hauptberuflich selbstständig obwohl Student
Verfasst: 30.05.2013, 22:50
Hallo.
Ich bin neu hier und habe gleich sofort mit zwei Problemen zu kämpfen.
Mit meiner gesetzliche KV bin ich gerade im Streit darüber,
dass sie mich als hauptberuflich selbständig einstufen will. Ein paar Fakten vorausgeschickt:
32 Jahre, 18. Semester, ausschließliche Haupteinnahmequelle durch Freiberuf auf Rechnung, freiwillig in der KV versichert.
-Arbeitszeit weniger als 8 Std. in der Woche, hauptsächlich nachts und am Wochenende.
-Schwerpunkt meiner Arbeitsleistung (Zeit und Arbeitskraft) ist nach wie vor mein Vollzeitstudium.
-Die 18 Semester beruhen nicht auf laissez faire, sondern auf einen jahrelangen, schweren Krankheitsfall in der Famile
-Umsatz/Einkünfte ca. 845 €/Monat
-Einnahmen/Netto ca. 570 €/Monat
-Kein Mitarbeiter, kein Gewerbeschein, da Betätigungsfeld künstlerischer Art (Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG steuerbefreit)
Dass mir meine Krankenkasse keinen Studententarif mehr anbietet, kann ich nachvollziehen. Dass aber mein Studentenstatus völlig ignoriert wird sehe ich nicht ein. Warum kann man mich nicht als freiwillig versichert und nebenberuflich selbsttändig einstufen? Nur weil es meine ausschließliche Einnahmequelle ist?
Fakt ist, dass ich nicht zeitgleich "ordentlicher Student, sprich hauptberuflich Student" und auf der anderen Seite "hauptberuflich selbstständig" sein kann. Das hat mir eine Konkurrenz-KV bestätigt und ergibt zumindest auch für mich einen Sinn.
Für die Sozialleistungsträger bin ich schließlich auch "hauptberuflich Student" (trotz meines Alters & Semesterzahl) und hätte bei keiner Tätigkeit neben dem Studium kein Anrecht auf Harz IV.
Vielen Dank für Eure Mühe
p.s.
-KV Wechsel oder Antrag auf Beitragssenkung kommt nicht in Frage,
Künstlersozialkasse ebenso nicht. Hab schon mit dem Spitzenverband der KVs, Bundesministerium für Gesundheit sowie Verbraucherzentrale gesprochen. Überall herrscht Uneinigkeit und wage Aussagen, da alles nur Satzungen sind, keine Gesetze, folglich von der KV frei auszulegen...
Überleg, ob ich notfalls klage...
Ich bin neu hier und habe gleich sofort mit zwei Problemen zu kämpfen.
Mit meiner gesetzliche KV bin ich gerade im Streit darüber,
dass sie mich als hauptberuflich selbständig einstufen will. Ein paar Fakten vorausgeschickt:
32 Jahre, 18. Semester, ausschließliche Haupteinnahmequelle durch Freiberuf auf Rechnung, freiwillig in der KV versichert.
-Arbeitszeit weniger als 8 Std. in der Woche, hauptsächlich nachts und am Wochenende.
-Schwerpunkt meiner Arbeitsleistung (Zeit und Arbeitskraft) ist nach wie vor mein Vollzeitstudium.
-Die 18 Semester beruhen nicht auf laissez faire, sondern auf einen jahrelangen, schweren Krankheitsfall in der Famile
-Umsatz/Einkünfte ca. 845 €/Monat
-Einnahmen/Netto ca. 570 €/Monat
-Kein Mitarbeiter, kein Gewerbeschein, da Betätigungsfeld künstlerischer Art (Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG steuerbefreit)
Dass mir meine Krankenkasse keinen Studententarif mehr anbietet, kann ich nachvollziehen. Dass aber mein Studentenstatus völlig ignoriert wird sehe ich nicht ein. Warum kann man mich nicht als freiwillig versichert und nebenberuflich selbsttändig einstufen? Nur weil es meine ausschließliche Einnahmequelle ist?
Fakt ist, dass ich nicht zeitgleich "ordentlicher Student, sprich hauptberuflich Student" und auf der anderen Seite "hauptberuflich selbstständig" sein kann. Das hat mir eine Konkurrenz-KV bestätigt und ergibt zumindest auch für mich einen Sinn.
Für die Sozialleistungsträger bin ich schließlich auch "hauptberuflich Student" (trotz meines Alters & Semesterzahl) und hätte bei keiner Tätigkeit neben dem Studium kein Anrecht auf Harz IV.
Vielen Dank für Eure Mühe
p.s.
-KV Wechsel oder Antrag auf Beitragssenkung kommt nicht in Frage,
Künstlersozialkasse ebenso nicht. Hab schon mit dem Spitzenverband der KVs, Bundesministerium für Gesundheit sowie Verbraucherzentrale gesprochen. Überall herrscht Uneinigkeit und wage Aussagen, da alles nur Satzungen sind, keine Gesetze, folglich von der KV frei auszulegen...
Überleg, ob ich notfalls klage...