Wie niedrigsten GKV-Beitrag beantragen? Stunden wichtig?
Moderator: Czauderna
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Wie niedrigsten GKV-Beitrag beantragen? Stunden wichtig?
Hallo,
ich bin als Selbständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wegen der geringen Einnahmen aus meinem Gewerbe zahle ich den ermäßigten Beitrag.
Jetzt sind die Einnahmen noch weiter gefallen. Ich möchte noch weniger zahlen.
Ich höre, es gibt da eine superniedrige Einstufung, die man bekommt, wenn man weniger als 18 Wochenstunden arbeitet.
Die Kasse hat mir auf meine Bitte hin, mir Möglichkeiten der Beitragssenkung aufzuzeigen, einen Fragebogen geschickt, "zur Prüfung des Versicherungsverhältnisses".
Dort soll ich die wöchentliche Arbeitszeit in der selbständigen Tätigkeit eintragen, sowie das monatliche Einkommen.
Das Einkommen beträgt rund 700 Euro (ja, klingt erstaunlich, dass ich davon lebe, aber ich wohne sehr günstig, habe Freunde, die mir aushelfen, will keinesfalls auf Hartz4 gehen, arbeite gerne und powere rein, damit es wieder aufwärts geht).
Wochenstunden: etwa 40.
Wie fülle ich den Antrag nun so aus, dass die niedrige Einstufung akzeptiert wird?
Wenn ich schreibe: 700 Euro / 40 Stunden, wir der niedrige Beitrag akzeptiert?
Oder müssen es unbedingt unter 18 Stunden sein?
Gibt es andere wichtige Aspekte zu beachten? Ist der superniedrige Beitrag vielleicht nur für Leute, die ein Nebeneinkommen haben?
Danke für eure Antworten!
Martin
ich bin als Selbständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wegen der geringen Einnahmen aus meinem Gewerbe zahle ich den ermäßigten Beitrag.
Jetzt sind die Einnahmen noch weiter gefallen. Ich möchte noch weniger zahlen.
Ich höre, es gibt da eine superniedrige Einstufung, die man bekommt, wenn man weniger als 18 Wochenstunden arbeitet.
Die Kasse hat mir auf meine Bitte hin, mir Möglichkeiten der Beitragssenkung aufzuzeigen, einen Fragebogen geschickt, "zur Prüfung des Versicherungsverhältnisses".
Dort soll ich die wöchentliche Arbeitszeit in der selbständigen Tätigkeit eintragen, sowie das monatliche Einkommen.
Das Einkommen beträgt rund 700 Euro (ja, klingt erstaunlich, dass ich davon lebe, aber ich wohne sehr günstig, habe Freunde, die mir aushelfen, will keinesfalls auf Hartz4 gehen, arbeite gerne und powere rein, damit es wieder aufwärts geht).
Wochenstunden: etwa 40.
Wie fülle ich den Antrag nun so aus, dass die niedrige Einstufung akzeptiert wird?
Wenn ich schreibe: 700 Euro / 40 Stunden, wir der niedrige Beitrag akzeptiert?
Oder müssen es unbedingt unter 18 Stunden sein?
Gibt es andere wichtige Aspekte zu beachten? Ist der superniedrige Beitrag vielleicht nur für Leute, die ein Nebeneinkommen haben?
Danke für eure Antworten!
Martin
@Martin: Der superniedrige Beitrag ist nur für Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Nebenerwerb betreiben, das dürfte bei Dir nicht zu treffen wenn die selbstständige Tätigkeit den Mittelpunkt darstellt. Wie hoch ist denn Dein aktueller Beitrag?
Es gibt übrigens Selbstständige für die übernimmt die ARGE die Kosten für die Krankenversicherung, also anders ausgedrückt: Es gibt auch "Hartz IVler", die selbstständig sind. Vorteil: Zuschuss oder Übernahme der KV-Beiträge. Nur mal so...
Es gibt übrigens Selbstständige für die übernimmt die ARGE die Kosten für die Krankenversicherung, also anders ausgedrückt: Es gibt auch "Hartz IVler", die selbstständig sind. Vorteil: Zuschuss oder Übernahme der KV-Beiträge. Nur mal so...
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@Martin: Das ist schon der geringste Beitrag für hauptberufliche Selbstständige. Für noch geringere Beiträge dürfte Deine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich sein, inwieweit Deine Kasse Dir da entgegenkommen würde musst Du mit der Kasse besprechen... Ich würde die Zeit investieren und auch mit der ARGE sprechen. Bei Deinem jetzigen Einkommen hilft Dir jeder gesparte Cent.
Hallo,zost hat geschrieben:Die Stundengrenze, die du meinst, liegt bei 20 Stunden.
Wenn du es so auf dem Bogen angibst mit deinem Einkommen, spricht nichts gegen die noch niedrigere Beitragseinstufung. Du golst den als Nebenberuflicher Selbstständiger.
wirklich ?? - was ist denn daran "nebenberuflich" ?? Vor allem, wenn es dazu keinen Hauptberuf gibt.
So, wie geschildert, ist er bereits nach der verminderten Mindestbeitragsbemessungsgrenze eingestuft, aber trotzdem hauptberuflich selbstständig weil es sich um seine Haupterwerbsquelle handelt.
Ich glaube nicht, dass sich seine Kasse darauf einlässt und ihn als sonstig, freiwillig Versicherten einstuft. Unabhängig davon, versuchen sollte er es trotzdem.
Gruss
Czauderna
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Das ist etwas kompliziert bei mir: aus meiner alten Haupterwerbsquelle (dem erlernten Beruf) habe ich nur kleine Einkünfte.: 200 Euro, aber immerhin leicht steigend.
Als Notnagel mache ich zusätzlich schon länger etwas ganz anderes, ein kleines Gewerbe. Daraus kommen die meisten Einkünfte. Dieser Nebenerwerb wurde zum Haupterwerb, der 500 Euro im Monat bringt.
Wenn ich vom erlernten Beruf ausgehe, wäre der aktuelle Haupterwerb eigentlich der Nebenerwerb.
Als Notnagel mache ich zusätzlich schon länger etwas ganz anderes, ein kleines Gewerbe. Daraus kommen die meisten Einkünfte. Dieser Nebenerwerb wurde zum Haupterwerb, der 500 Euro im Monat bringt.
Wenn ich vom erlernten Beruf ausgehe, wäre der aktuelle Haupterwerb eigentlich der Nebenerwerb.
@Martin: Ja, aber das klingt so als würdest Du beide Erwerbstätigkeiten auf selbstständiger Basis ausüben.
Nebenberuflich selbstständig ist z.B. eine Büro-Angestellte, die im Kleingewerbe z.B. Plastikdosen verkauft (vereinfacht ausgedrückt). Dennoch solltest Du es bei Deiner Kasse versuchen in diese Beitragsklasse zu kommen...ohne Gewähr.
Nebenberuflich selbstständig ist z.B. eine Büro-Angestellte, die im Kleingewerbe z.B. Plastikdosen verkauft (vereinfacht ausgedrückt). Dennoch solltest Du es bei Deiner Kasse versuchen in diese Beitragsklasse zu kommen...ohne Gewähr.
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Hallo Bully,
a) ich mache etwas Kreatives als Freiberufler (Hauptberuf, aber derzeit wenig Einkommen). In der Medienbranche sieht es ja schlecht aus für Selbständige.
Ich war mal in der Künstlersozialkasse, welche die Hälfte der Beiträge zahlt. Die haben mich rausgeschmissen, da mein Haupteinkommen nicht mehr aus der Kreativarbeit kam.
b) Ich verkaufe etwas als Gewerbetreibender (das hält mich über Wasser).
Gruß
Martin
a) ich mache etwas Kreatives als Freiberufler (Hauptberuf, aber derzeit wenig Einkommen). In der Medienbranche sieht es ja schlecht aus für Selbständige.
Ich war mal in der Künstlersozialkasse, welche die Hälfte der Beiträge zahlt. Die haben mich rausgeschmissen, da mein Haupteinkommen nicht mehr aus der Kreativarbeit kam.
b) Ich verkaufe etwas als Gewerbetreibender (das hält mich über Wasser).
Gruß
Martin
Hallo Martin,Martin Baumann hat geschrieben: Ich war mal in der Künstlersozialkasse, welche die Hälfte der Beiträge zahlt. Die haben mich rausgeschmissen, da mein Haupteinkommen nicht mehr aus der Kreativarbeit kam.
soetwas hatte ich mir schon gedacht, darum meine Frage.
eventuell ist es Dir ja möglich, das Ek auf dem Level der KSK anzuheben,
ich denke da nicht nur an die KK-Beiträge, sondern auch an die Absicherung über die DRV.
Gruß Bully
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Hallo Bully,
ja, langfristig will ich wieder in die KSK rein. Ich versuche gerade, die Gewerbearbeit so effektiv zu erledigen, dass ich genug Zeit für die Kreativarbeit habe.
Das Kreativeinkommen wird in den letzten zwei Monaten langsam besser, aber es kann noch ein Jahr dauern, bis es zum Haupteinkommen wird.
Gruß
Martin
ja, langfristig will ich wieder in die KSK rein. Ich versuche gerade, die Gewerbearbeit so effektiv zu erledigen, dass ich genug Zeit für die Kreativarbeit habe.
Das Kreativeinkommen wird in den letzten zwei Monaten langsam besser, aber es kann noch ein Jahr dauern, bis es zum Haupteinkommen wird.
Gruß
Martin