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Krankengeld nach Übergangsgeld richtig berechnet?

Verfasst: 14.05.2013, 21:04
von HippoBo
Guten Abend,

ich freue mich sehr darüber, dass sich viele Leute sich die Mühe machen neben ihren Beruf, Nichtwissenen oder Verunsicherten Leuten mit Rat zur Seite stehen. Respekt dafür.

Erst mal zur meiner Geschichte:
Seit März 2012 bin ich auf mein kaputtes Knie krankgeschrieben. Nach sechs Wochen bekam ich Krankengeld wie es üblich ist (Höhe von 27€) . Im Juni begann ich eine Rehabilitation die von der Rentenversicherung getragen wurde. In dieser Zeit selbstverständlich auch ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Nach der Reha wieder zurück zur KV und wieder Krankengeld (Höhe 28€). In Absprache mit der Rentenversicherung eine Auffrischung in meinen Umgeschulten Beruf von 9/2012 bis 3/2013 getragen von der RV mit Übergangsgeld, Verpflegung und Pendlerpauschale. Nun wieder bei der KV und siehe da, höhe wurde an dem Übergangsgeld berechnet (Höhe 19€)

Nun habe ich mir hier schon ein paar andere Fälle angesehen. In einigen Fällen wurde zitiert wenn es sich um eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist muss sich am erzielten Lohn aus der Arbeit vor Erkrankung berechnet werden. Kann das bestätigt werden oder bin ich auf den Holzweg und die KV hat recht.

Danke schon einmal für euer bemühen

Verfasst: 15.05.2013, 08:39
von Sportsfreund
Hallo,

dass das KG weniger wird, damit hat die KK leider recht.

Es gilt zwar für die KG-Berechnung der gleiche Lohn, der auch für die ÜG-Berechnung zugrunde lag - also i.d.R. immer der Lohn vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, aaaaber....

Für die KG-Berechnung wird aber DER Betrag zugrunde gelegt, aus dem während des ÜG die SV-Beiträge berechnet wurden. Und dies sind bei Entgeltersatzleistung immer 80% vom Bruttolohn.

Während also bei Arbeitnehmern das KG 70% vom vollen Brutto beträgt, sind es bei Reha-Teilnehmern nur 70% von 80% des Brutto, also weniger.

Gruß
Sportsfreund