volle em-rente bewilligt vor aussteuerung. bin verwirrt.
Moderator: Czauderna
volle em-rente bewilligt vor aussteuerung. bin verwirrt.
hallo,
habe heute eine volle befristete rente wegen erwerbsminderung bewilligt bekommen.
was mich irritiert: es besteht noch bis mitte oktober krankengeldanspruch, aber als rentenbeginn ist der 01.07.2013 genannt.
muss das krankengeld nicht voll ausgeschöpft werden?
wie verhalte ich mich?
danke.
habe heute eine volle befristete rente wegen erwerbsminderung bewilligt bekommen.
was mich irritiert: es besteht noch bis mitte oktober krankengeldanspruch, aber als rentenbeginn ist der 01.07.2013 genannt.
muss das krankengeld nicht voll ausgeschöpft werden?
wie verhalte ich mich?
danke.
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Hallo,
das KG muss nicht voll ausgeschöpft werden. Das KG ruht halt, sobald eine volle Erwerbsmind.Rente bezogen wird.
Bei den Voraussetzungen für eine VE-Rente steht ja nicht, dass diese erst gezahlt wird, wenn kein KG-Anspruch mehr besteht. Insofern kommt es nicht auf das Ausschöpfen des KG drauf an.
Gruß
Sportsfreund
das KG muss nicht voll ausgeschöpft werden. Das KG ruht halt, sobald eine volle Erwerbsmind.Rente bezogen wird.
Bei den Voraussetzungen für eine VE-Rente steht ja nicht, dass diese erst gezahlt wird, wenn kein KG-Anspruch mehr besteht. Insofern kommt es nicht auf das Ausschöpfen des KG drauf an.
Gruß
Sportsfreund
Ah, ok. Danke.
Muss die KK denn bis zum Rentenbeginn zahlen?
Über die Rentenbewillung wurden sie von der DRV und zusätzlich nochmal von mir informiert.
Dass ich mich weiter krank schreiben lasse und die Auszahlungsscheine lückenlos einreiche, ist klar.
Bin gespannt, ob man mich trotzdem zum MDK schickt.
Die Rente wurde mir nach Aktenlage bewilligt.
LG.
Muss die KK denn bis zum Rentenbeginn zahlen?
Über die Rentenbewillung wurden sie von der DRV und zusätzlich nochmal von mir informiert.
Dass ich mich weiter krank schreiben lasse und die Auszahlungsscheine lückenlos einreiche, ist klar.
Bin gespannt, ob man mich trotzdem zum MDK schickt.
Die Rente wurde mir nach Aktenlage bewilligt.
LG.
Das Krankengeld wird mit Bewillingung des Rente und Zahlungder Rente eingestellt.punkt. Es ergibt sich denn kein weiterer Anspruch auf Krankengled. Da du denn weder Arbeitslsoengeld I, noch beschäftigst warst mit dem Ende der Rente.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 17.05.2013, 06:35, insgesamt 1-mal geändert.
Also es zählt der Rentenbeginn (01.07.2013)und die Kasse muss bis 30.30.06.13 Krankengeld zahlen? Wann kann/sollte man den letzten Auszahlungsschein einreichen? Weiss gar nicht, wann Rente überwiesen wird. Steht nicht im Bescheid. Bei Beginn 01.07 wohl Ende Juni für Juli? Weiss jemand, womit aufgestockt wird, wenn die Rente befristet ist? Welches Amt ist zuständig? Welche Leistung muss beantragt werden. Meine Rente beträgt nur 406 €/Monat. Danke.
Guten Morgen, wann endet der Beinn des Krankengelds laut Bescheid und wann wirde die Rente gezahlt? Für die Grundsicherung ist das jeweilige Szialamt zuständig soweit denn ein Anspruch drauf besteht. Ansosnsten sit das JobCenter aRGe zuständig
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... entner.pdf
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/ ... herung.pdf
Siehe hier Hinweis des DRV und SoVD.
Ich gehe davon aus das denn die EM Rente nur befristet gezahlt wird und du nich dauerhaft erwerbsgemindert bist?
Sollte dies nicht sein besteht ein Anspruch
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Si ... erung.html
Heißt denn hier wäre denn nur dann Sozialhilfe zu gewähren wenn alle anderen möglichkeiten ausgeschöpft sind.>
Wohngeld
Weiter müßte denn ja auch noch geprüft wrden ob eine Schwerbehindrung vorliegt und ggf hier noch Hilfen zu erwarten sind.
sofern denn eine zeitlich befristerste EM Rente gewährt wird die nicht weiter geführt wird:
§ 118 SGB III Abs 1 Nr 3 >§ 123 SGB III Abs. 2 > § 124 SGB III kanndurchaus denn noch ein Anspruch auf ALG I entstehen.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... entner.pdf
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/ ... herung.pdf
Siehe hier Hinweis des DRV und SoVD.
Ich gehe davon aus das denn die EM Rente nur befristet gezahlt wird und du nich dauerhaft erwerbsgemindert bist?
Sollte dies nicht sein besteht ein Anspruch
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Si ... erung.html
Heißt denn hier wäre denn nur dann Sozialhilfe zu gewähren wenn alle anderen möglichkeiten ausgeschöpft sind.>
Wohngeld
Weiter müßte denn ja auch noch geprüft wrden ob eine Schwerbehindrung vorliegt und ggf hier noch Hilfen zu erwarten sind.
sofern denn eine zeitlich befristerste EM Rente gewährt wird die nicht weiter geführt wird:
§ 118 SGB III Abs 1 Nr 3 >§ 123 SGB III Abs. 2 > § 124 SGB III kanndurchaus denn noch ein Anspruch auf ALG I entstehen.
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Ich tippe mal ab:
Die Rente beginnt am 01.07.2013. Sie ist befristet und endet mit dem 31.03.2015.
Für die Zeit ab 01.07.2013 werden laufend monatlich xxx,xx EUR gezahlt.
Von einer Nachzahlung ist nichts erwähnt.
Was schreibt der Arzt denn auf den letzten Auszahlungsschein?
Weiterhin arbeitsunfähig?
Oder läßt er das frei?
Die Rente beginnt am 01.07.2013. Sie ist befristet und endet mit dem 31.03.2015.
Für die Zeit ab 01.07.2013 werden laufend monatlich xxx,xx EUR gezahlt.
Von einer Nachzahlung ist nichts erwähnt.
Was schreibt der Arzt denn auf den letzten Auszahlungsschein?
Weiterhin arbeitsunfähig?
Oder läßt er das frei?
Alles klar, Czauderna.
Danke.
Hoffe, die KK läßt mich nun in Ruhe und zahlt bis zum Rentenbeginn
das Krankengeld. Wäre ja erst im Oktober ausgesteuert gewesen. So haben die sogar noch eingspart.
Den MDK zwecks Überprüfung der AU können die sich ja nun sparen, wo die DRV entschieden hat, dass ich voll erwerbsgemindert bin.
LG.
Danke.
Hoffe, die KK läßt mich nun in Ruhe und zahlt bis zum Rentenbeginn
das Krankengeld. Wäre ja erst im Oktober ausgesteuert gewesen. So haben die sogar noch eingspart.
Den MDK zwecks Überprüfung der AU können die sich ja nun sparen, wo die DRV entschieden hat, dass ich voll erwerbsgemindert bin.
LG.
Hallo,Miep hat geschrieben:Alles klar, Czauderna.
Danke.
Hoffe, die KK läßt mich nun in Ruhe und zahlt bis zum Rentenbeginn
das Krankengeld. Wäre ja erst im Oktober ausgesteuert gewesen. So haben die sogar noch eingspart.
Den MDK zwecks Überprüfung der AU können die sich ja nun sparen, wo die DRV entschieden hat, dass ich voll erwerbsgemindert bin.
LG.
mit Sicherheit wird da nix mehr passieren !!
Alles Gute für dich.
Gruss
Czauderna