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Krankengeld / ALG I

Verfasst: 06.06.2013, 16:12
von KKA
Fragen an die Experten:

Szenario I - Freiwillig versichert, Krankgeschrieben/KG-Bezug, ausgesteuert, ALG I Bezug, Krank mit gleicher Diagnose während ALG I Bezug, aber VOR der 6 (?) Monatsfrist (während der die Berechtigung auf Krankengeldbezug für die gleiche Diagnose 'ruht'?)... AfA zahlt die ersten 6 Wochen...und wer danach?

Szenario II - Freiwillig versichert, ausgesteuert, ALG I Bezug, AfA zahlt KK Beiträge...pflichtversichert (da BGrenze unterschritten), oder freiwillig?

DANKE.

Gruss
KKA

Verfasst: 06.06.2013, 21:01
von CiceroOWL
Seznario I Kein Anspruch auf Krankengeld aufgrund der geliechen Diagnose, weniger als 6 Monate, daher ausserhalb der frist.

Seznario II, Leistungen nach 117 / 136 ff. SGB III oder § 125/ 145 SGB III ALG I anstatt Krankengeld?

Verfasst: 07.06.2013, 07:30
von broemmel
I: Kein KRG Anspruch. Voraussetzung 6 Monate arbeitsfähig. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes wäre dann die ARGE mit Alg 2 zuständig.

II: Wenn ALG bezogen wird liegt eine Pflichtversicherung vor. Die Altersgrenze von 55 Jahren tritt nicht ein, da ja vorher freiwillig in der gesetzlichen versichert.

Falls PKV, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden.

Verfasst: 07.06.2013, 09:19
von GerneKrankenVersichert
Wenn derjenige mit der Aussteuerung plötzlich soweit wiederhergestellt ist, dass er sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen kann, stellt sich mir die Frage, ob das eine Woche früher nicht auch der Fall ist. Denn dann tritt die Aussteuerung mit der Voraussetzung "mindestens 6 Monate" nicht ein und mit dem Beginn der neuen Drei-Jahres-Frist besteht wieder Anspruch auf Krankengeld.

Wenn derjenige jedoch weiterhin arbeitsunfähig ist, käme nach der Aussteuerung evtl. die Nahtlosigkeitsregelung in Betracht und damit kein Ende der Leistungsfortzahlung nach 6 Wochen.

Re: Krankengeld / ALG I

Verfasst: 07.06.2013, 12:13
von Gast
KKA hat geschrieben: ...ausgesteuert...
...ALG I Bezug...
...vor der 6 Monatsfrist Krank mit gleicher Diagnose während ALG I...
...AfA zahlt die ersten 6 Wochen...?
darf ich zusätzlich zu dieser Themenstellung auch eine (Verständnis-)Frage stellen?

wenn derjenige ausgesteuert ist und erneut vor Ablauf der 6 Monate wegen der selben Krankheit au ist, warum wird dann (nochmal) 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet?!

Re: Krankengeld / ALG I

Verfasst: 07.06.2013, 12:57
von broemmel
wildwasser hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: ...ausgesteuert...
...ALG I Bezug...
...vor der 6 Monatsfrist Krank mit gleicher Diagnose während ALG I...
...AfA zahlt die ersten 6 Wochen...?
darf ich zusätzlich zu dieser Themenstellung auch eine (Verständnis-)Frage stellen?

wenn derjenige ausgesteuert ist und erneut vor Ablauf der 6 Monate wegen der selben Krankheit au ist, warum wird dann (nochmal) 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet?!

Weil das Arbeitsamt keine Anrechnung von Vorerkrankungen kennt

Verfasst: 07.06.2013, 16:23
von KKA
Danke..

Was sich mir allerdings nicht erschließt ist, warum....

a/ KEIN KRG gezahlt wird, wenn jemand innerhalb dieser 6 Monatsfrist von der gleichen Krankheit gebeutelt wird, denn 'krank ist krank, unabängig ob gleiche oder eine andere Krankheit, derjenige ist AU.aus die Maus...(und ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass in dem Fall ALG I auch über die 6 Wochen hinaus gezahlt wird, denn es ist nicht vorstellbar, dass die AfA denjenigen sofort in den H4-Tod befördert...??!!)

und

b/ KRG bezahlt wird, wenn jemand, von mir aus 10 Tage vor der Aussteuerung, arbeiten geht, nach 20 Tagen wieder arbeitslos ist und danach die 6 Monatsfrist NICHT zur Anwendung kommt? (vorausgesetzt, ich habe eure Antworten korrekt verstanden.. :?: )

Vielleicht kann mir jemand den Sinn dieses Unsinns erklären...
Evtl. Missbrauch des unehrlichen Bundesmichels?

Gruss
KKA

Verfasst: 09.06.2013, 09:37
von CiceroOWL
1. 18 Monate erhält man Krankengeld für die selbe Krankheit denn ist Schluss. Siehe § http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

Steht so im Gesetz. Heißt im Prinzip nichts anderes als innnerhalb eines gesetzlich vorgebenen Rahmens Leistungen bestehen. Soltte z. B denn eine Krankheit chronish geworden sein, heißt das nichts anderes als das die Krankheit nich tmehr heilbar ist und dies dazuführt das der Mensch halt nicht mehr arbeiten kann aufgrund dieser Krankheit bzw multimorbi ist, schwerbehindert und das grundsätzlich ein Anspruch auf eine Erwbsminderungsrente besteht.

Wenn ich mich nicht ganz irre wurde die Begrenzug bereits mit Einführung der RVO im Jahre 1911/12 eingeführt. Bzw schon zur Zeiten der Novmberbotschaft von 1883 und ein gewisser Herr Krupp hat bereits 1839 seinen Arbeitern für 1 Jahr Krankengeld gezahlt

http://www.forum-gesundheitspolitik.de/ ... =1881-1914

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159570,0