Hallo,
ich bin seit längerem krankgeschrieben (ich bin in einem ungekündigten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, die AU-Bescheinigungen habe ich rechtzeitig beim AG und der KK abgegeben, die in der letzten AU-Bescheinigung angegebene voraussichtliche Dauer der AU lief bis zum 30.04.).
Meine Krankenkasse hat mir am 17.04. nach Auslaufen der Lohnfortzahlung einen Antrag auf Krankengeld und einen ersten Auszahlungsschein geschickt. Den Antrag habe ich sofort ausgefüllt und weggeschickt. Ich habe am 23.04. mit der im Schreiben genannten Sachbearbeiterin telefonisch gesprochen, sie über meine Krankheit informiert und dass die AU voraussichtlich über den 30.04. hinaus andauern werde.
Am 30.04. ging ich mit dem Auszahlungsschein wieder zum Arzt und ließ mich bis zum 30.05. krankschreiben. Dabei habe ich leider vergessen, den ausgefüllten und gestempelten Auszahlungsschein mitzunehmen, was mir erst am Abend auffiel. Aufgrund des Feiertages konnte ich die Praxis erst am 02.05. erreichen und sie bitten, mir den Schein per Post zu schicken. Ich erhielt den Schein dann am 06.05. per Post. Leider habe ich ihn dann aus unerfindlichen Gründen verloren, ich habe die ganze letzte Woche nach ihm gesucht, leider ohne Erfolg.
Jetzt meine Fragen: Da mittlerweile 2 Wochen seit Ausstellung des Auszahlungsscheins vergangen sind, könnte ich einen Ersatzbeleg erst verspätet beibringen. Habe ich meinen Anspruch auf Krankengeld vom 01.05. an bis jetzt verwirkt? Kann mir die Mitgliedschaft in der KK aufgrund n der verpäteten Einreichung des Auszahlungsscheines entzogen werden (ich bin, wie gesagt, immer noch in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis). Vielen Dank!
giselher1970
Auszahlungsschein verloren - was kann mir passieren?
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