Problem mit Krankengeld - Krankenkasse zahlt nicht
Verfasst: 08.06.2013, 12:39
Hallo ich schildere mal kurz meinen Sachverhalt vielleicht kann mir ja jemand hier helfen, hab schon alles durchgelesen habe aber keine Antwort gefunden, deswegen poste ich jetzt einen neuen Beitrag :
Ich bin ALG 1 Empfänger und hatte am 01.04.2013 einen Unfall -Sprunggelenk Fraktur, Typ Weber C. Deswegen auch 15 Tage Krankenhaus incl. OP usw. Da ich in einem Knappschaftskrankenhaus war und bei der Knappschaft versichert bin haben Sie die AU direkt an die Kasse geschickt ohne das ich diese gesehen habe. Meine Frau hat den anderen Teil mitgenommen und zur Arge geschickt, soweit so gut. Ich wurde bis zum 28.04.2013 Krank geschrieben. Ich ging leider in fälschlicher Ahnung davon aus ich wäre bis zum 30.04. krank geschrieben und ging unter beschwerlichen Bedingungen am 02.05 wieder zum Arzt für die Folgebescheinigung. Die auf dann fortlaufend vom 01.04.2013 bis zum 10.05.2013 ausgestellt wurde, am 09.05.2013 war ich wieder beim Arzt der mir dann eine AU bis einschließlich 31.05.2013 (von 01.04. an) ausstellte, an 29.05.2013 war ich wieder bei Arzt, diese gilt jetzt bis 15.06.2013
Nun zu meinem Problem, troz Artest von meiner Hausärztin das ich mit der Sprunggelenksfraktur vom 01.04 bis 10.05 durchgehend krank war, erkennt mir die Knappschaft die "Folgebescheinigung" als Erstbescheinigung an. d.h. Mein KG Bezug würde sich auf den 14.06 verschieben, anstatt dem 13.05.2013, nun hat mich die Arge angeschrieben das ich ab 13.05.2013 abgemeldet wäre Sie mir aber bis 31.05. Geld gezahlt hätten, nun würden Sie sich das von der KK zurück fordern, aber im Falle das die nicht zahlt müsste ich zahlen ...
So wie ich das sehe zahlt die KK das ja nicht wegen der "2" Tage in denen ich nicht zum Arzt war der mir aber die AU rückwirkend ja bescheinigt hat.
Jetzt meine Frage wie könnte ich da vor gehen, hat jemand Erfahrung mit sowas? Soll ich zum Anwalt (Rechtsschutz ist vorhanden) ?
Ich bin ALG 1 Empfänger und hatte am 01.04.2013 einen Unfall -Sprunggelenk Fraktur, Typ Weber C. Deswegen auch 15 Tage Krankenhaus incl. OP usw. Da ich in einem Knappschaftskrankenhaus war und bei der Knappschaft versichert bin haben Sie die AU direkt an die Kasse geschickt ohne das ich diese gesehen habe. Meine Frau hat den anderen Teil mitgenommen und zur Arge geschickt, soweit so gut. Ich wurde bis zum 28.04.2013 Krank geschrieben. Ich ging leider in fälschlicher Ahnung davon aus ich wäre bis zum 30.04. krank geschrieben und ging unter beschwerlichen Bedingungen am 02.05 wieder zum Arzt für die Folgebescheinigung. Die auf dann fortlaufend vom 01.04.2013 bis zum 10.05.2013 ausgestellt wurde, am 09.05.2013 war ich wieder beim Arzt der mir dann eine AU bis einschließlich 31.05.2013 (von 01.04. an) ausstellte, an 29.05.2013 war ich wieder bei Arzt, diese gilt jetzt bis 15.06.2013
Nun zu meinem Problem, troz Artest von meiner Hausärztin das ich mit der Sprunggelenksfraktur vom 01.04 bis 10.05 durchgehend krank war, erkennt mir die Knappschaft die "Folgebescheinigung" als Erstbescheinigung an. d.h. Mein KG Bezug würde sich auf den 14.06 verschieben, anstatt dem 13.05.2013, nun hat mich die Arge angeschrieben das ich ab 13.05.2013 abgemeldet wäre Sie mir aber bis 31.05. Geld gezahlt hätten, nun würden Sie sich das von der KK zurück fordern, aber im Falle das die nicht zahlt müsste ich zahlen ...
So wie ich das sehe zahlt die KK das ja nicht wegen der "2" Tage in denen ich nicht zum Arzt war der mir aber die AU rückwirkend ja bescheinigt hat.
Jetzt meine Frage wie könnte ich da vor gehen, hat jemand Erfahrung mit sowas? Soll ich zum Anwalt (Rechtsschutz ist vorhanden) ?