Total verunsichert: Wie lange muss die KK noch zahlen?
Verfasst: 26.05.2013, 16:53
Hallo Forum
Ich bin grad sehr verunsichert und muss mich daher wieder an Euch wenden.
Im Netz finde ich unterschiedliche Angaben dazu, wie lange die Krankenkasse noch das Krankengeld zahlen muss, wenn eine befristete volle EM-Rente bewilligt wurde.
Einmal heisst es, dass die Kasse das Krankengeld sofort einstellt nachdem sie von der DRV informiert wurde, dass Rente bewilligt wurde und einmal, dass sie bis zum Rentenbeginn Krankengeld zahlen muss.
Was ist richtig? Wie ist § 50 SGB V zu verstehen?
Habe morgen den nächsten Arztermin und wollte im Anschluss daran den Auszahlungsschein einreichen.
Wenn die Kasse nur bis zum Tag der Rentenbewilligung durch die DRV zahlen würde, würden mir 13 Tage Krankengeld fehlen und ich wüsste nicht, wie ich meine laufenden Kosten decken soll.
Der Rentenbescheid ist vom 13.05.2013.
Ich habe ihn am 16.05.2013 bekommen.
Es gilt doch "Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (vgl. § 101 Abs. 1 SGB VI)."
Da ist doch dann die Krankenkasse in der Zahlungspflicht, wenn man AU geschrieben ist, oder nicht?
Rentenbeginn laut Bescheid: 01.07.2013
Erste Auszahlung: 31.07.2013
Von der Logik her müsste doch bis 30.06.2013 Krankengeld fliessen, da es keine rückwirkende Rente ist, bei der es irgendwie Verrechnungsansprüche gibt.
Danke.
Ich bin grad sehr verunsichert und muss mich daher wieder an Euch wenden.
Im Netz finde ich unterschiedliche Angaben dazu, wie lange die Krankenkasse noch das Krankengeld zahlen muss, wenn eine befristete volle EM-Rente bewilligt wurde.
Einmal heisst es, dass die Kasse das Krankengeld sofort einstellt nachdem sie von der DRV informiert wurde, dass Rente bewilligt wurde und einmal, dass sie bis zum Rentenbeginn Krankengeld zahlen muss.
Was ist richtig? Wie ist § 50 SGB V zu verstehen?
Habe morgen den nächsten Arztermin und wollte im Anschluss daran den Auszahlungsschein einreichen.
Wenn die Kasse nur bis zum Tag der Rentenbewilligung durch die DRV zahlen würde, würden mir 13 Tage Krankengeld fehlen und ich wüsste nicht, wie ich meine laufenden Kosten decken soll.
Der Rentenbescheid ist vom 13.05.2013.
Ich habe ihn am 16.05.2013 bekommen.
Es gilt doch "Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (vgl. § 101 Abs. 1 SGB VI)."
Da ist doch dann die Krankenkasse in der Zahlungspflicht, wenn man AU geschrieben ist, oder nicht?
Rentenbeginn laut Bescheid: 01.07.2013
Erste Auszahlung: 31.07.2013
Von der Logik her müsste doch bis 30.06.2013 Krankengeld fliessen, da es keine rückwirkende Rente ist, bei der es irgendwie Verrechnungsansprüche gibt.
Danke.