Seite 1 von 1
Als Angestellter zurück zur GKV: Fristen?
Verfasst: 14.05.2013, 19:47
von chris70
Hallo,
wenn man als Angestellter mit dem Einkommen unter einen Grenzwert fällt und noch keine 55 Jahre alt ist kann man doch wieder zur GKV zurück
Gibt es in diesem Zusammenhang Fristen zu beachten? - also wenn man 2012 unter dem Grenzwert lag: bis wann und auf welchem Weg ist der Wechsel möglich?
Vielen Dank im Voraus
Verfasst: 14.05.2013, 20:53
von derKVProfi
Da stellt sich ja direkt eine Gegenfrage:
Wer fragt und warum?
Ein Angestellter, der im aktuellen Jahr die aktuelle JAEG (ggf. BBG wenn Altregelung vor 01.01.2003) nicht mehr überschreitet und unter 55 Jahre ist, wird von seinem AG als versicherungspflichtig gemeldet und ist seit dem 01.01. d.J. in der GKV gemäß § 5 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV!
Verfasst: 14.05.2013, 21:05
von Czauderna
Hallo,
ja, so ist es - wenn Krankenversicherungspflicht eintritt und die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss der Arbeitnehmer sogar in die GKV, wenn es keine Befreiungsmöglichkeit gibt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.05.2013, 22:51
von chris70
Vielen Dank für Eure Antworten!
da ist wohl mein AG etwas nachlässig - jedenfalls habe ich keine Info bekommen und die PKV läuft weiter
Ich hatte den PKV-Zettel 'an den Arbeitgeber' bezüglich Beitragsanpassung zum Jahreswechsel weitergeleitet, hoffe das das jetzt nicht im Nachhinein als 'ich will bei der PKV bleiben' (=Befreiung von der GKV Pflicht) ausgelegt werden kann..
Verfasst: 14.05.2013, 23:20
von chris70
Ups, Moment.. Altregelung? Da ich 2000 zur PKV kam, heisst das dass ich die BBG (=ca 46000 für 2012) unterschreiten muss?
Verfasst: 15.05.2013, 00:00
von Swantje B.
chris70 hat geschrieben:Ups, Moment.. Altregelung? Da ich 2000 zur PKV kam, heisst das dass ich die BBG (=ca 46000 für 2012) unterschreiten muss?
ja.
Verfasst: 15.05.2013, 00:21
von derKVProfi
Ein Angestellter, der im aktuellen Jahr die aktuelle JAEG (ggf. BBG wenn Altregelung vor 01.01.2003) nicht mehr überschreitet und unter 55 Jahre ist, wird von seinem AG als versicherungspflichtig gemeldet und ist seit dem 01.01. d.J. in der GKV gemäß § 5 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV!
So einfach - nicht versicherungspflichtig weil unter JAEG aber über BBG!
Verfasst: 15.05.2013, 17:29
von chris70
Herzlichen Dank, nun ist die Lage klar!