Mir fällt da schon wieder etwas Wichtiges aus aktuellem Anlass ein.
Im KG-Bezug Verlängerung des Krankschreibung spätestens am letzten Tag, ansonsten Mitwirkungspflicht verletzt, die möglichen Konsequenzen sind bekannt. So ein Fall lief Montag erst wieder im Fernsehen.
Was ist aber, wenn der KG-Bezieher am Tag nach dem Ende der Krankschreibung planmäßig stationär in eine Klinik geht (Verordnung der KK liegt vor).
Da bekommt er dann zwar am Ende eine Liegebescheinigung, aber die geforderte Überlappung der Krankenbehandlung liegt ja dann auch nicht vor.
Könnte da bei einer "bösen" Kasse eine Falle draus werden?
Gibt es dazu Erfahrungen?
VG M.
Pflichtverletzung bei Auslaufen AU und anschließ. KH-Aufenth
Moderator: Czauderna