Hallo!!
Ich war im letzten Jahr als Zeitarbeiterin (feinmotorische Arbeiten) schon 1,5 Jahre in der gleichen Firma angestellt. Im August hatte ich, aufgrund eines im Kindesalter erlittenen Bruches des Ellbogens welcher krum verheilt war) eine geplante OP um Ablagerungen abzutragen.
Bei dieser OP wurde der Medianus Nerv, welcher u. a. für Daumen, Zeige, Mittelfinger zuständig ist so schwer beschädigt daß ich seither kein Gefühl mehr habe. Zudem kam ein heftiger neuropathischer Schmerz hinzu. Hierzu war ich in einer Schmerzklinik und werde seither medikamentös behandelt um den Schmerz erträglich zu machen, weg ist er nicht. An einem Tag schlimmer am anderen besser. Selbst Schlafen geht nie ohne Unterbrechung. Ich bin seither krank geschrieben. Der MDK der Krankenkasse hat inzwischen einen Behandlungsfehler bestätigt.
Nun ist es so daß ich Anfang Juli eine Re OP habe um den Schaden wenigstens zu verbessern, die Hand wird definitiv nicht mehr so wie die andere.
Inzwischen habe ich hinzu noch eine Depression entwickelt, welche ich seit dieser Woche auch medikamentös behandeln lasse.
Nun ist es so daß ich am Montag einen Anruf meiner KK bekommen habe daß mein Krankengeld nur noch diese Woche bezahlt wird und ich mich doch auf dem Arbeitsamt melden solle weil der MDK nach Aktenlage entschieden hat das ich 3 Stunden pro Tag arbeiten könne.
Natürlich bin ich total erschüttert. Ich habe bei der Patientenberatung angerufen und die nette Dame hat mir gesagt ich solle Widerspruch einlegen. Dies werde ich mit Hilfe meines Arztes auch tun. Aber wie lange dauert das? Und da ich ja in 6 Wochen einen OP Termin (Nerventransplantation) habe mit wiederum offenen Ergebnis, werde ich ja wieder krank sein....
Wenn ich mich auf dem Amt melde, und meine Lage schildere, bekomme ich ja auch kein Arbeitslosengeld....
Ich bin echt am Ende...weis jemand einen Rat?
Liebe Grüße
Lummi
Plötzlicher Wegfall des Krankengeldes obwohl Re- OP ansteht
Moderator: Czauderna
Hallo,
wurde das Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet oder vorher schon ?. Seit wann bekommst du Krankengeld ?.
Natürlich ist Widerspruch das geeignete Mittel, aber du solltest für diesen Widerspruch auf jeden Fall deinen behandelnden Arzt mit ins Boot holen.
Am besten sofort erst mal nur Widerspruch einlegen gegen den mündlichen Bescheid der Krankenkasse und im gleichem "Atemzug" auch das MDK-Gutachten zur Einsichtnahme anfordern damit die Widerspruchsbegründung , zusammen mit dem Arzt erstellt werden kann. Ich glaube nicht, dass es hier tatsächlich ein richtiges Gutachten überhaupt gibt und mündliches Beenden der Krankengeldzahlung geht schon gleich gar nicht.
Ich empfehle dir trotzdem zum Arbeitsamt zu gehen und dort zu schildern wie die Kasse das mit dir gemacht hat - man wird deine Meldung bzw. deinen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht annehmen weil du ja arbeitsunfähig bist - lass dir das schriftlich bestätigen - ist gut für das Widerspruchsverfahren bei der Kasse.
Gruss
Czauderna
wurde das Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet oder vorher schon ?. Seit wann bekommst du Krankengeld ?.
Natürlich ist Widerspruch das geeignete Mittel, aber du solltest für diesen Widerspruch auf jeden Fall deinen behandelnden Arzt mit ins Boot holen.
Am besten sofort erst mal nur Widerspruch einlegen gegen den mündlichen Bescheid der Krankenkasse und im gleichem "Atemzug" auch das MDK-Gutachten zur Einsichtnahme anfordern damit die Widerspruchsbegründung , zusammen mit dem Arzt erstellt werden kann. Ich glaube nicht, dass es hier tatsächlich ein richtiges Gutachten überhaupt gibt und mündliches Beenden der Krankengeldzahlung geht schon gleich gar nicht.
Ich empfehle dir trotzdem zum Arbeitsamt zu gehen und dort zu schildern wie die Kasse das mit dir gemacht hat - man wird deine Meldung bzw. deinen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht annehmen weil du ja arbeitsunfähig bist - lass dir das schriftlich bestätigen - ist gut für das Widerspruchsverfahren bei der Kasse.
Gruss
Czauderna
Hallo,
die Kündigung erfolgt ganz fristgerecht aufgrund eines "Auftragsmangels", also nicht wegen Krankheit. Ich bin ehrlich mit meiner Situation umgegangen, hätte ja auch nichts gebracht etwas zu vertuschen. Als Zeitarbeiterin hat man da eh keine chance...
Ich bin seit dem Tag der OP ununterbrochen krank geschrieben. Krankengeld habe ich seit Ende September bekommen, die Kündigung war Mitte Oktober gültig.
Ich werde nun noch in der Klinik anrufen ob man mir noch einen früherern Termin zur OP anbieten kann.
Mein Arzt ist im Boot, er fand es auch unmöglich wie hier verfahren wird. Er schreibt nun noch mal die Gründe der Arbeitsunfähigkeit sowie auch die relativ neue Depression hinzu.
Ich hatt die letzten 2 Wochen Urlaub....den hatte ich schon letztes Jahr vor der OP gebucht....welcher genehmigt war. Ich glaube fast das irgendjemand gedacht hat, wenn die fit für Urlaub ist, dann kann sie auch 3 Stunden am Tag arbeiten.
Ich habe auch vor drn VDK beizutreten. Hat jemand hier Erfahrung?
Grüßle
die Kündigung erfolgt ganz fristgerecht aufgrund eines "Auftragsmangels", also nicht wegen Krankheit. Ich bin ehrlich mit meiner Situation umgegangen, hätte ja auch nichts gebracht etwas zu vertuschen. Als Zeitarbeiterin hat man da eh keine chance...
Ich bin seit dem Tag der OP ununterbrochen krank geschrieben. Krankengeld habe ich seit Ende September bekommen, die Kündigung war Mitte Oktober gültig.
Ich werde nun noch in der Klinik anrufen ob man mir noch einen früherern Termin zur OP anbieten kann.
Mein Arzt ist im Boot, er fand es auch unmöglich wie hier verfahren wird. Er schreibt nun noch mal die Gründe der Arbeitsunfähigkeit sowie auch die relativ neue Depression hinzu.
Ich hatt die letzten 2 Wochen Urlaub....den hatte ich schon letztes Jahr vor der OP gebucht....welcher genehmigt war. Ich glaube fast das irgendjemand gedacht hat, wenn die fit für Urlaub ist, dann kann sie auch 3 Stunden am Tag arbeiten.
Ich habe auch vor drn VDK beizutreten. Hat jemand hier Erfahrung?
Grüßle