Haushaltshilfe - ein leidiges Thema - Weis jemand Rat ?
Verfasst: 10.06.2013, 11:39
Hallo,
Ich erkläre hier kurz mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Ich hatte am 01.04.2013 einen Unfall, Sprunggelenksfraktur Typ Weber C, wurde am 08.04.2013 operiert und kam am 15.04.2013 aus dem Krankenhaus. Ich bin verheiratet und habe eine 7 jährige Tochter, meine Frau ist Teilzeit beschäftigt. Da in der Zeit meiner Abwesenheit - Krankenhausaufenthalt meine Tochter ja versorgt werden musste, musste meine Frau sich unbezahlten Urlaub nehmen, und stellte darauf hin einen Antrag bei der Knappschaft auf Haushaltshilfe. Ich bekam auch vom Krankenhaus ein Artest das ich vom 01.04.2013 bis zum 15.04.2013 im KH war und 6 Wochen nach OP das Bein nicht belasten darf, also weder gehen noch Autofahren noch sonstwas, max im Rollstuhl, also war die Versorgung meiner Tochter durch mich nicht gewährleistet, meine Frau hat sich dann insgesamt 6 Wochen unbezahlten Urlaub genommen weil die Knappschaft ja Groß Werbung damit macht :
Zitat :
"Der Zeitrahmen wurde ebenfalls wesentlich erweitert. Wir gewähren zunächst für sechs Wochen eine Haushaltshilfe, wobei in demselben Krankheitsfall eine erneute Gewährung von bis zu sechs Wochen möglich ist, wenn die Voraussetzungen zwischenzeitlich weggefallen waren."
Da die Knappschaft auch alle Unterlagen und den erforderlichen Lohn meiner Frau bei Ihrem Arbeitgeber abgefragt hatte, und erklärte das ja alles okay seie gingen wir davon aus, das wir diese 6 Wochen genehmigt bekommen und dann auch das Geld überwiesen wird.
Kurz vor Lohnauszahlung (14. Mai) bekommen wir ein schreiben der Knappschaft das Sie uns beglückwünschen die Haushaltshilfe würde für 2 Wochen also insgesamt 509,10 € abzüglich des "Eigenanteils" vom 75 € also dann 434,10 € überweisen würden. Uns fehlen jetzt 4 Wochen also insgesamt 868,20 € auf telefonische Nachfrage das dieses Artest ja doch vom 01.04. bis 15.04 + 6 Wochen ausgestellt wurde bekam ich die Antwort das der Medizinische Dienst das so entschieden hat, ohne mich gesehen zu haben. Auf Nachfrage was denn mit einer Tochter wäre wenn ich nicht laufen könne und ich Ihr kein Essen machen kann und Sie auch nicht zu Schule bringen kann wurde von der Freundlichen Dame am Telefon gesagt : Ihre Tochter ist doch 7 , diese müssen Sie nicht den ganzen Tag rumtragen.
Hat jemand selbige Erfahrung schon mal gemacht ? oder kann mir vielleicht jmd helfen ? Ich weis keinen Rat mehr
Ich erkläre hier kurz mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Ich hatte am 01.04.2013 einen Unfall, Sprunggelenksfraktur Typ Weber C, wurde am 08.04.2013 operiert und kam am 15.04.2013 aus dem Krankenhaus. Ich bin verheiratet und habe eine 7 jährige Tochter, meine Frau ist Teilzeit beschäftigt. Da in der Zeit meiner Abwesenheit - Krankenhausaufenthalt meine Tochter ja versorgt werden musste, musste meine Frau sich unbezahlten Urlaub nehmen, und stellte darauf hin einen Antrag bei der Knappschaft auf Haushaltshilfe. Ich bekam auch vom Krankenhaus ein Artest das ich vom 01.04.2013 bis zum 15.04.2013 im KH war und 6 Wochen nach OP das Bein nicht belasten darf, also weder gehen noch Autofahren noch sonstwas, max im Rollstuhl, also war die Versorgung meiner Tochter durch mich nicht gewährleistet, meine Frau hat sich dann insgesamt 6 Wochen unbezahlten Urlaub genommen weil die Knappschaft ja Groß Werbung damit macht :
Zitat :
"Der Zeitrahmen wurde ebenfalls wesentlich erweitert. Wir gewähren zunächst für sechs Wochen eine Haushaltshilfe, wobei in demselben Krankheitsfall eine erneute Gewährung von bis zu sechs Wochen möglich ist, wenn die Voraussetzungen zwischenzeitlich weggefallen waren."
Da die Knappschaft auch alle Unterlagen und den erforderlichen Lohn meiner Frau bei Ihrem Arbeitgeber abgefragt hatte, und erklärte das ja alles okay seie gingen wir davon aus, das wir diese 6 Wochen genehmigt bekommen und dann auch das Geld überwiesen wird.
Kurz vor Lohnauszahlung (14. Mai) bekommen wir ein schreiben der Knappschaft das Sie uns beglückwünschen die Haushaltshilfe würde für 2 Wochen also insgesamt 509,10 € abzüglich des "Eigenanteils" vom 75 € also dann 434,10 € überweisen würden. Uns fehlen jetzt 4 Wochen also insgesamt 868,20 € auf telefonische Nachfrage das dieses Artest ja doch vom 01.04. bis 15.04 + 6 Wochen ausgestellt wurde bekam ich die Antwort das der Medizinische Dienst das so entschieden hat, ohne mich gesehen zu haben. Auf Nachfrage was denn mit einer Tochter wäre wenn ich nicht laufen könne und ich Ihr kein Essen machen kann und Sie auch nicht zu Schule bringen kann wurde von der Freundlichen Dame am Telefon gesagt : Ihre Tochter ist doch 7 , diese müssen Sie nicht den ganzen Tag rumtragen.
Hat jemand selbige Erfahrung schon mal gemacht ? oder kann mir vielleicht jmd helfen ? Ich weis keinen Rat mehr