Wiedereingliederung - Fragen
Verfasst: 08.06.2013, 11:56
Hallo alle,
ich habe einige Fragen zur Wiedereingliederung an euch.
Ich leide seit einigen Monaten an einer chronischen Schmerzkrankheit, habe mehrere Stunden in der Woche Therapie, die auch noch auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden.
Ich nehme sehr starke Schmerzmedikamente, die zum einen den Bewegungs- und Berührungsschmerz etwas betäuben, aber nicht annähernd beseitigen, zum zweiten bin ich durch die Nebenwirkungen eingeschränkt und unflexibel (Übelkeit, Müdigkeit usw.) und zum dritten habe ich immernoch eine deutliche Bewegungseinschränkung (kompletter Arm mit Hand kaum belastbar und bewegungseingeschränkt).
Trotzdem möchte ich gern wieder arbeiten gehen. Normalerweise nutze ich für die Fahrt zur Arbeit den PKW (dauert etwa eine halbe Stunde), da ich mit dem Arm nicht fahren kann, müsste ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Damit würde der Hin- und Rückweg zusammen mehrere Stunden dauern (inklusive etwa einer Stunde Fußweg). Eine Fahrgemeinschaft gibt es leider nicht.
Mein Arzt schlägt einen Versuch einer Wiedereingliederung über mehrere Monate vor, da das Ende der Krankheit noch lange nicht in Sicht ist. Außerdem soll ich vor allem zu Anfang (solange ich nicht PKW fahrtüchtig bin) von der "täglichen Stundenarbeit" abweichen und ggf. nur 2x die Woche in die Arbeit fahren und meine Stunden ableisten, um dem wirklich langen und auch anstrengenden Fahrtweg aus dem Weg zu gehen.
Nun meine Fragen:
1) Ist das überhaupt möglich die in dem gelben Wiedereingliederungsformular eingetragenen "pro Woche" Stunden über die Woche zu verteilen? Wenn nicht, mit wem muss ich das ggf. klären? Der KK und/oder dem Arbeitgeber?
2) Muss der Arzt einen gesonderten Antrag stellen für die Bedingungen aus 1)?
3) Muss der Arzt einen gesonderten Antrag stellen für einen Wiedereingliederungszeitraum der nicht der Norm entspricht? Soweit ich weiß, würde er gerne 6 Monate veranschlagen (Beginn mit 2 Monaten mit 10h/W).
4) Die Fahrtkosten bei Benutzung der Öffentlichen sind extrem hoch. Kann ich da einen Zusatzantrag stellen für (Teil-)Erstattung der Fahrtkosten?
5) Es sind noch Krankenhausaufenthalte von jeweils mehr als 7 Tagen am Stück geplant. Könnte ich diese während der Wiedereingliederung machen? (Bisher fand ich den Hinweis, dass eine Wiedereingliederung nur 7 Tage unterbrochen werden darf, aber dieses stationäre Therapie, die der Arzt für mich plant, trägt ungemein zur Heilung bei, so dass ich sie keinesfalls ausfallen lassen möchte.).
Danke,
Franz
ich habe einige Fragen zur Wiedereingliederung an euch.
Ich leide seit einigen Monaten an einer chronischen Schmerzkrankheit, habe mehrere Stunden in der Woche Therapie, die auch noch auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden.
Ich nehme sehr starke Schmerzmedikamente, die zum einen den Bewegungs- und Berührungsschmerz etwas betäuben, aber nicht annähernd beseitigen, zum zweiten bin ich durch die Nebenwirkungen eingeschränkt und unflexibel (Übelkeit, Müdigkeit usw.) und zum dritten habe ich immernoch eine deutliche Bewegungseinschränkung (kompletter Arm mit Hand kaum belastbar und bewegungseingeschränkt).
Trotzdem möchte ich gern wieder arbeiten gehen. Normalerweise nutze ich für die Fahrt zur Arbeit den PKW (dauert etwa eine halbe Stunde), da ich mit dem Arm nicht fahren kann, müsste ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Damit würde der Hin- und Rückweg zusammen mehrere Stunden dauern (inklusive etwa einer Stunde Fußweg). Eine Fahrgemeinschaft gibt es leider nicht.
Mein Arzt schlägt einen Versuch einer Wiedereingliederung über mehrere Monate vor, da das Ende der Krankheit noch lange nicht in Sicht ist. Außerdem soll ich vor allem zu Anfang (solange ich nicht PKW fahrtüchtig bin) von der "täglichen Stundenarbeit" abweichen und ggf. nur 2x die Woche in die Arbeit fahren und meine Stunden ableisten, um dem wirklich langen und auch anstrengenden Fahrtweg aus dem Weg zu gehen.
Nun meine Fragen:
1) Ist das überhaupt möglich die in dem gelben Wiedereingliederungsformular eingetragenen "pro Woche" Stunden über die Woche zu verteilen? Wenn nicht, mit wem muss ich das ggf. klären? Der KK und/oder dem Arbeitgeber?
2) Muss der Arzt einen gesonderten Antrag stellen für die Bedingungen aus 1)?
3) Muss der Arzt einen gesonderten Antrag stellen für einen Wiedereingliederungszeitraum der nicht der Norm entspricht? Soweit ich weiß, würde er gerne 6 Monate veranschlagen (Beginn mit 2 Monaten mit 10h/W).
4) Die Fahrtkosten bei Benutzung der Öffentlichen sind extrem hoch. Kann ich da einen Zusatzantrag stellen für (Teil-)Erstattung der Fahrtkosten?
5) Es sind noch Krankenhausaufenthalte von jeweils mehr als 7 Tagen am Stück geplant. Könnte ich diese während der Wiedereingliederung machen? (Bisher fand ich den Hinweis, dass eine Wiedereingliederung nur 7 Tage unterbrochen werden darf, aber dieses stationäre Therapie, die der Arzt für mich plant, trägt ungemein zur Heilung bei, so dass ich sie keinesfalls ausfallen lassen möchte.).
Danke,
Franz