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Total verunsichert: Wie lange muss die KK noch zahlen?

Verfasst: 26.05.2013, 16:53
von Miep
Hallo Forum

Ich bin grad sehr verunsichert und muss mich daher wieder an Euch wenden.

Im Netz finde ich unterschiedliche Angaben dazu, wie lange die Krankenkasse noch das Krankengeld zahlen muss, wenn eine befristete volle EM-Rente bewilligt wurde.

Einmal heisst es, dass die Kasse das Krankengeld sofort einstellt nachdem sie von der DRV informiert wurde, dass Rente bewilligt wurde und einmal, dass sie bis zum Rentenbeginn Krankengeld zahlen muss.

Was ist richtig? Wie ist § 50 SGB V zu verstehen?

Habe morgen den nächsten Arztermin und wollte im Anschluss daran den Auszahlungsschein einreichen.

Wenn die Kasse nur bis zum Tag der Rentenbewilligung durch die DRV zahlen würde, würden mir 13 Tage Krankengeld fehlen und ich wüsste nicht, wie ich meine laufenden Kosten decken soll.

Der Rentenbescheid ist vom 13.05.2013.
Ich habe ihn am 16.05.2013 bekommen.

Es gilt doch "Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (vgl. § 101 Abs. 1 SGB VI)."

Da ist doch dann die Krankenkasse in der Zahlungspflicht, wenn man AU geschrieben ist, oder nicht?

Rentenbeginn laut Bescheid: 01.07.2013

Erste Auszahlung: 31.07.2013

Von der Logik her müsste doch bis 30.06.2013 Krankengeld fliessen, da es keine rückwirkende Rente ist, bei der es irgendwie Verrechnungsansprüche gibt.

Danke.

Verfasst: 26.05.2013, 19:47
von CiceroOWL
Zahlungsende ist der 30.6.2013. Sonst würdest du für die Zeit zwischen 01.07- 31.07.2013 doppelt Geld bekommen.

Verfasst: 26.05.2013, 20:00
von Miep
So sehe ich das auch, aber im Netz finden sich Angaben, dass die KK das Krankengeld allein aufgrund der Bescheiderteilung durch die DRV einstellen darf, obwohl der Rentenbeginn in der Zukunft liegt und ich noch nicht ausgesteuert bin.

Verfasst: 27.05.2013, 09:44
von Swantje B.
Miep hat geschrieben:So sehe ich das auch, aber im Netz finden sich Angaben, dass ...
Hallo Miep,

im Netz finden sich Angaben, dass Aliens in Area 51 gelandet sind, dass 9/11 eine große Verschwörung war und dass das deutsche Reich immer noch existiert.

Das Krankengeld endet erst, wenn du die Rente "beziehst" - d.h. wenn sie tatsächlich gezahlt wird. Die Kasse zahlt bis 30.6.

Gruß
Swantje

Verfasst: 27.05.2013, 10:43
von Czauderna
Hallo,
Wenn während des Krankengeldbezugs der Rentenbeginn erst in der Zukunft liegt, dann zählt die Krankenkasse such's bis zu dem vor Rentenbeginn bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Gurus
Czauderna

Verfasst: 27.05.2013, 13:25
von Miep
War heute bei der Krankenkasse. Die haben mir bestätigt, dass ich bis 30.06.2013 Krankengeld bekomme, wenn ich ab 01.07.2013 Rente kriege.

Die einzige Ausnahme, dass die KK nicht weiter zahlt bis Rentenbeginn wäre, wenn man ausgesteuert ist und das ist bei mir nicht der Fall.