Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. des MDK und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Nach einer Meinungsverschiedenheit mit meinem AG habe ich Elterngeld angemeldet und mich daraufhin Krank schreiben lassen bis zum beginn der Elternzeit.
Der AG hat mich darüber informiert, dass er den MDK einschalten will. Kann er dies machen und wie schnell geht das? Und wie verhalte ich mich da?
Wenn der MDK mich für arbeitsfähig befindet, kann dies irgendwelche arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben?
Danke schn mal für eure Antworten.
Tobi
Arbeitgeber will MDK einschalten
Moderator: Czauderna
Moin,
der Arbeitgeber hat das Recht bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit den MDK einschalten zu lassen.
Die Kasse hat da auch keine Möglichkeit, sie muss den MDK beauftragen. Der Arbeitgeber muss noch nicht mal seine Zweifel begründen. Das geht auch ganz zügig.
Der MDK schaut, ob eine Beurteilung nach Aktenlage möglich ist, im allgemeinen erfolgt aber eine persönliche Untersuchung. Da würde ich auch allein aus arbeitsrechtlichen Gründen hingehen.
Das Ergebnis der MDK Untersuchung wird dem Arbeitgeber auch mitgeteilt. Aber nur das Ergebnis. Entweder AU besteht oder Arbeitsfähigkeit ab .....
der Arbeitgeber hat das Recht bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit den MDK einschalten zu lassen.
Die Kasse hat da auch keine Möglichkeit, sie muss den MDK beauftragen. Der Arbeitgeber muss noch nicht mal seine Zweifel begründen. Das geht auch ganz zügig.
Der MDK schaut, ob eine Beurteilung nach Aktenlage möglich ist, im allgemeinen erfolgt aber eine persönliche Untersuchung. Da würde ich auch allein aus arbeitsrechtlichen Gründen hingehen.
Das Ergebnis der MDK Untersuchung wird dem Arbeitgeber auch mitgeteilt. Aber nur das Ergebnis. Entweder AU besteht oder Arbeitsfähigkeit ab .....
Re: Arbeitgeber will MDK einschalten
Frage: 'Krank schreiben lassen', bedeutet präzise was? Bist du tatsächlich arbeitsunfähig, oder ist deine Aussage so zu verstehen, dass du dich infolge der Meinungsverschiedenheit mit dem AG krank schreiben ließ (um punktgenau bis zum Beginn der Elterzeit wieder genesen zu sein)?Tobi hat geschrieben: Nach einer Meinungsverschiedenheit mit meinem AG habe ich Elterngeld angemeldet und mich daraufhin Krank schreiben lassen bis zum beginn der Elternzeit.
Wäre eine Aufklärung wert.
Danke.
Gruss
KKA
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
in der Praxis kommt da selten etwas bei raus. Erst mal muss die AU auch der Kasse vorliegen. Dann geht das zum MDK.
Der entscheidet erst mal aktenmäßig, telefoniert ggf. mit dem Arzt und entscheidet dann, ob au oder nicht, oder ob körperliche Untersuchung beim MDK.
Und über das Ergebnis wird der AG informiert, arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Wenn arbeitsfähig, dann musst Du halt wieder arbeiten gehen.
Arbeitsrechtlich hat das keine Konsequenzen, wenn Du dann tatsächlich bei der Arbeit aufschlägst. Hat halt ein Geschmäckle, der Arbeitgeber fühlt sich bestätigt. Andererseits kann der MDK ja nur eine Momentaufnahme machen, es kann in der Argumentation genauso sein, dass Du tatsächlich zu Beginn arbeitsunfähig warst, sich der Arzt aber nur bei der Dauer sich vertan hat oder Du vorher genesen bist.
LG, Fee
in der Praxis kommt da selten etwas bei raus. Erst mal muss die AU auch der Kasse vorliegen. Dann geht das zum MDK.
Der entscheidet erst mal aktenmäßig, telefoniert ggf. mit dem Arzt und entscheidet dann, ob au oder nicht, oder ob körperliche Untersuchung beim MDK.
Und über das Ergebnis wird der AG informiert, arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Wenn arbeitsfähig, dann musst Du halt wieder arbeiten gehen.
Arbeitsrechtlich hat das keine Konsequenzen, wenn Du dann tatsächlich bei der Arbeit aufschlägst. Hat halt ein Geschmäckle, der Arbeitgeber fühlt sich bestätigt. Andererseits kann der MDK ja nur eine Momentaufnahme machen, es kann in der Argumentation genauso sein, dass Du tatsächlich zu Beginn arbeitsunfähig warst, sich der Arzt aber nur bei der Dauer sich vertan hat oder Du vorher genesen bist.
LG, Fee