darf man die AU-Besch. auch nach 1,5 Mon. ausfüllen lassen?

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Moderator: Czauderna

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Tangoengel
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darf man die AU-Besch. auch nach 1,5 Mon. ausfüllen lassen?

Beitrag von Tangoengel » 29.05.2013, 22:28

Hallo,

ich dachte, dass der Abstand zwischen den AU-Bescheinigungen bis zu 1,5 Monaten bein Bezug von Krankengeld betragen darf, lese aber jetzt, dass es nur 1 mon. sein darf. Durch die vielen Arzt-Und Physiotherapie-Besuche habe ich es bis jetzt nicht geschafft. Was kann nun passieren?

Danke, viele Grüße
Anja

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.05.2013, 22:54

Und ich verstehe die Frage nicht

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.05.2013, 10:12

Hallo,

meinst Du den Auszahlschein?
Wann wurde denn der letzte Zahlschein ausgefüllt und was stand zur voraussichtlichen AU-Dauer drauf?

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.05.2013, 11:07

Hallo,
Ich kenne es so, dass nach maximal fünf Wochen beim Versicherten nachgehört wird ob er denn noch AU. ist und warum er kein Krankengeld mehr haben will, kommt allerdings in der Praxis recht selten vor.
Gruss
Czauderna

Tangoengel
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Beitrag von Tangoengel » 30.05.2013, 14:22

Hallo,

es stand auf dem Auszahlschein bis auf weiteres.

Gruss
Anja

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