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Zwangsreha nach §51 SGBV
Verfasst: 07.06.2013, 18:38
von Pierre
Hallo,
zur Problematik:
Die DAK hat eine Zwangsreha nach §51 in die Wege geleitet. Ein Gutachten des MDK verneint dies ausdrücklich.
Mein Widerspruch wird mit der Begründung abgelehnt, die vorliegenden Unterlagen deuten auf keine Besserung und auf der behandelnde Arzt empfehle ja auch eine Reha und damit liegen für die DAK die Voraussetzungen für §51 SGBV vor.
Ich lese den §51 anders!
Mein Arzt ist der Meinung nach der 3. Physio Ende August die Behandlung (LWS) erfolgreich beendet werden kann, denn der HWS ist schon fast im Griff.
Welchen Schritt muss ich als nächstes tun? Anwalt? SG?
Bitte dringend um Eure Hilfe!
MfG
Pierre
Verfasst: 08.06.2013, 06:14
von Krankenkassenfee
Hallo,
zum einen kannst Du Widerspruch einlegen - und das entsprechend begründen. Rechtlich haltbar ist es eigentlich nur, wenn eine körperliche Untersuchung beim MDK stattgefunden hat und dieser den § 51 bejaht hat. Denn § 51 besagt eindeutig, dass die Kasse ein Ermessen hat, welches sies auch gewissenhaft zu prüfen hat. Und der § 51 kann hohe finanzielle Folgen haben. Da muss sorgsam abgewägt werden und es nicht mal eben ein Strohhalm im Krankengeldfallmanagemnt sein. Der Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung. So die Theorie.
In der Praxis wirst Du den Antrag also stellen müssen, damit das Krankengeld weiter läuft. Das solltest Du dem Rentenversicherungsträger auch so mitteilen. Rechtlicher Beistand ist nicht schlecht, sofern Du ihn vorfinanzieren bzw. finanzieren kannst.
Es kann also sein, dass die Kasse damit "durchkommt", und Du zur Kur fahren musst (Krankengeld), weil das Widerspruchverfahren zu lange dauert. Der erfolgreiche Widerspruch könnte Dich aber vor einem Rentenumdeutungsverfahren bewahren.
Vielleicht wäre es sinnvoll sich ggf. noch an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Das geht parallel und hat eine schellere Wirkung.
Darf man mal fragen, welches Erkrankungsbild Du hast und warum Du keine Reha absolvieren möchtest?
LG, Fee
Verfasst: 08.06.2013, 16:04
von Pierre
Zuerst vielen Dank für Deine Antwort.
Einen Widerspruch habe ich begründet und geschrieben. Die DAK lehnt den Widerspruch ab und bleibt dabei.
Ich habe HWS und LWS. Zur Kur möchte ich zur Zeit nicht, den die ärztliche Behandlung hat schon beträchtliche Erfolge, sodass ich dann wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Der Arzt nimmt an, dass die Physio bis spätesten ende August das Ihre getan hat.
Auch mit 63 ist eine Reha eher unwahrscheinlich und es wird auf einem Rentenantrag hinauslaufen.
Pierre
Verfasst: 08.06.2013, 18:54
von röschen
Pierre hat geschrieben:Ich habe HWS und LWS.
Ich habe auch eine HWS und eine LWS.
Verfasst: 08.06.2013, 19:25
von Krankenkassenfee
Hallo,
bis wann geht denn die Frist?
Übrigens, wenn Du in dem Reha- Antrag ankreuzt, dass Du in den nächsten 6 Monaten beabsichtigst eine Rente zu besntragen, ist eine Bewilligung eher unwahrscheinlich. Aber Du hast Deiner Pflicht genüge getan.e
P.S. Du weißt aber schin, dass es auch ambulante Rehas gibt, oder?
LG, Fee