Hallo liebe Experten,
ich wende mich mit einem Problem an euch, an dem ich fachlich und persönlich ziemlich zu kauen habe – vielleicht könnt ihr mir helfen, denn die Suchfunktion konnte es nicht.
Meine Mutter (60 Jahre alt) lebt in den östlichen Bundesländern, war bis 1989 angestellt und gesetzlich in der DDR versichert, danach bis 2006 selbständig tätig und privat krankenversichert. In dem Jahr erlitt meine Großmutter einen Schlaganfall, meine Mutter gab in Folge ihr Geschäft auf und pflegt sie seither in Vollzeit (Pflegestufe III). Da meine Mutter entsprechend kein Arbeitseinkommen hat, kündigte sie ihre PKV in 2006 und ist seither nicht versichert. Sie ist seit 1983 verwitwet und bezieht seit 2003 große Witwenrente. Ihr frei verfügbares Einkommen ist insgesamt sehr gering.
Bis jetzt war sie glücklicherweise nie ernsthaft krank, aber nachdem ich seit kurzem von ihrer fehlenden Versicherung weiß, möchte ich natürlich unbedingt, dass sie umgehend wieder krankenversichert wird, auch wenn ich notfalls die Beiträge dafür selbst übernehmen müsste.
Fällt euch eine (gern auch drei oder vier) Möglichkeiten ein, wie sie sich mit einiger Aussicht auf Erfolg wieder in der GKV versichern kann? Mir schwirrt der Kopf nach stundenlanger Suche zu diesem Thema bei El Goog, insbesondere da ich von der Lektüre eurer bisherigen Ratschläge hier meine Befürchtung bestätigt sehe, dass der Gesetzgeber bei der KV-Pflicht leider doch an die Bestrafung von Zuwiderhandlung gedacht hat. Wenn man mal eine Gesetzeslücke braucht...
Schon mal ein großes Danke für allen Hirnschmalz, den ihr in meine Frage steckt.
Ü55 & nicht versichert --> GKV
Moderator: Czauderna
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Hallo,
im günstigsten Fall wurde die Pflicht aufgrund des Rentenbezugs bislang verdrängt durch die selbständige Tätigkeit. Und wahrscheinlich wurde die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit seit damals nie irgendwie der Rentenversicherung usw. bekannt.
Wenn dem so war, würde ab Ende der selbständigen Tätigkeit eigentlich die Pflicht als Rentnerin eintreten, denn 2006 hatte sie ja wohl noch nicht das 55. Lebensjahr überschritten.
Was dann aber passieren wird, wäre die Rückabwicklung der Beiträge. Denn in dem Fall hatte sie wohl zusätzlich zur Rente auch einen Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung bekommen. Bei der (nun ggf. rückwirkenden) Pflicht als Rentnerin werden aber eigentlich die Beiträge direkt von der Rente abgezogen und an die GKV abgeführt. Es wird dann KEIN Beitragszuschuss mehr gewährt.
Müsste man mal mit der Rentenversicherung abklären.
Gruß
Sportsfreund
im günstigsten Fall wurde die Pflicht aufgrund des Rentenbezugs bislang verdrängt durch die selbständige Tätigkeit. Und wahrscheinlich wurde die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit seit damals nie irgendwie der Rentenversicherung usw. bekannt.
Wenn dem so war, würde ab Ende der selbständigen Tätigkeit eigentlich die Pflicht als Rentnerin eintreten, denn 2006 hatte sie ja wohl noch nicht das 55. Lebensjahr überschritten.
Was dann aber passieren wird, wäre die Rückabwicklung der Beiträge. Denn in dem Fall hatte sie wohl zusätzlich zur Rente auch einen Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung bekommen. Bei der (nun ggf. rückwirkenden) Pflicht als Rentnerin werden aber eigentlich die Beiträge direkt von der Rente abgezogen und an die GKV abgeführt. Es wird dann KEIN Beitragszuschuss mehr gewährt.
Müsste man mal mit der Rentenversicherung abklären.
Gruß
Sportsfreund