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Haushaltshilfe bei Schwangerschaft!

Verfasst: 30.05.2013, 21:14
von Takashi
Hallo zusammen!

Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, denn ich brauche dringend Rat. Es waer toll, wenn mir jemand hier mit seinem Wissen weiterhelfen koennte.

Ich bin schwanger, es ist eine Risikoschwangerschaft und ich muss wegen Gefahr einer Fruehgeburt liegen und darf nur zur Toilette aufstehen. Da mein erstes Kind (4) schon viel zu frueh auf die Welt gekommen ist und auf Grund dessen behindert (80%) ist, bin ich natuerlich sehr aengstlich.

Seit 2 Wochen liege ich nun schon und netterweise ist die Oma angereist und hat sich gekuemmert. Nun muss sie aber morgen wieder abreisen, ich war mir sicher, in 2 Wochen muss es doch moeglich sein, eine Haushaltshilfe zu organisieren.

Ich habe also schon vor 2 Wochen angefangen, mich um alles zu kuemmern, Antrag bei der KK angefordert, zurueckgeschickt, Arzt hat Forumular ausgefuellt... Ende der ersten Woche war alles vollstaendig und Montag hatte ich die Genehmigung der KK, dass sie die Haushaltshilfe bewilligt.

Soweit so gut, nun aber das Problem: Ich habe eine Liste von Vertragspartnern erhalten, von denen ich mir eine Hilfe besorgen soll. Seit 1,5 Wochen telefoniere ich mir nun die Finger wund, um jemanden zu finden. Aber entweder haben die Organisationen keine Kapazitaet oder rufen nicht mals zurueck, wenn ich meine Nummer hinterlasse. Ich habe mehr als 10 Organisationen angerufen.

Im Internet bin ich auf andere Organisationen gestossen und habe nun auch eine gefunden, die eine Hilfe ab Montag anbieten kann. Das Problem ist, dass es sich nicht um einen Vertragspartner der KK handelt und somit der Stundensatz teurer ist, ca 7 Euro pro Stunde teurer. Somit will die KK diese Hilfe nicht akzeptieren oder eher ich soll die Differenz privat uebernehmen. Aber 7 Euro pro Stunde und dann noch die Zuzahlung von 10 Euro am Tag... das ist ja Wucher und kann ich mir keineswegs leisten.

Leider weiss ich auch keine Privatperson (Bekannte, Nachbarin...) die mir helfen koennte, denn ich brauche ja zuverlaessig Mo-Fr Hilfe, 4 h am Tag. Ich kenne niemanden, der mich da unterstuetzen koennte.Leider kann auch mein Mann keinen Urlaub nehmen, er ist von 7:30 bis 19:00 aus dem Haus.

Ich bin wirklich gerade verzweifelt, denn ab Montag stehe ich alleine hier und mein Sohn muss vom Kiga abgeholt werden und muss versorgt werden und ich brauche Essen.

Meine konkreten Fragen sind nun diese:

1. Muss denn nicht die KK mir eine Hilfe besorgen? Muss ich das wirklich selber machen? Wenn ich ganz ploetzlich ins KH muesste, koennte ich doch auch nicht stundenlang irgendwelchen Organisationen hinterher telefonieren? Wie ist da die Rechtslage?

2. Wenn die Vertragspartner der KK mir keine Haushaltshilfe anbieten koennen, weil sie keine Kapazitaeten haben, muss die KK denn dann nicht den hoeheren Stundensatz der privaten Organisation akzeptieren? (Die private Organisation hat mir erzaehlt, dass es bei ihnen so immer laufen wuerde und sie haetten schon oft mit meiner KK zusammengearbeitet).

Mein Berater bei der KK stellt sich stur und ich weiss nicht, was ich machen soll, damit ich am Montag nicht alleine da stehe.

Wuerde mich ueber jeden Ratschlag freuen! :)

Viele Gruesse, Evi

Verfasst: 31.05.2013, 00:47
von CiceroOWL
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159521&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

10,- € Zuzahlung sind normal.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159524&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Das Kind müßte denn mit ins Krankenhaus oder der Mann nimmt Urlaug, wenn die Geburt ansteht. Grundsätzlich müßte denn die Kasse die Kosten tragen. Übrigens telefonieren bringt da meist nicht vie.l Brief Email FAX geht schneller.

Für die Fragen der Weiterversorgung des 1 Kindes sollte man sich ggf mit der Jungendhilfe oder der Elli Heus Knapp Stiftung in Verbindugn setzten zum Beispiel.

http://www.unabhaengige-patientenberatu ... 16e68f1004

Verfasst: 31.05.2013, 09:02
von Swantje B.
CiceroOWL hat geschrieben:10,- € Zuzahlung sind normal.
Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft nicht. Hier fällt in der Regel keine Zuzahlung an.

Beispiel:
Wurde einer Frau nach mehreren Fehlgeburten aufgrund einer erneuten Schwangerschaft vom Arzt Bettruhe verordnet, so ist die Schwangerschaft ursächlich für die Verhinderung der Haushaltsweiterführung. Es besteht deshalb ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V. (ohne Zuzahlung)

Droht hingegen eine akute Fehlgeburt und ist deshalb eine intensive ambulante ärztliche Behandlung notwendig, so handelt es sich um eine Krankheit, die ursächlich für die Verhinderung der Haushaltsweiterführung ist. Haushaltshilfe nach § 24h SGB V kommt somit nicht in Betracht. Allerdings kann bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bestehen. (mit Zuzahlung)


http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=5457344,0

Die Schilderung von Takashi entspricht ziemlich genau dem Beispiel:
Takashi hat geschrieben:Ich bin schwanger, es ist eine Risikoschwangerschaft und ich muss wegen Gefahr einer Fruehgeburt liegen und darf nur zur Toilette aufstehen. Da mein erstes Kind (4) schon viel zu frueh auf die Welt gekommen ist und auf Grund dessen behindert (80%) ist, bin ich natuerlich sehr aengstlich.
Die Rechtslage ist nicht eindeutig. § 38 Abs. 4 SGB V: "(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten." Frage: Was ist "angemessen"? Da kann man sich - wenn sich die Kasse stur stellt - noch streiten wenn das Kind längst da ist. Zumal es auch noch § 13 Abs. 3 SGB V gibt: "(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [...] und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Danach wären die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Allerdings kann man sich darüber streiten, ob du die Kasse vorher über die Probleme einen Vertragspartner zu finden informieren musst, um ihr die Gelegenheit zu geben, selbst einen Vertragspartner zu organisieren.

Mit der Rechtslage argumentieren wird hier keine schnelle Lösung bringen. Pragmatischer Ansatz: Mit dem Vorgesetzten des Kundenberaters verbinden lassen, Lage sachlich schildern, nochmal um volle Kostenübernahme oder alternativ um Organisation eines Vertragspartners bitten. Und wegen der Zuzahlung (10,00 €) nachfragen.

Wie die Kasse dann reagiert, muss man dann mal sehen. Das es bei den Vertragspartnern keine Kapazität gibt, ist übrigens gar nicht so selten. Wir würden in so einem Fall mit dem selbstorganisierten Dienst sprechen, ob er den Vertragspreis akzeptiert, falls nein selbst versuchen einen Vertragsdienst mit Kapazität zu finden und nur vorübergehend (z.B. eine Woche) die Kosten des selbstorganisierten Dienstes übernehmen, falls alles erfolglos bleibt auch weiter die Kosten des selbstorganisierten Dienstes übernehmen. Was deine Kasse macht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 31.05.2013, 09:20
von CiceroOWL
Taja das Gespräch sollte denn allerding sehr rasch erfolgen denke ich...

Verfasst: 31.05.2013, 12:07
von broemmel
Grundsätzlich ist Haushaltshilfe eine Sachleistung

Es gibt eigentlich keinen Grund davon abzusehen. Ausser es existieren zu wenig Vertragsanbieter. Wenn die Kasse keinen Anbieter stellen kann muss sie die Mehrkosten erstatten.

Ich hoffe mal Du hast schon angerufen. Das sind die allerliebsten Aufgaben am Freitag nachmittag Anbieter durchtelefonieren :)

Verfasst: 31.05.2013, 13:13
von Takashi
Vielen Dank fuer eure Antworten! Das hat mir in der Tat schon mal sehr weitergeholfen fuer mein Telefonat, das ich mit dem Sachbearbeiter gefuehrt habe. Das neue Wissen hat mir eine besser Ausgangssituation fuer unser Gespraech gegeben. Wir haben uns nun einigen koennen, die Mehrkosten werden uebernommen. Erst mal fuer einen begrenzten Zeitraum.

Die 10 Euro Zuzahlung hab ich noch nicht diskutiert. Das scheint ja auch keine so eindeutige Sache zu sein... :roll: Mir war erst mal am wichtigsten, eine Hilfe am Montag zu haben und nicht alleine da zu stehen. Und das ist nun ein Glueck geregelt, puh!

Vielen Dank noch mal fuer eure Hilfe, das ist ein tolles Forum!

Viele Gruesse, Evi

Verfasst: 31.05.2013, 13:42
von broemmel
Die 10 € Eigenanteil sind geregelt.

Massgeblich ist ob die Haushaltshilfe aufgrund der Schwanderschaft nötig ist oder ob es zur Behandlung einer Krankheit dient.

Und das muss die Kasse erst mal anahnd des Attestes des Arztes prüfen.