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Problem mit Krankengeld - Krankenkasse zahlt nicht

Verfasst: 08.06.2013, 12:39
von thorstenjochum
Hallo ich schildere mal kurz meinen Sachverhalt vielleicht kann mir ja jemand hier helfen, hab schon alles durchgelesen habe aber keine Antwort gefunden, deswegen poste ich jetzt einen neuen Beitrag :

Ich bin ALG 1 Empfänger und hatte am 01.04.2013 einen Unfall -Sprunggelenk Fraktur, Typ Weber C. Deswegen auch 15 Tage Krankenhaus incl. OP usw. Da ich in einem Knappschaftskrankenhaus war und bei der Knappschaft versichert bin haben Sie die AU direkt an die Kasse geschickt ohne das ich diese gesehen habe. Meine Frau hat den anderen Teil mitgenommen und zur Arge geschickt, soweit so gut. Ich wurde bis zum 28.04.2013 Krank geschrieben. Ich ging leider in fälschlicher Ahnung davon aus ich wäre bis zum 30.04. krank geschrieben und ging unter beschwerlichen Bedingungen am 02.05 wieder zum Arzt für die Folgebescheinigung. Die auf dann fortlaufend vom 01.04.2013 bis zum 10.05.2013 ausgestellt wurde, am 09.05.2013 war ich wieder beim Arzt der mir dann eine AU bis einschließlich 31.05.2013 (von 01.04. an) ausstellte, an 29.05.2013 war ich wieder bei Arzt, diese gilt jetzt bis 15.06.2013
Nun zu meinem Problem, troz Artest von meiner Hausärztin das ich mit der Sprunggelenksfraktur vom 01.04 bis 10.05 durchgehend krank war, erkennt mir die Knappschaft die "Folgebescheinigung" als Erstbescheinigung an. d.h. Mein KG Bezug würde sich auf den 14.06 verschieben, anstatt dem 13.05.2013, nun hat mich die Arge angeschrieben das ich ab 13.05.2013 abgemeldet wäre Sie mir aber bis 31.05. Geld gezahlt hätten, nun würden Sie sich das von der KK zurück fordern, aber im Falle das die nicht zahlt müsste ich zahlen ...
So wie ich das sehe zahlt die KK das ja nicht wegen der "2" Tage in denen ich nicht zum Arzt war der mir aber die AU rückwirkend ja bescheinigt hat.

Jetzt meine Frage wie könnte ich da vor gehen, hat jemand Erfahrung mit sowas? Soll ich zum Anwalt (Rechtsschutz ist vorhanden) ?

Verfasst: 08.06.2013, 14:56
von Krankenkassenfee
Hallo,

so, Du beziehst also ALG 1 und ergänzend ALG 2. Verstehe ich das richtig?

Das Problem ist, dass das Arbeitsamt (ALG1) das Arbeitslosengeld immer für 42 Tage weiterzahlt, ohne Anrechnung von Vorerkrankungen.
Durch die Lücke - ich wußte gar nicht, dass die Knappschaft auch auf diesen Zug aufgesprungen ist - strickt die Kasse nun eine neue Erstbescheinigung und meint, dass das Arbeitsamt erneut 42 Tage zu zahlen hätte.
Das wird nicht passieren, weil Du Dich am 29.4. nicht dort als vermittlungsfähig gemeldet hast. Die zahlen ganz sicher nicht.

Und bei Deiner Erkrankung ist locker von einer AU-Dauer von 3 Monaten auszúgehen, da kann kein Fallmanager der Knappschaft vorher richtig was dran rütteln. Auch bei einem Arbeitslosen nicht. Nur, da hast Du ihnen eine richtige Steilvorlage mit der Lücke gegeben. Da haben sie Dich am Schlawittchen.

Ich kenn so ein Getrickse bei eindeutigen Diagnosen nicht, und würde auch so in einem Widerspruch argumentieren. Und zwar so, dass Du am 29.4. und 30.4. nicht zum Arzt gelangen konntest (akute Schmerzen, hilfebedürtig oder sonst was) und der Arzt nach den AU-Richtlinien in besonderen Fällen auch 2 Tage rückwirkend au schreiben darf. Legen wir mal großzügig als 2 Werktage aus :shock:

LG, Fee

Verfasst: 08.06.2013, 20:18
von thorstenjochum
Hallo Danke für die schnelle Antwort,

Nee ich bekomme ALG 1 sonst nix.
Ich durfte ja meinen Fuss gar nicht belasten, 6 Wochen lang, deswegen war es wirklich nicht möglich zum Arzt zu gehen.

Ja die Knappschaft bringt noch mehr "Hämmer" meine Frau bekommt Ihren Verdienstausfall nicht gezahlt (Kleine Tochter von 7 ) die ich unmöglich versorgen kann usw.

Verfasst: 09.06.2013, 01:18
von röschen
thorstenjochum hat geschrieben:Nee ich bekomme ALG 1 sonst nix.
Dann haben Sie im 1. Beitrag Arge und Arbeitsagentur verwechselt?

Verfasst: 09.06.2013, 15:56
von Krankenkassenfee
Hallo,

also ich habe noch mal nachgedacht.
Am 29.4. stehst Du noch voll in der Leistungsfortzahlung der Arbeitsagentur, die offensichtlich kein Problem mit Deiner Folgebescheinigung hat. Dein Anspruch auf Krankengeld besteht spätenstens wieder ab 3.5. (§ 46 Abs.2 SGB V, wenn man pingelig auf der Lücke rumreitet) und ruht bis 14.5. aufgrund eben dieser Leistungsfortzahlung (§ 49 SGB V). Ab 15.5. ist Krankengeld zu gewähren, weil es eben keine Leistungsfortzahlung mehr gibt.
Das ist aber ein zu klärendes Problem zwischen Kasse und Arbeitsagentur. Du hast Anspruch auf Krankengeld, Du bist die Kasse als zuerst leistenden Leistungsträger angegangen. Und die Kasse hat zu zahlen und ggf. sich das Geld über einen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff. SGB X von der Arbeitsagentur zurückzuholen. Das ist aber deren Problem, wie sie es untereinander klären.

Also, sofort am Montag einen Brief/Fax zur Kasse, Frst setzen und schon mal damit drohen, dass Du beabsichtigst das Krankengeld auch über eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu beantragen.

Und für die Zukunft: Keine Lücke, sonst werden sie sicher ganz unangenehm.

Und was die Haushaltshilfe angeht, mach bitte einen neuen Thread im Thema Leistungen auf. Nenn dort mal explizit die Ablehnungsgründe. Und ob Du in der besagten Zeit stationär warst und welche Satzungsleistungen die Kasse bei Haushaltshilfe außerhalb von Krankenhausaufenthalten wirklich hat. Das ist nämlich von Kasse zu Kasse höchst unterschiedlich.

LG, Fee