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Warum zeigt man mir das Gutachten des MDK nicht ?

Verfasst: 17.05.2013, 08:47
von oiram64
Brauch mal eure Hilfe, war meim MDK und wollte das Gutachten von der KK auch haben. hat man mir verweigert, mit der Begründung "Das geben wir nicht raus" Habe ich ein Anspruch darauf? Statt dessen hat man mir einen Antrag auf Rehabilitation geschickt obwohl die Amtsärtztin sagte ich solle mich in eine Parkinson-Fachklinik überweisen lassen (von meinem neurologen zur Medi-einstellung bei Parkinson ) und anschließend kann man über eine Reha zur feststellung der Leistungskraft reden. Was soll ich jetzt tun.

vieleicht könnt ihr mir helfen , Gruss oiram 64

Verfasst: 17.05.2013, 11:20
von GerneKrankenVersichert
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Akteneinsicht, es kann allerdings sein, dass die Kasse den Inhalt durch den Arzt vermitteln lassen möchte. Am einfachsten wäre es sowieso, du fragst bei deinem behandelnden Arzt nach, er erhält ebenfalls eine Ausfertigung des Gutachtens. Dann könnt ihr zusammen die weiteren Schritte besprechen.

Verfasst: 17.05.2013, 11:22
von Aha
Am besten ist es, mit dem Behandler über das Gutachten und das Ergebnis des Gutachters zu sprechen. In der Regel wird der behandelnde Arzt einem auch eine Kopie des Gutachtens überlassen- der Arzt kann den Inhalt erklären. Der Bearbeiter der Krankenkasse kann den medizinischen Inhalt eines Gutachtens dem Patienten bzw. Versicherten NICHT erklären, daher ist aufgrund der Brisanz, die im Gutachten stehen KANN, eine Überlassung nicht sinnvoll und verantwortungsvoll- der behandelnde Arzt ist da der richtige Ansprechpartner.

Verfasst: 17.05.2013, 12:07
von Czauderna
Hallo,
selbstverständlich hat man das Recht Einsicht in das Gutachten zu erhalten.
Die Kasse kann allerdings aus Datenschutzgründen den Namen des Gutachters schwärzen. Auch muss die Kasse darauf achten, dass nicht Sachen dem Versicherten zur Kenntnis gelangen, die er wohl möglich nicht wissen sollte, z.B.
wenn in einem Gutachten steht " C-Diagnose - finales Stadium" - das sollte der
Betroffene nicht unbedingt von seiner Kasse erfahren müssen.
Grundsätzlich gilt - Einsichtnahme in Gutachten - "ja".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.05.2013, 16:38
von oiram64
Danke für die schnelle Hilfe :)