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Krankengeld läuft aus. Wie gehts weiter

Verfasst: 13.05.2013, 08:40
von Seehuhn
Guten Tag
Ich bin neu hier und möchte vorab alle herzlichst grüßen.
Ich hoffe, daß ich hier Antworten auf mein Anliegen bekomme.
Seit Sommer vergangenen Jahres bin ich wegen einer Rückengeschichte arbeitsunfähig krank geschrieben.
Ich habe mehrere Operationen ertragen müssen und habe jetzt eine Schmerzpumpe implantiert bekommen. Leider nicht mit dem erhofften Erfolg ,da ich noch immer unter stärksten Schmerzen leide.
Nun habe ich nach Aufforderung meiner Krankenkasse eine Reha beantragt über die noch nicht entschieden wurde.
Vermutlich werde ich auch weiterhin Arbeitsunfähig sein. Was geschieht nun, wenn mein Krankengeldanspruch ausläuft? Muss ich dann zum Arbeitsamt ? Ich bin ja eigentlich noch im Arbeitsverhältniss.
Muss ich nun im Alter von 58 Jahren EU Rente beantragen? Ich hoffe,ich bekomme hier einige Ratschläge, denn so langsam mache ich mir Sorgen. Am liebsten würde ich natürlich wieder arbeiten gehen aber unter diesen Schmerzen ist es mir nicht möglich.
Ich bedanke mich im Voraus für Eurer Antworten

Verfasst: 13.05.2013, 18:45
von hedi
hallo Seehuhn,

erstmal herzlich willkommen im Forum.
Ich kann verstehen, daß Du Dir Sorgen um die Zukunft machst. Ich bin genauso alt wie Du und hatte das gleiche Problem.
Wie es weitergeht, hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst einmal, wann die Reha genehmigt wird und wie die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung dort ausfällt.
Wenn das KG ausläuft, musst Du Dich ganz klar bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
Wenn Du nämlich weiterhin arbeitsunfähig bist und der § 145 SGB zum Tragen kommt, bekämst Du weiterhin für die Dauer der Krankheit
Arbeitslosengeld 1, wenn die AfA Dich auch als leistungsgemindert auf Zeit ansieht.
Sowohl die Rentenversicherung als auch die AfA haben Ihre eigenen
Gutachter, die darüber entscheiden.

Zu einem Rentenantrag kann Dich niemand zwingen, allerdings kann
nach §51 die Aufforderung zur Reha, wenn Sie vom Rententräger nicht
als erfolgversprechend angesehen wird, in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

Ich würde an Deiner Stelle erst mal abwarten, noch bekommst Du ja
Krankengeld. Die KK kann notfalls auch den Reha-Antrag forcieren!

LG Hedi

P.S. meine Antworten beruhen auf eigenen Erfahrungen und stellen keine
Rechtsberatung dar!

Verfasst: 13.05.2013, 21:21
von Poet
@Seehuhn: Du hast im Maximalfall Anspruch auf 78Wochen KRG, bitte achte immer darauf, dass bei Deinen Krankschreibungen keine Lücken entstehen...Du z.B. immer spätestens am selben Tag an dem die Krankschreibung endet, Dich wieder beim Arzt vorstellst und Dich weiter krank schreiben lässt. Da sich Dein KRG aus Deiner vorherigen Beschäftigung errechnet, wirst Du wohl von der Höhe her besser fahren als mit dem ALG I oder sogar der EM-Rente.

Bitte kündige auf keinen Fall Dein im Hintergrund existierendes Arbeitsverhältnis.

Idealerweise bist Du nach der Reha wieder arbeitsfähig und kannst an Deinen Arbeitsplatz zurück. Du bist mit 58 noch etwas zu jung, um in einer der vorgezogenen Rentenregelungen zu kommen, außerdem würdest Du enorm einbüßen.

Verfasst: 13.05.2013, 21:31
von Carola
Poet hat geschrieben: Du bist mit 58 noch etwas zu jung, um in einer der vorgezogenen Rentenregelungen zu kommen, außerdem würdest Du enorm einbüßen.
Ahja, laut Poet kann man es sich aussuchen ob man Krank ist oder Arbeiten kann. Auch das Alter spielt eine Rolle, alle unter 58 sind also gesund.
Ich denke das sollten die Gutachter der DRV beurteilen ob sie noch arbeiten kann, bzw wie lange.
außerdem würdest Du enorm einbüßen
Das stört mich, als wenn man es sich aussuchen kann als ob man krank ist.
lg

Verfasst: 13.05.2013, 21:43
von hedi
hallo seehuhn,

@Carola

gebe Dir völlig Recht! Man kann es sich eben nicht aussuchen, wenn man
krank ist. Bin auch 58 und in Erwerbsminderungsrente.
So fatal ist der finanzielle Verlust auch nicht. Man wird nämlich bis auf
60 Jahre hochgerechnet (Zurechnungszeit), als hätte man bis dahin so verdient, wie zuletzt.
Seehuhn hat bereits eine Schmerzpumpe und kann schon deshalb nicht
kerngesund sein.
Die Krankheit fragt nicht nach dem Alter!
Wenn ich es mir hätte aussuchen können, wäre ich auch lieber arbeiten
gegangen. Habe es immerhin 38 Jahre.

Erst einmal die Reha und die sozialmed. Beurteilung abwarten!

LG Hedi

Verfasst: 13.05.2013, 21:52
von Poet
@Carola: Ich bin es gewohnt, dass Du mich bewusst falsch zitierst (es scheint Dir irgendwie ein Anliegen zu sein) und in gewohnter Manier schreibe ich deshalb dazu:

Meine Äußerung mit den Einbußen bezog sich auf den Unterschied EM-Rente und KRG-Bezug in der Auszahlungshöhe.

Dass man sich Krankheit raussuchen kann habe ich weder behauptet noch geschrieben. Ich habe auch der Reha-Beurteilung nicht vorgegriffen sondern den Wunsch der TE unterstützt: "Am liebsten würde ich natürlich wieder arbeiten gehen..."

@hedi: Vorsicht mit Vergleichen EM-Rente zur KRG...Du kennst weder die Höhe des KRG noch die Beitragszeiten unserer TE zur RV. Ein Vergleich mit Deiner EM-Rente geht deshalb u.U. voll in's Auge.

Verfasst: 13.05.2013, 22:04
von hedi
@ Poet

Ist ja nett, daß Du mir zur Vorsicht rätst, jedoch habe ich keine Beträge
und auch keinen Vergleich zu meiner EM-Rente genannt.
Seehuhn wird in seinem Alter sicher auch den jährlichen Rentenbescheid
der DRV bekommen, wo die 3 Beträge drinstehen.
1. der Betrag, den man erhält, wenn man die volle EM-Rente erhält,
2. der Betrag, den man zum heutigen Zeitpunkt als Rente erhalten würde
und
3. der Betrag, den man erhält, wenn man bis zum 67 bzw. 65 und XXX Monate gearbeitet hat.

LG Hedi

Verfasst: 13.05.2013, 22:18
von Poet
hedi hat geschrieben:So fatal ist der finanzielle Verlust auch nicht. Man wird nämlich bis auf 60 Jahre hochgerechnet (Zurechnungszeit), als hätte man bis dahin so verdient, wie zuletzt.
@hedi: Das da hast Du selbst geschrieben und wie gesagt, Deine Aussage passt bei Dir aber deshalb nicht automatisch bei unserer TE.