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Übernahme Verhütungsmittel AOK?

Verfasst: 16.05.2013, 14:08
von Melli25
Hallo,

heute von mir mal was ganz anderes.

Bis wann übernimmt die AOK Verhütungsmittel, insbesondere die Spirale?
Auf der Seite der AOK NW steht, daß alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bis zum vollendeten 20. Geburtstag übernommen werden.

Wir waren bei der Aok um uns da zu vergewissern und was passiert? Ne, übernehmen wir grundsätzlich nicht. Aber es steht doch überall.

Meine Tochter ist 18.

LG
Mel

Verfasst: 16.05.2013, 14:17
von Gast
die Übernahme von Verhütungsmittel bezahlt die Kasse idR bis zum 20. Lebensjahr. für die Spirale in so jungem Alter muss eine Indikation vorliegen. die Spirale so jung ist eher unüblich.

ich hab mal gelesen, dass man sich dazu bei Profamilia beraten lassen kann.

Verfasst: 16.05.2013, 14:30
von Melli25
Nach einer Geburt ist es durchaus üblich, auch bei jungen Frauen eine Spirale zu setzen.

Ich habe damals (1995, mit 16) eine Spirale gelegt bekommen. Da gab es keine Indikation für. Lediglich einmal geboren haben sollte man.

LG

Verfasst: 16.05.2013, 15:40
von derKVProfi
Google kann ein Freund sein: lmgtfy.com/?q=aok+verh%C3%BCtungsmittel+erstattung

aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-partnerschaft-und-sexualitaet-22393.php?action=detail&threadId=17395

Als eines von vielen Themen rund um Verhütung beantwortet von Experten der AOK.

Oder Platz zwei: aok.de/nordost/leistungen-service/verhuetung-67514.php

Pille bis 20 und davor oder auch danach bei Indikation und Verordnung ggf. nach Prüfung!

Also immer Einzelfall, nicht übertragbar und nicht von Laien zu entscheiden oder diskutieren.

Indikation, Verordnung und ggf. Prüfung und Streit zwischen MDK/MDS und Leistungserbringer weil es immer eine Grauzone und keine klaren Grenzen gibt! Einzelfall!

Verfasst: 16.05.2013, 16:27
von Czauderna
Hallo,
nur auf Google hinzuweisen ist dann aber auch nicht der Sinn eines Forums.
Also, die Spirale bedarf einer gesonderten Verordnung und stellt nicht die Regel da. Möglich ist eine Kostenübernahme im Einzelfall, aber eben nur dann.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.05.2013, 16:37
von derKVProfi
Czauderna hat geschrieben:nur auf Google hinzuweisen ist dann aber auch nicht der Sinn eines Forums.
Also, die Spirale bedarf einer gesonderten Verordnung und stellt nicht die Regel da. Möglich ist eine Kostenübernahme im Einzelfall, aber eben nur dann.
Richtig - deswegen hatte ich das sogar zweimal geschrieben, was Du jetzt schreibst!

Einmal:
Pille bis 20 und davor oder auch danach bei Indikation und Verordnung ggf. nach Prüfung!

Also immer Einzelfall, nicht übertragbar und nicht von Laien zu entscheiden oder diskutieren.
Zweimal:
Indikation, Verordnung und ggf. Prüfung und Streit zwischen MDK/MDS und Leistungserbringer weil es immer eine Grauzone und keine klaren Grenzen gibt! Einzelfall!
I mog di!

Verfasst: 16.05.2013, 17:10
von Czauderna
Hallo,
alles klar - immer gut wenn man einer Meinung ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.05.2013, 18:05
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich kenne keinen Einzelfall, wo die Kasse die Pille nach der Altersgrenze bezahlt. - Als Verhütungsmittel-

Mal ganz ehrlich: Man kann auch mit Kondomen verhüten.

LG, Fee

Verfasst: 16.05.2013, 19:29
von Czauderna
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

ich kenne keinen Einzelfall, wo die Kasse die Pille nach der Altersgrenze bezahlt. - Als Verhütungsmittel-

Mal ganz ehrlich: Man kann auch mit Kondomen verhüten.

LG, Fee
Hallo,
richtig, als Verhütungsmittel nicht, aber zu Therapiezwecken schon, nur dass dort eine Erkrankung im Vordergrund steht und nicht die Verhütung - genau so verhält es sich auch bei der Spirale.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.05.2013, 22:30
von Melli25
derKVProfi hat geschrieben:Google kann ein Freund sein: lmgtfy.com/?q=aok+verh%C3%BCtungsmittel+erstattung

aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-partnerschaft-und-sexualitaet-22393.php?action=detail&threadId=17395

Als eines von vielen Themen rund um Verhütung beantwortet von Experten der AOK.

Oder Platz zwei: aok.de/nordost/leistungen-service/verhuetung-67514.php

Pille bis 20 und davor oder auch danach bei Indikation und Verordnung ggf. nach Prüfung!

Also immer Einzelfall, nicht übertragbar und nicht von Laien zu entscheiden oder diskutieren.

Indikation, Verordnung und ggf. Prüfung und Streit zwischen MDK/MDS und Leistungserbringer weil es immer eine Grauzone und keine klaren Grenzen gibt! Einzelfall!
Fand ich jetzt ein klein wenig frech muß ich sagen. Nicht alle Forumuser sind gleich und Google ist mein bester Freund sogar, aber ich wollte gerne von Kassenmitarbeitern hören wie das ist. Wenn man dann schon so oberklug schreibt, dann sollte man sich die Links vorsichtshalber selber erstmal anschauen.

Also im ersten Link handelt es sich um eine 25 jährige, hiernach habe ich aber nicht gefragt. Da ist es anscheinend immer eine Einzellfallentscheidung, also über 21.

Übertragbar scheint es hier aber dennoch zu sein, denn ganz unten schreibt das Expertenteam der AOK, das Verhütungsmittel bis zum 20. Lebensjahr übernommen werden. Also gibt es da anscheinen doch feste Vorschriften. Von daher trotzdem danke für den Link. Normalerweise hätte ich nicht nach unten gescrollt.

Also keine Einzelfallentscheidung, sondern fest. Danke!

Ich fand es war eine leichte Überheblichkeit dabei, das mag ich gar nicht.

Trotzdem nochmal, danke zu zur zufällig gefundenen Lösung.

LG
Mel

Verfasst: 17.05.2013, 00:56
von derKVProfi
Frech ja, überheblich nein!
Wenn man dann schon so oberklug schreibt, dann sollte man sich die Links vorsichtshalber selber erstmal anschauen.
Hatte ich getan!
Ich fand es war eine leichte Überheblichkeit dabei, das mag ich gar nicht.
Frech, wir bleiben bei frech!
Trotzdem nochmal, danke zu zur zufällig gefundenen Lösung.
Nicht zufällig gefunden, sondern gezielt gesucht bzw. auch gewußt!