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GKV in Griechenland und Deutschland nun Pflegefall
Verfasst: 14.05.2013, 14:09
von fifolomeos
Hi,
ich habe einen Fall in der Familie der etwas komplizierter ist.
Es handelt sich um die Familie meiner Cousine und ich soll mich nun schlau machen. Leider bekomme ich von der Krankenkasse erstmal keine Infos weil ich zu dieser Sache erst eine Generalvollmacht brauche sonst reden die natürlich nicht mit mir. Das wird dauern. Geschichte folgt nun.
Großmutter ist seit einigen Tagen ein Pflegefall. Durch eine degenerative Krankheit ist es nun im hohen Alter von über 80 Jahren passiert, dass nun nicht mehr Ihre Beine bewegen kann. Also auch eine Katheter ist zum urinieren angebracht.
Beide Großeltern haben fast ihr ganzes Leben hier in Deutschland gelebt und leben die letzten 10 Jahre in Griechenland. Sie erhalten aus beiden Ländern eine kleine Rente. Da sie sich in beiden Ländern dieses Recht erarbeitet haben. Auch in beiden Ländern wird an die GKV gezahlt und es existieren somit aus beiden Ländern Rechte von der Sozialversicherung.
Und nun ist hier das Problem.
Ich dachte das wäre gut dass die in beiden Ländern für die GKV zahlen und Rente bekommen. Aber wie ich nun herausgefunden habe, muss eigentlich der Wohnsitz hier abgemeldet werden und Griechenland angegeben werden. Die Rentenkasse wird sich mit der in Griechenland kurzschließen um in Erfahrung zu bringen ob dort auch Rente bezogen wird. Anschließen wir die GKV in Deutschland deaktiviert, als Grund heißt es dass man im Ausland keine Rente beziehen darf. Nur wenn man ausschließlich deutsche Rente bezieht darf man die GKV in Deutschland weiterhin besitzen.
Sind so meine Infos richtig?
Nun ist die Frage wird die GKV deaktiviert hat es sich auch mit der Pflegeversicherung erledigt? Oder sind diese beiden Sachen separat?
Wo kann man sich eine neutrale Beratung "kaufen"? Gibt es Verbraucherschutzorganisationen die dieses Thema gut kennen. Was würdet ihr sagen?
Ich weiß nicht ob es in Griechenland eine Pflegeversicherung gibt. Denn am Ende wäre wichtig zu wissen ob es sich lohnt sich hier abzumelden. Da anschließen die GKV entfernt wird ist ja niemanden damit geholfen. Es wäre nur sinnvoll wenn die Pflegeversicherung Deutschlands auch zahlen würde. Die alte Frau wird zuhause gepflegt. Also gibt es sicher auch nicht die hohen Zahlungen die im Stationäeren bereich anfallen würden. Weiß nicht was es zurzeit bei häuslicher Pflege gezahlt wird. Das ist auch nur wichtig wenn einer von euch der Meinung ist dass sich die ummeldung lohnen würde.
Verfasst: 14.05.2013, 14:33
von Czauderna
Hallo,
aus der Sicht der Krankenversicherung fällt mir spontan nur der § 3 Abs. 2 SGB IV. wonach in diesem Fall (Wohnsitzverlegung in das Herkunftsland = Griechenland) eine Krankenversicherung als Rentnerin (Rentenbezug aus beiden Systemen) nach deutschem Recht nicht möglich ist. Demnach fällt auch die Leistungsaushilfe nicht an und es gilt nur das griechische Recht, meine ich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.05.2013, 14:46
von fifolomeos
Ist es auch nicht möglich zu wählen? Welche Krankenkasse man nutzten will?
Was hat die Rente denn damit zu tun? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Man darf als Deutscher nun aus Deutschland Rente beziehen oder wie?
Eine Doppelversicherung macht keinen Sinn und ist klar. Das am Ende eine bleiben kann.
Bist du sicher dass es kein Wahlrecht gibt? So dass man die Deutsche versicherung aktiviert die Griechische deaktiviert und man normal die Pflegeversicherung in anspruch nehmen kann?
Verfasst: 14.05.2013, 14:58
von Poet
Verfasst: 14.05.2013, 16:04
von fifolomeos
Danke euch.
Die PDF und andere Quellen bestätigen dass man kein Versicherungsschutz hier hat wenn man dort Rente bezieht.
Das ist so ein Schwachsinn, weil die Rente die man dort ehälrt 100€ oder so sind. Am besten man verweigert diese Rente und bekommt hier weiterhin Geld aus der Pflegeverischung oder sieht ihr das anderes.
Was passiert eigentlich wenn man die Rente dort verschweigt. Sind die Chancen groß, dass die Kasse hier das von den griechischen Kassen erfährt? Ich kann mir gut vorstellen dass die griechischen Kassen dort Kommunkationsschwiergikeiten haben. Die wissen oft nicht was der Kollege gegenüber macht.
Wer prüft denn ob Rentenanspruch in Griechenland besteht?
ps
die eifachste möglichkeit ist sicherlich die Großeltern her zu bringen und wenn die Pflegegeld leistung fließt wieder zurückzufliegen. Aber das ist auf Grund der Krankheit sehr teuer und vor allem schwierig weil die alten Leute nicht so schnell davon zu überzeugen sind diese Reise zu machen.
Habt ihr noch so Tipps?
pps
Soweit ich mitbekommen habe sind die ja hier nicht mehr pflichversichert. Trotzdem zahlen die weiterhin die GKV und Pflegesätze. Und da die erstattung von der GKV nach 4 Jahren verjährt bekommen die nur 3 Jahre oder so wieder zurück. Und das nur wenn man sich ummeldet.
Was ist hier am schlausten zu tun?
Verfasst: 14.05.2013, 19:56
von CiceroOWL
Taja da wäre denn das Problem des Daueraufenthaltes. Und nuja ....
Verfasst: 14.05.2013, 20:24
von Poet
fifolomeos hat geschrieben:Soweit ich mitbekommen habe sind die ja hier nicht mehr pflichversichert. Trotzdem zahlen die weiterhin die GKV und Pflegesätze. Und da die erstattung von der GKV nach 4 Jahren verjährt bekommen die nur 3 Jahre oder so wieder zurück. Und das nur wenn man sich ummeldet.
Was ist hier am schlausten zu tun?
@fifolomeos: Wie gesagt, eine Doppelversicherung ist ausgeschlossen. In irgendeinen der beiden sauren Äpfel wirst Du beißen müssen. Sobald die DRV Wind bekommt, dass die beiden im Ausland krankenversichert sind über eine dortige Rente, werden die die Beitragszahlungen an die KV einstellen und ggf. auf Antrag zurückerstatten.
Mal ganz pragmatisch: Die beiden sind Griechen und sie leben dauerhaft in Griechenland. Also gehören sie auch in die griechische KV. Meine Meinung.
Verfasst: 14.05.2013, 21:09
von fifolomeos
Ja grundsätzlich stimmt das wenn man ganz bürokratisch ran geht. Nach dem Moto "Gesetz ist Gesetz". Ganz emotionslos und sachlich.
Aber versetze dich mal in die Lage der beiden. Griechenland hat keine Pflegevesicherung. Griechenland hat ein marodes Krankenversicherungssystem.
Die beiden haben ihr ganzes Leben in Deutschland eingezahlt nicht in Griechenland. Dort haben die nur Rentenansprüche weil Griechenland früher mit Renten und anderen Sozialleistungen herumgeschmissen hat. Das Resultat kennen wir ja jetzt. In Ihrem Fall bekommen die nur Rente weil sie Felder besitzen und diese kostenlos an andere zu verfügung gestellt hatten. Da sie nun mal hier in Deutschland lebten. Dafür gibt es nun eine kleine Rente welche Ihnen nun im Pflegefall zum Verhängnis wird.
Soweit ich gelesen habe wird sogar im Fall dass die keine Rente aus Griechenland hätten die Pflegeversicherung so gestellt wie das System des Landes in dem Sie leben. Also Pustekuchen. Mich würde interessieren was man in Griechenland bekommt. Das finde ich nicht in Google. Ich kann mir nicht vorstellen das es sowas wie hier gibt. Mit den monatlichen Pfelegegeld.
Und nun wo man 2 Renten hat, verschwindet auch die Pflegeversicherung. Genau darum geht es ja.
Wenn es nur die GKV wäre würde mich das nicht stören. Die haben aber auch für die PKV gezahlt und nun gibt es nichts.
Ist Ansichtssache. Ich finde das nicht korrekt. Deswegen würde ich sehr gerne was für die beiden tun. Aber ich stoße auf Grenzen. Wenn ich nun etwas unternehme, gefährde ich den GKV schutz aus Deutschland. So könnte der Großvater vielleicht in einigen Jahren irgendwie mit hilfe einer privaten Auslandskrankenversicherung hierher geflogen werden und das Deutsche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.
Wenn ich versuche die PKV zu erhalten und die GRV das spitz bekommt und dann die GKV killt, dann habe ich glaube ich ein größeres Problem als jetzt.
Außer einer hat einen Tipp welche Lücke ich hier noch probieren könnte.
Meint ihr ich könnte einen Anwalt fragen ob der helfen kann? Bloß welcher Anwalt kennt sich mit Griechenland und Deutschland aus?
Verfasst: 14.05.2013, 21:21
von Czauderna
Hallo,
nun, die einfachste Lösung wäre doch den 1. Wohnsitz wieder in Deutschland zu nehmen, meiner Meinung nach - dann dürften Pflegeleistungen auch im Ausland fließen. Ich kenne Fälle von Versicherten aus Deutschland, die die meiste Zeit des Jahres sich in einem EU-Land aufhalten und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten - nur bei dieser Konstellation ist es eben gesetzlich nicht möglich -
ob da ein Anwalt hilft - ich bin kein Jurist, von daher kann ich nur meine Meinung wiedergeben und die sieht da keine Chance.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.05.2013, 22:14
von fifolomeos
Hi,
ja also 1.Wohnsitz ist doch Deutschland. Da die beiden ja in Griechenland leben und dort eine GKV haben hatten die in nie einen Grund sich darum zu kümmern einen Wohnsitzwechseln zu veranlassen. Ihr Wohnsitz ist da wo er immer war, bevor die umgezogen sind. Die Papiere erhalten die Kinder. Die wohnten mal zusammen.
Nur nützt es meiner Meinung nach nichts nur den Wohnsitz hier in Deutschland zu haben oder?
Wenn ich die Pflegeleistung beantrage, dann muss die Person die Pflegefall ist ja auch begutachtet werden. Wie soll man denn eine bettlegrige Frau nach Deutschland schaffen. Ist zwar nicht unmöglich aber sicher teuer. Oder kann man solche personen einfach in den Frachtraum im Pagagierflugzeug stellen. Sofern es dort Platz für sowas gibt. Ich meine weil die ja liegen muss.
Ich meine keiner weiß dass die Großeltern dort leben. Könnte man nicht davon ausgehen, dass die Großeltern wärend des Aufenthaltes in Griechenland zum Pflegefall wurden?
Was wäre denn dann? Krankenrücktransport zahlt die Kasse ja nicht.
Würde die Kasse bestehen dass der Pflegefall nach Deutschland fliegen muss. Oder könnte man dort weiterhin leben und hier angemeldet bleiben? Kann könnte das Pflegegeld ja auf das Deutsche Konto fließen. Die begutachtung könnte ja in Griechenland erfolgen.
Verfasst: 15.05.2013, 07:32
von Czauderna
Hallo,
vielleicht hilft das etwas weiter :
http://www.dvka.de/nichtoeffentlicheSei ... herung.cfm
in Deutschland in der KVdR. dazu Rente aus dem Ausland, die der Beitragspflicht in Deutschland unterliegt - deshalb keine eigene Krankenversicherung im EU-Ausland notwendig, da Leistungsaushilfe ?????
Wenn der Link nicht funktioniert ggf. über die eigene Kasse in Deutschland klären lassen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2013, 08:12
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben:
in Deutschland in der KVdR. dazu Rente aus dem Ausland, die der Beitragspflicht in Deutschland unterliegt - deshalb keine eigene Krankenversicherung im EU-Ausland notwendig, da Leistungsaushilfe ?????
???? Das gilt doch nur, wenn deutsches Recht anzuwenden ist. Solange die Oma in Griechenland wohnt, gilt griechisches Recht.
Verfasst: 15.05.2013, 08:37
von CiceroOWL
Das wird so nichts, entweder der Hauptwohnsitz wird nach Deutschland verlegt usw,oder es passiert hier in Deutschland gar nichts. Wenn du deinen Großeltern helfen willsst arbeite eine gut durch dachten Ablaufplan aus. Transportkosten werden nicht übrnommen usw.
Verfasst: 15.05.2013, 08:55
von Czauderna
CiceroOWL hat geschrieben:Das wird so nichts, entweder der Hauptwohnsitz wird nach Deutschland verlegt usw,oder es passiert hier in Deutschland gar nichts. Wenn du deinen Großeltern helfen willsst arbeite eine gur durch dachten Ablaufplan aus. Transportkosten werden nicht übrnommen usw.
Hallo,
nun, der 1. Wohnsitz ist offenbar immer noch Deutschland - siehe oben.
Was die Pflegeversicherung angeht so kann zumindest die Geldleistung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an Versicherte geleistet werden, die nach deutschem Recht (KVdR) versichert sind, aber im EU-Ausland wohnen vorgenommen werden. Es gibt sogar auch eine Regelung was das Begutachtungsverfahren im Ausland betrifft, ob das jetzt speziell auch in Griechenland grefit, das weiss ich nicht. Ich denke, hier führt kein Weg an der deutschen Kasse zur Klärung vorbei.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2013, 09:30
von CiceroOWL
Danke günther so kann das was werden, es muss denn nur nun Angriff genommen werden.