Seite 1 von 1

Krankenersicherung: Bonus nach § 242 Abs. 2 SGB V

Verfasst: 10.06.2013, 16:06
von elljott
Hi,

jetzt kommt mal eine ganz komische Frage, die ich im Forum trotz ausgiebiger Suche nicht gefunden hatte (habe mich extra für diese Frage angemeldet! :D ) :

Darf mir als HartzIV-Empfänger die Auszahlung der o.g. Prämie von meiner Krankenkasse verweigert werden, mit der "Begründung": weil ich HartzIV-Empfänger bin? (Nur der Vollständigkeit halber: Es kamen auch andere (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld, Wehrdienst- und Zivildienstleistende und noch mehr) nicht in den Genuss des Bonus, der allen anderen Beitragszahlern ausgezahlt wurde!?)

Kann dies rechtens sein, daß einige "Versicherten-Gruppen" zwar Mitglied der KV sind aber von einer Bonuszahlung ausgeschlossen werden? Ist es eine Ermessensfrage des Vorstands o.ä., welcher Personengruppe ein solcher Bonus ausgezahlt wird oder nicht? Bitte fügt bei einer Antwort möglichst immer die Rechtsgrundlage bei - danke im voraus.

Ich danke Euch im voraus für hoffentlich hilfreiche Beiträge.

Euer
elljott

Verfasst: 10.06.2013, 17:44
von broemmel
Moin,

die Rechtsgrundlage ist die Satzung der jeweiligen Kasse. Da Du die Kasse nicht namentlich genannt hast kann Dir keiner die genaue Rechtsgrundlage nennen.

Nur als Anhaltspunkt worauf man achten muss.

Einige Kassen haben die Einschränkung das nur diejenigen die Prämie erhalten die eigene Beiträge zahlen. Bei Personen deren Beitragszahlung voll durch Dritte erfolgt kommt keine Prämienzahlung zustande.

Aber wie gesagt, das musst Du selber bei Deiner Kasse nachlesen

Verfasst: 10.06.2013, 18:05
von elljott
hi broemmel,

siehste, ich hatte keine Ahnung, wonach sich so eine Entscheidung richtet. Da ich aber vermutete, daß es sich um eine Gesetzesgrundlage handeln wird, habe ich zunächst nicht die KK namentlich benannt. Es handelt sich um die atlas BKK ahlmann. Auch die Satzung habe ich gefunden, doch wo genau könnte ich die Antwort jetzt finden? Kannst Du den richtigen Artikel anhand nachfolgendem Inhaltsverzeichnis rausfinden? Bei §14 gibt es nur den "personenbezogenen" Bonus - also den "Vorsorge-Bonus"...!?

http://www.atlasbkkahlmann.de/satzung

UND VIELEN DANK FÜR DEN ERSTEN KONKRETEN HINWEIS ZUR MÖGLICHEN LÖSUNG!!!

Verfasst: 10.06.2013, 18:12
von amerin
Ist doch ganz einfach zu finden, siehe § 9b der Satzung:

"Prämienzahlung gemäß § 242 Abs. 2 SGB V

I. Die atlas BKK ahlmann zahlt ihren Mitgliedern für das Kalenderjahr 2013 eine einkommensunabhängige Prämie in Höhe von 120,00 EUR. Die Prämie wird in voller Höhe gezahlt, wenn vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2013 eine ungekündigte Mitgliedschaft besteht; bei einer Mitgliedschaft, die nach dem 1. Juli 2013 beginnt und / oder vor dem 31. Dezember 2013 endet, wird die Prämie anteilsmäßig nach Kalendermonaten der ungekündigten Mitgliedschaft im Jahre 2013 ausgezahlt. Ein voller Kalendermonat ist mit 30 Tagen anzusetzen.
Auszahlungen an Mitglieder, die sich mit der Zahlung ihrer Beiträge im Rückstand befinden, sind ausgeschlossen.
Auszahlungen an Mitglieder, deren Beiträge vollständig durch Dritte getragen werden, sind ausgeschlossen."

Das fettmarkierte trifft auf ALG2-Empfänger zu, da die KV-Beiträge die BA vollständig zahlt.

Verfasst: 10.06.2013, 18:24
von elljott
Joh, habe ich total übersehen... danke für Eure diesbezügliche Mühe.

Dann bleibt aber die Frage, ob die so eine Satzungsänderung quasi für jedes Jahr in dem sie eine Prämie auszahlen wollen/können machen dürfen. Kann dazu jemand etwas sagen? Hätten die gewisse Fristen einhalten müssen oder ähnliches???

ICH ENTDECKE GERADE:

Angeschrieben und über den Bonus informiert wurden wir (ich) per Brief am 18.01.2013 ! Die Satzungsänderung wurde erst am 23.01.2013 vom Bundesversicherungsamt genehmigt!!!


Danke elljott

Verfasst: 10.06.2013, 19:32
von Poet
@elljott: Nein, Fristen sind keine einzuhalten, Satzungsänderungen erfolgen aufgrund der langen Laufzeit auch manchmal rückwirkend. Auch hier wird die Änderung schon eher beantragt worden und die Vorabgenehmigung durch das BVA gegeben worden sein. Dem Grund nach folgt danach ja auch noch eine lange Zeit: Der Anspruch wäre ja erst im Dez. 2013 erreicht.
Die Kasse hat wie einige anderen Kassen auch reagiert und die Lücke geschlossen, im umgekehrten Sinne musst Du dann aber auch bei Einführung eines Zusatzbeitrages auch keinen zahlen.

Von den einst vollmundigen Kunden-Werbeversprechen weichen diese Kassen natürlich ab, wer möchte kann darin Gerechtigkeit sehen, man kann aber auch etwas irreführende Werbung darin finden.

Bonus würde ich das Ganze nicht nennen.

Verfasst: 10.06.2013, 20:34
von elljott
Poet hat geschrieben:im umgekehrten Sinne musst Du dann aber auch bei Einführung eines Zusatzbeitrages auch keinen zahlen.
Wie kommst Du darauf?

Verfasst: 10.06.2013, 21:06
von Poet
Befreiung lt. Satzung von der Sozialabgabe (nettes Wort) bei Versicherten, deren Beiträge von Dritten getragen werden. Nachzulesen im §242.