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Haushaltshilfe - ein leidiges Thema - Weis jemand Rat ?

Verfasst: 10.06.2013, 11:39
von thorstenjochum
Hallo,
Ich erkläre hier kurz mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.

Ich hatte am 01.04.2013 einen Unfall, Sprunggelenksfraktur Typ Weber C, wurde am 08.04.2013 operiert und kam am 15.04.2013 aus dem Krankenhaus. Ich bin verheiratet und habe eine 7 jährige Tochter, meine Frau ist Teilzeit beschäftigt. Da in der Zeit meiner Abwesenheit - Krankenhausaufenthalt meine Tochter ja versorgt werden musste, musste meine Frau sich unbezahlten Urlaub nehmen, und stellte darauf hin einen Antrag bei der Knappschaft auf Haushaltshilfe. Ich bekam auch vom Krankenhaus ein Artest das ich vom 01.04.2013 bis zum 15.04.2013 im KH war und 6 Wochen nach OP das Bein nicht belasten darf, also weder gehen noch Autofahren noch sonstwas, max im Rollstuhl, also war die Versorgung meiner Tochter durch mich nicht gewährleistet, meine Frau hat sich dann insgesamt 6 Wochen unbezahlten Urlaub genommen weil die Knappschaft ja Groß Werbung damit macht :
Zitat :
"Der Zeitrahmen wurde ebenfalls wesentlich erweitert. Wir gewähren zunächst für sechs Wochen eine Haushaltshilfe, wobei in demselben Krankheitsfall eine erneute Gewährung von bis zu sechs Wochen möglich ist, wenn die Voraussetzungen zwischenzeitlich weggefallen waren."

Da die Knappschaft auch alle Unterlagen und den erforderlichen Lohn meiner Frau bei Ihrem Arbeitgeber abgefragt hatte, und erklärte das ja alles okay seie gingen wir davon aus, das wir diese 6 Wochen genehmigt bekommen und dann auch das Geld überwiesen wird.
Kurz vor Lohnauszahlung (14. Mai) bekommen wir ein schreiben der Knappschaft das Sie uns beglückwünschen die Haushaltshilfe würde für 2 Wochen also insgesamt 509,10 € abzüglich des "Eigenanteils" vom 75 € also dann 434,10 € überweisen würden. Uns fehlen jetzt 4 Wochen also insgesamt 868,20 € auf telefonische Nachfrage das dieses Artest ja doch vom 01.04. bis 15.04 + 6 Wochen ausgestellt wurde bekam ich die Antwort das der Medizinische Dienst das so entschieden hat, ohne mich gesehen zu haben. Auf Nachfrage was denn mit einer Tochter wäre wenn ich nicht laufen könne und ich Ihr kein Essen machen kann und Sie auch nicht zu Schule bringen kann wurde von der Freundlichen Dame am Telefon gesagt : Ihre Tochter ist doch 7 , diese müssen Sie nicht den ganzen Tag rumtragen.

Hat jemand selbige Erfahrung schon mal gemacht ? oder kann mir vielleicht jmd helfen ? Ich weis keinen Rat mehr :(

Verfasst: 10.06.2013, 14:36
von GerneKrankenVersichert
Verstehe ich das richtig, dass du nicht berufstätig bist, deine Frau Teilzeit arbeitet und deine Tochter bereits zur Schule geht?

Verfasst: 10.06.2013, 14:52
von thorstenjochum
Ja genau so ist es

Verfasst: 10.06.2013, 14:54
von GerneKrankenVersichert
Und wie sind die Arbeitszeiten deiner Frau?

Verfasst: 10.06.2013, 14:57
von thorstenjochum
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun ?

Verfasst: 10.06.2013, 15:02
von broemmel
Sehr viel.

Voraussetzung ist das keine andere im Haushalt lebende Person diesen führen kann.

Vom Grundsatz her kann Deine Frau den Haushalt führen. In der Regel beinhaltet die Haushaltshilfe nur die hauswirtschaftliche Versorgung und keine Kinderbetreuung.

Verfasst: 10.06.2013, 15:38
von thorstenjochum
broemmel hat geschrieben:Sehr viel.

Voraussetzung ist das keine andere im Haushalt lebende Person diesen führen kann.

Vom Grundsatz her kann Deine Frau den Haushalt führen. In der Regel beinhaltet die Haushaltshilfe nur die hauswirtschaftliche Versorgung und keine Kinderbetreuung.
Also muss ich meine Tochter selbst versorgen ... auch wenn ich nicht kann ...

Meiner Frau Ihre Arbeitszeit ist von 09-19 Uhr oder von 19 - 05.30 Uhr ...

dann wüsste ich mal gern wie das funktioniert, wenn ich nichts machen kann ...

Verfasst: 10.06.2013, 16:06
von broemmel
Bist Du familienversichert?

Verfasst: 10.06.2013, 16:20
von thorstenjochum
Nein ich bin da ich ALG 1 Empfänger bin, besser gesagt im Kündigungsschutzverfahren, selbst versichert !

Verfasst: 10.06.2013, 17:48
von broemmel
Wer hätte denn die Haushaltshilfe übernommen, wenn Du von heute auf morgen vom Arbeitsamt vermittelt worden wärest?

Verfasst: 10.06.2013, 19:02
von thorstenjochum
Ist das hier das Thema ? Ich glaube nicht ...

Also hast du was produktives dazu zu sagen oder möchtest du nur stänkern ?
Wenn du was produktives hast dann sag was dazu wenn nicht kann ich auf solche Fragen verzichten weil diese nicht zum Thema gehören !

Verfasst: 10.06.2013, 19:13
von Krankenkassenfee
Hallo,
das hat mit stänkern nichts zu tun . Sondern es ist gelebte Praxis, dass halt genau geschaut wird, wer das Kind in welchem Umfang versorgt.
Und jemand, der ALG1 bezieht, kann nur bedingt als haushaltsführende Person angesehen werde, da er theoretisch jeden Tag sich 8 Stunden um Arbeit bemühen kann und auch kurzfristig wieder eine Vollbeschäftigung vermittelt bekommen kann.
Das ist aber meiner Lesung nach nicht der Grund gewesen, warum die Kasse die weitere Haushaltshilfe ablehnt.
Und nur mal so am Rande, der MDK wird bei Haushaltshilfe immer aktenmäßig entscheiden. Eine körperliche Untersuchung ist nicht vorgesehen, insofern kann man diese als fehlend auch nicht anprangern.

Aus irgendwelchen Gründen kam der MDK zu dem Ergebnis, dass bei Dir in diesem Erkrankungsfall 2 Wochen ausreichen. Und da solltest Du Widerspruch einlegen und genauso argumentieren, wie Du es hier geschrieben hast. Du darfst das Bein nicht belasten, Du kannst mit den Unterarmgehstützen nichts transportieren oder erledigen, Du kannst nur kurze Strecken zurücklegen, Du musst Dich schonen, Du musst die Flunke hochlegen. Ganz wichtig, lass den Arzt das auch noch mal auf einem Attest schreiben und reich das zusammen ein.

Nun zum Thema Werbung. Ja, man wirbt damit, dass man diese Leistung im Portfolio hat. Ob ein Anspruch und in welchem Umfang realisiert werden kann, das regelt der einzelne Erkrankungsfall. Und auch hier gibt es 2 Seiten der Medaille, von völlig überzogenem Anspruchsdenken bis eben so, dass der MDK es falsch einschätzt oder gänzlich daneben liegt.

Nun bist Du halt dran und musst Dich wehren. Der eine hüpft mit Gehgips fröhlich durch die Gegend, der andere hat einen Fixateur extern oder Liegegips oder sonst was. Vielleicht ging es aus der ärztlichen Verordnung auch nicht eindeutig hervor. Jeder Fall ist halt anders.

LG, Fee

Verfasst: 10.06.2013, 19:29
von GerneKrankenVersichert
thorstenjochum hat geschrieben: Meiner Frau Ihre Arbeitszeit ist von 09-19 Uhr oder von 19 - 05.30 Uhr ...
Aber doch nicht jeden Tag bei einer Teilzeitbeschäftigung?

Unabhängig von deinen gesundheitlichen Einschränkungen stellt sich die Frage, ob du

- bisher die haushaltsführende Person warst (wie lief es denn, als du noch gearbeitest hast?) und

- ob keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter führen kann

Zumindest zur Schule kann deine Frau eure Tochter bringen, das müssen viele alleinerziehende Krankenschwestern mit Nachtdienst o. ä. auch regeln. Und unbezahlten Urlaub machen, um die 7jährige Tochter von 19 Uhr bis 5.30 Uhr zu betreuen - naja, ich bin skeptisch, dass du da mit deiner Argumentation durchkommst.

Verfasst: 10.06.2013, 20:15
von Poet
@thorstenjochum: Indirekt hat Dir GerneKrankenVersichert jetzt damit die Begründung geliefert, wie Dein "Widerspruch" aussehen könnte...

Da die Haushaltshilfe etwas gummimäßig von den Kassen gehandhabt werden kann, ist ein netter Brief mit Schilderung warum Ihr die HH wirklich länger benötigt (s.Posting von Krankenkassenfee) sicher ein ganz guter Weg.

Verfasst: 10.06.2013, 23:17
von broemmel
thorstenjochum hat geschrieben:Ist das hier das Thema ? Ich glaube nicht ...

Also hast du was produktives dazu zu sagen oder möchtest du nur stänkern ?
Wenn du was produktives hast dann sag was dazu wenn nicht kann ich auf solche Fragen verzichten weil diese nicht zum Thema gehören !
Na Du bist ja ein lustiges Kerlchen.
Ausser Beschimpfungen Haft Du keine plausible Antwort?