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SIE Freiwillig in GKV ER Heilfürsorge Beiträge in Elternzeit

Verfasst: 21.05.2013, 22:45
von babydino
Hallo!
Ich habe eine Frage zu Beiträgen die ich als freiwillig gesetzlich Versicherte während der Elternzeit entrichten muss. Ich erwarte Anfang September unser zweites Kind.
Zunächst bin ich aus allen Wolken gefallen als ich zufällig erfahren habe, dass ich überhaupt während der Elternzeit und meines Elterngeld-Bezuges zahlen muss.
Die TK gab mir hier folgende Auskunft: ich müßte den Mindestbeitrag während der Elternzeit zahlen (ca. 160€), aber da mein Mann als Privat Versicherter zählt, würde sein Bruttogehalt zur Hälfte für die Berechnung mit herangezogen werden - was in meinem Fall dann ca. einen monatlichen Beitrag von 260€ ausmacht. Glücklicherweise liegt er nicht über der Bemessungsgrenze, so dass zumindest beide Kinder beitragsfrei über mich versichert werden können.
Nun meine Frage: Ist es richtig dass die TK meinen Mann als privat versichert einstuft? Er bekommt Heilfürsorge (hier steht auf der Website der Bundespolizei ausdrücklich "Heilfürsorgepatienten sind keine Privatpatienten"). Darüber hinaus hat er lediglich eine sogenannte Anwartschaftsversicherung um später nach der Pensionierung zu günstigen Konditionen in eine Private KV zu kommen. Deshalb ist meiner Meinung nach die Heilfürsorge nicht als private KV anzusehen oder?

Der Berater der TK gab mir den Hinweis, dass meine Zahlung von KV-Beiträgen während der Elternzeit hinfällig wäre wenn ich mindestens einen Minijob ausüben würde (mein AG wäre hier mehr als bereit dies anzubieten). Stimmt es dass ich bzw. mein AG dann nur geringe Zahlungen aufgrund des Minijobs an die KV leisten müßten und ich aus dieser o.g. Regelung raus wäre?

Vielen Dank!
babydino

Verfasst: 21.05.2013, 23:39
von Swantje B.
Hallo babydino,

ob dein Ehemann privat versichert ist oder Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, ist egal. Nach den Beitragsverfahrensgundsätzen wird sein Einkommen dann zur Hälfte herangezogen, wenn er "nicht gesetzlich versichert" ist. Das trifft auf die PKV genauso zu wie auf die freie Heilfürsorge.

Nach der Geburt reicht ein Minijob nicht, um der Anrechnung zu entgehen. Du müsstest versicherungspflichtig angestellt sein (=Einkommen über 450,00 €).

Alternative: Vor der Schutzfrist mit dem Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren. Beispiel: Teilzeit mit Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze ab 1.6. Auswirkung: Du wirst ab 1.6. versicherungsflichtig. Deine freiwillige Mitliedschaft endet mit dem 31.5. Während der Elternzeit wird die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt. Pferdefüße: Könnte sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirken (da kenne ich mich nicht aus); nach der Eternzeit hättest du nur den Rechtsanspruch, auf den Teilzeitarbeitsplatz zurückzukehren. Wenn du wieder Vollzeit arbeiten möchtest, bist du auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.

Gruß
Swantje

SIE Freiwillig in GKV ER Heilfürsorge Beiträge in Elternzeit

Verfasst: 22.05.2013, 08:29
von babydino
[quote="Swantje B."]Nach der Geburt reicht ein Minijob nicht, um der Anrechnung zu entgehen. Du müsstest versicherungspflichtig angestellt sein (=Einkommen über 450,00 €).[/quote]

Hallo Swantje,

vielen Dank.
Ja, einen sog. Minijob würde mir mein AG auch nicht anbieten. Wäre ein Teilzeitjob (4h) und ich würde ca. 550€ brutto auf dem Lohnzettel stehen haben. Dann hat sich der Berater von der TK da wohl falsch informiert.
Und das ginge wirklich?
Wir haben gestern mal gerechnet:
Variante 1 - 1800€ Elterngeld minus KK-Beitrag ca. 260€ = 1540€
Variante 2 - 1562€ Elterngeld (das ergibt sich laut EG-Rechner bei 550€brutto Teilzeit) plus 436€ aus dem Teilzeitjob = 1998€

D.h. bei Variante 2 habe ich für 4h wöchentlicher Arbeit gute 450€ mehr (und mein AG wäre auch glücklich :) ) könnte ich auch in Heimarbeit machen ...

Grüße
babydino

Verfasst: 22.05.2013, 09:31
von Swantje B.
Hallo babydino,

mit 550,00 € brutto wirst du versicherungspflichtig. Ab Beginn dieser Beschäftigung würde das Einkommen deines Ehemannes für deine Beiträge keine Rolle mehr spielen.

Bei 550,00 € brutto zahlst du insgesamt 79,08 € zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. bkk.de/arbeitgeber/betriebsservice-angebote-fuer-arbeitgeber/gleitzonenrechner.

Gruß
Swantje

Verfasst: 22.05.2013, 09:41
von babydino
Dann würde das also gehen.
Noch eine letzte Frage: ich beziehe in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (sog. Mutterschutz) Mutterschaftsgeld. Wie sieht es da mit der KK-Versicherung aus? Hier müßte ich m.E. noch beitragsfrei sein oder?

Danke!
babydino

Verfasst: 22.05.2013, 09:54
von Swantje B.
babydino hat geschrieben: Noch eine letzte Frage: ich beziehe in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (sog. Mutterschutz) Mutterschaftsgeld. Wie sieht es da mit der KK-Versicherung aus? Hier müßte ich m.E. noch beitragsfrei sein oder?
Hallo babydino,

da dein Ehemann nicht gesetzlich versichert ist, ist deine freiwillige Versicherung im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) ist nicht beitragsfrei. Vom Mutterschaftsgeld selbst werden zwar keine Beiträge abgezogen. Das sonstige Einkommen (und hier zählt das Gehalt deines Ehemannes zur Hälfte) bleibt aber beitragspflichtig.

Gruß
Swantje

Verfasst: 22.05.2013, 11:03
von babydino
Hm, also auf der Seite der TK steht folgendes:

Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei: Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen Sie darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sollten Sie daneben weitere Einnahmen haben, können aber unter Umständen Beiträge anfallen.

Was soll hier mit weiteren Einnahmen gemeint sein? Wieder das Gehalt meines Mannes?

Ich finde das ganze System langsam ziemlich verwirrend, wer blickt da denn noch durch?

Grüße
babydino

Verfasst: 22.05.2013, 11:21
von derKVProfi
babydino hat geschrieben:Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei: Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen Sie darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sollten Sie daneben weitere Einnahmen haben, können aber unter Umständen Beiträge anfallen.
Die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Einkommen, die der Arbeitgeber zahlt, ist zum Beispiel eine weitere Einnahme!

Verfasst: 22.05.2013, 12:05
von babydino
Ich dachte das zählt auch unter Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld ist also nur das Geld dass man von der KK bekommt und das Geld vom AG ist ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, richtig?

Wird "nur" dieses der Berechnung zugrunde gelegt oder kommt hier auch noch hälftig das Einkommen meines Mannes dazu?
Wie erfolgt die Berechnung denn genau? Das eine ist ja Netto und das andere Brutto ...

Je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt umso mehr Fragen gibt es ...

Danke!
babydino

Verfasst: 24.05.2013, 11:34
von babydino
Nun habe ich es schwarz auf weiß von der KK:

Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld ist man beitragsfrei weiter versichert. Somit brauchen Sie keine extra Versicherung beantragen.

D.h. der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist [u]nicht[/u] beitragspflichtig.