweitwohnsitz und geht einem Minijob nach.
Frage: Muss hier beim Minijob auch der KV-Beitrag abgeführt werden?
Vielen
Dank
Manfred
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Ich kenne es so: Alle anderen Minijobber führen alle zwangsweise einen KV-Beitrag ab, sind aber ja auch nicht versichert in der GKV.
Soweit klar.
Und dann ist auch so, dass Minijobber die in der PKV sind, auch keinen KV-Beitrag abführen.
Und die Person aus aus Frankreich ist dann so wie ein "PKV-Mitglied" anzusehen.
OK so`?
Soweit klar.
Und dann ist auch so, dass Minijobber die in der PKV sind, auch keinen KV-Beitrag abführen.
Und die Person aus aus Frankreich ist dann so wie ein "PKV-Mitglied" anzusehen.
OK so`?
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Es geht wahrscheinlich um die Frage, ob der Arbeitgeber vom Minijob Beiträge abführen muss. Ich denke, dass zunächst geklärt werden muss, welche Rechtsvorschriften (die von D oder F) angewendet werden müssen. Hier ist der Ansprechpartner die DVKA dvka.de , dort findest du auch den entsprechenden Vordruck zur Klärung.
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Vielen Dank für die Antworten und den DVKA Link.
Ja es geht alleinige um die Abführung der Beiträge.
Die Dame ist hier auch in Deutschland bei ihren Kurzaufenthalten über die französische GKV versichert.
Auch die Minijob Zentrale hat mir mitgeteilt, dass der Minijob alleine keine Versicherungspflicht auslöst und hierfür die "Gesamtversicherungsrechtliche Situation" beurteilt werden muss.
Gruß,
Fahrenberg
Ja es geht alleinige um die Abführung der Beiträge.
Die Dame ist hier auch in Deutschland bei ihren Kurzaufenthalten über die französische GKV versichert.
Auch die Minijob Zentrale hat mir mitgeteilt, dass der Minijob alleine keine Versicherungspflicht auslöst und hierfür die "Gesamtversicherungsrechtliche Situation" beurteilt werden muss.
Gruß,
Fahrenberg