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Rentner freiwillig versichert
Verfasst: 10.06.2013, 10:52
von maxwillie
Hallo,
die Fakten:
als Rentner, beihilfeberechtigt mit 60%, bin ich freiwillig bei der Krankekasse versichert.
Ich beziehe eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung zzgl. KK-Zuschuss und Versorgungsbezüge. Diese Versorgungsbezüge liegen
brutto oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Von diesen Versorgungsbezügen wird die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Wieso bezahle ich monatlich (keine Fami) über EUR 650 an KV wenn die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.937,50 Euro/Monat liegt?
Vor 3 Monaten als Berufstätiger habe ich weniger an KV bezahlt.
Verfasst: 10.06.2013, 12:30
von Sportsfreund
Hallo,
der freiwillig Versicherte zahlt halt die Beiträge ganz alleine - also den vollen Beitragssatz alleine.
Als Arbeitnehmern trägt ja der AG noch die Hälfte. Das ist der Unterschied.
Gruß
Sportsfreund
Rentner freiwillig versichert
Verfasst: 10.06.2013, 14:56
von maxwillie
das heißt, dass die Krankenkasse bei jeder Erhöhung, egal ob Rente oder Vorsorgebezüge, jedesmal 15,5% davon abkassiert? Wozu ist denn die Beitragsbemessungsgrenze? 15,5% von der Beitragsbemessungsgrenze machen ja keine EUR 650 an Krankenkassenbeitrag aus. Im Umkehrschluss: je mehr Rente ich bekomme, je mehr muss ich an die KV bezahlen, bei gleicher Krankenkassenleistung?
Re: Rentner freiwillig versichert
Verfasst: 10.06.2013, 15:08
von Czauderna
maxwillie hat geschrieben:das heißt, dass die Krankenkasse bei jeder Erhöhung, egal ob Rente oder Vorsorgebezüge, jedesmal 15,5% davon abkassiert? Wozu ist denn die Beitragsbemessungsgrenze? 15,5% von der Beitragsbemessungsgrenze machen ja keine EUR 650 an Krankenkassenbeitrag aus. Im Umkehrschluss: je mehr Rente ich bekomme, je mehr muss ich an die KV bezahlen, bei gleicher Krankenkassenleistung?
Hallo,
die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3937,50 €, davon 15,5 % ergeben 610,31 € zzgl. 80,72 € Pflegeversicherung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.06.2013, 16:30
von amerin
maxwillie, von der DRV-Rente werden doch gar keine KV-/PV-Bezüge einbehalten wenn ein Zuschuss zur PKV/freiw.GKV gezahlt wird.
Der Beitrag der KV ist wie Czauderna schreibt nicht einfach 15,5% von allem sondern schon gedeckelt.
Aber man darf die auch zu begleichende GKV-PflegeV bei bestehendem Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§55 I 2 i.V.m. §28 II SGB XI) mit 1,025% aus max. 3937,50 Euro nicht übersehen: 40,36 Euro.
Macht in Summe die genannten monatlichen 650,67 Euro.
Genauer nachzulesen bspw. unter
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... zuege.html