seltsames Formular der KK / Ortsanwesenheit und noch andere
Verfasst: 16.05.2013, 22:32
Hallo,
ich habe eben eine mail bekommen....derjenige ist arbeitsunfähig erkrankt, ALG I - Bezieher und kommt nun in den KG - Bezug.
Er hat von der KK einen Auszahlungsschein angefordert..
statt dessen bekam er einen Brief, wonach er zuerst einmal folgende Erklärungen zu unterschreiben hat:
Das ist ja auch ein Zettel, den ich zurückschicken soll:
Erklärung: Begriff der Arbeitsunfähigkeit ... einschließlich: Arbeitslose sind AU, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mind. 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Arbeitslose vor der Arbeitslosigkeit vorher nachging.
Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: Gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen, aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung durch Reha usw. (§ 1 Satz 2 SGB V).
Dann das mit dem persönlichen Erscheinen ...
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
desweiteren lag diesem ominösen Schreiben noch ein weiterer Zettel bei..
mit folgendem Inhalt:
Brief von der AXK - ich soll alle Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, die aktuell und zukünftig! (mein Termin beim Ortho ist am 1.7.) für mich zuständig waren.
weshalb und wieso er alle derzeitigen und zukünftigen!! Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, ist nicht mitgeteilt worden..
außerdem ist er vor dem KG-Bezug aufgefordert worden, ein Gespräch vor Ort in der AXK-Geschäftsstelle zu führen...er müsse an diesem Gespräch teilnehmen...er hätte Mitwirkungspflichten..
in meinen Augen schiesst hier die KK ganz gewaltig über das Ziel hinaus..
Voraussetzung für eine KG-Zahlung ist Arbeitsunfähigkeit, Versicherung in einer Klasse mit KG-Anspruch...und noch bestehender KG-Anspruch für diese Erkrankung..
Ortsanwesenheit, ständige Erreichbarkeit durch die KK und ins Krankenhaus gehen, wenn immer jemand das wünscht..dazu besteht m.E. keine Pflicht..
was sagen die Fachleute dazu?
wie sollte er weiter vorgehen?
ich hab ihm geraten, von der KK die Rechtsgrundlage für ihre Forderung zu benennen..
achja, den Auszahlschein hat man dann einfach verweigert...den gibt es erst, wenn das Pamphlet unterschrieben zurückgegeben wurde...
nun bin ich gespannt..
ich habe eben eine mail bekommen....derjenige ist arbeitsunfähig erkrankt, ALG I - Bezieher und kommt nun in den KG - Bezug.
Er hat von der KK einen Auszahlungsschein angefordert..
statt dessen bekam er einen Brief, wonach er zuerst einmal folgende Erklärungen zu unterschreiben hat:
Das ist ja auch ein Zettel, den ich zurückschicken soll:
Erklärung: Begriff der Arbeitsunfähigkeit ... einschließlich: Arbeitslose sind AU, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mind. 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Arbeitslose vor der Arbeitslosigkeit vorher nachging.
Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: Gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen, aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung durch Reha usw. (§ 1 Satz 2 SGB V).
Dann das mit dem persönlichen Erscheinen ...
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
desweiteren lag diesem ominösen Schreiben noch ein weiterer Zettel bei..
mit folgendem Inhalt:
Brief von der AXK - ich soll alle Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, die aktuell und zukünftig! (mein Termin beim Ortho ist am 1.7.) für mich zuständig waren.
weshalb und wieso er alle derzeitigen und zukünftigen!! Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, ist nicht mitgeteilt worden..
außerdem ist er vor dem KG-Bezug aufgefordert worden, ein Gespräch vor Ort in der AXK-Geschäftsstelle zu führen...er müsse an diesem Gespräch teilnehmen...er hätte Mitwirkungspflichten..
in meinen Augen schiesst hier die KK ganz gewaltig über das Ziel hinaus..
Voraussetzung für eine KG-Zahlung ist Arbeitsunfähigkeit, Versicherung in einer Klasse mit KG-Anspruch...und noch bestehender KG-Anspruch für diese Erkrankung..
Ortsanwesenheit, ständige Erreichbarkeit durch die KK und ins Krankenhaus gehen, wenn immer jemand das wünscht..dazu besteht m.E. keine Pflicht..
was sagen die Fachleute dazu?
wie sollte er weiter vorgehen?
ich hab ihm geraten, von der KK die Rechtsgrundlage für ihre Forderung zu benennen..
achja, den Auszahlschein hat man dann einfach verweigert...den gibt es erst, wenn das Pamphlet unterschrieben zurückgegeben wurde...
nun bin ich gespannt..