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Leidiges Thema Blockfrist

Verfasst: 15.05.2013, 17:36
von wilderjeck
Hallo liebe Forenmitglieder,

erst einmal herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Tipps, die man hier erhält. Zum Glück brauchte ich keine schweren Geschütze aufzufahren, denn meine Krankenkasse hat sich bis zu meiner Aussteuerung immer korrekt verhalten :D

Jetzt bin ich wieder krank und habe eine Verständnisfrage, wahrscheinlich stehe ich auch nur auf dem Schlauch....

Muss ich mindestens 6 Monate während der neuen Blockfrist gearbeitet haben, oder wird auch die Zeit in der alten Blockfrist dazu gerechnet?

Ich war bei meiner Krankenkasse, aber die konnten mir leider nicht beantworten, ob ein Anspruch auf erneutes Krankengeld besteht. Dies muss jetzt erst einmal geprüft werden.

Die neue Blockfrist hat vor 5 Monaten angefangen.


Gruß

Wilderjeck

Verfasst: 15.05.2013, 18:06
von GerneKrankenVersichert
Hallo wilderjeck (aus Kölle?)

Das ist eine gute Frage (die ich mir oder jemand anderes mir bisher noch nicht gestellt hat) - wenn man nach dem reinen Gesetzestext geht, wird nicht nur die Zeit innerhalb der neuen Blockfrist angerechnet. Und auch das BSG hat es (in einem anderen Zusammenhang) klar ausgeführt:
Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums bestehe künftig ein Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn zwischen dem Ablauf des Krankengeldes nach 78 Wochen und dem erneuten Eintritt von Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liege, in dem der Versicherte nicht wegen der bisherigen Krankheit arbeitsunfähig und überdies entweder erwerbstätig gewesen sei oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden habe.
http://lexetius.com/1998,150

Da deine Kasse sich bisher immer korrekt verhalten hat (schön, das auch mal zu lesen :D ), gehe ich davon aus, dass es jetzt auch nicht anders aussehen wird und du das Krankengeld erhältst. Gute Besserung!

Verfasst: 15.05.2013, 20:27
von Aha
und so ist es auch tatsächlich richtig!

Verfasst: 15.05.2013, 22:05
von wilderjeck
Vielen Dank für die Antworten! Daraus ergibt sich für mich noch eine neue Frage....

Werden alle Tage, welche man gearbeitet hat, zusammengezählt? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen die 6 Monate nicht zusammenhängend sein, oder? Da ich Probleme mit den Bandscheiben habe, war ich in einem Zeitraum von einem Jahr zwischendurch auch mal den ein oder anderen Tag AU ( eine Bandscheibe wurde vor Aussteuerung entfernt, jetzt zwickt eine andere) Ob da ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten am Stück, ohne einen Tag AU herauskommt, weiss ich nicht.

Gruß

Wilderjeck (us Kölle)