SG und Kassenwechsel
Moderator: Czauderna
SG und Kassenwechsel
Patient hat ein Verfahren beim SG anhängig gegen seine Kasse. Wenn er nun die Kasse wechselt, was geschieht dann mit dem anhängigen Fall bei Gericht? Wird dieser Fall einfach eingestellt, da der Patient nicht mehr bei dieser Kasse ist.
Die Kasse wiederum kann aber Beiträge rückwirkend einfordern, wenn der Paitent schon längs bei einer anderen Kasse ist.
Wie verhält es sich nun mit Forderungen rückwirkend gegen die kasse?
Die Kasse wiederum kann aber Beiträge rückwirkend einfordern, wenn der Paitent schon längs bei einer anderen Kasse ist.
Wie verhält es sich nun mit Forderungen rückwirkend gegen die kasse?
...und die Forderungen (bis auf ganz wenige z.B. aus Bonusprogrammen, die an eine aktive Mitgliedschaft gekoppelt sind) gegen die alte Kasse bestehen bleiben bis sie beglichen sind.
Einige Forderungen, z.B. Eigenanteile aus KFO-Behandlungen werden dann von der neuen Kasse ausgezahlt und die alte Kasse über ein Verrechnungsverfahren von der neuen Kasse belastet.
Einige Forderungen, z.B. Eigenanteile aus KFO-Behandlungen werden dann von der neuen Kasse ausgezahlt und die alte Kasse über ein Verrechnungsverfahren von der neuen Kasse belastet.
Da muss man ein wenig differenzieren. Beim Hilfsmittel muss die alte Kasse herhalten. Der Leistungsanspruch ist während der Mitgliedschaft entstanden (Verordnung des Hilfsmittels)schemesch hat geschrieben:Wie sieht es aber damit aus, dass die Kasse z. B. Hilfsmittel oder eine med. Reha nicht genehmigt hat und deshalb geklagt wird.
Der Leistungsanspruch für eine Rehamassnahme entsteht bei Antritt der Reha. Wenn da keine Mitgliedschaft mehr besteht wird die alte Kasse auch nicht für die Leistung in Anspruch genommen werden können.
Genauso wie die Kassen Beiträge rückwirkend nur für Mitgliedszeiten einfordern kann die bei der eigenen Kasse (oder Fusionskasse) vorhanden sind.